Meine Vermieterin hat die Immobile verkauft, kann mich der neue Vermieter "rauswerfen"?
Habe heute einen Anruf meiner Vermieterin bekommen. Diese hat mich heute überrascht dass sie die Immobilie an einen neuen Besitzer verkauft hat. Die Frage ist: wie sieht es mit der rechtlichen Handhabe aus was die Kündigung des Mietverhältnisses angeht. Kann mich der neuer Vermieter rauswerfen, bzw. den Mietvertrag ohne triftigen Grund kündigen? Ich frage deshalb, weil dies eine komplett neue Situation ist und ich auf alles vorbereitet sein will.
4 Antworten
Nein, der Verkauf der Immobilie löst den Mietvertrag nicht auf. Es könnte aber sein das der neue Vermieter die Miete erhöht. Es ist auch Möglich das Eigenbedarf gemeldet wird, aber der muss auch erstmal gerechtfertigt sein. Also dich einfach rausschmeißen nur um eine leere Wohnung zu haben geht nicht.
Nein.
Kauf bricht nicht Miete.
Der Käufer wusste dass die Wohnung vermietet ist und hat sie so gekauft. Auch der Mietvertrag läuft so weiter (nur mit anderem Namen).
Meines Wissens besteht das Mietverhältnis fort.
Kauf bricht nicht Miete ist Gesetz. BGB § 566
Heißt der neue Eigentümer muß die bestehenden Mietverträge übernehmen.
Kündigen könnte er, wenn kein anderer Grund besteht, nur wegen Eigenbedarf.