Absage miete trotz mündlicher zusage?
Hallo,
Wir haben mit dem angeblich neuen Vermieter einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen. Wir sagten wor kündigen jetzt unsere Wohnung das wir pünktlich rauskommen. Er sagte pk ich mache den Mietvertrag fertig und melde mich. Dann haben wir nichts mehr von ihm gehört. Nach ein paar Tagen angerufen. Dann sagte er dass er uns erwartet hat und die Wohnung jetzt jemand anderem zugesagt hat. Es ist ihm egal das wir gekündigt haben und mit unserer 1,5jahre alten Tochter jetz so gut wie auf der Straße stehen. Und Möbel für mehrere Tausend Euro gekauft haben.
Er sagte ausdrücklich er meldet sich. Weil meine Frau noch zu ihm gesagt hat es wäre gut vor freitag da sie da wieder arbeiten muss. Jetzt behauptet er wir lügen er hätte uns erwartet.
Im Nachhinein wurde uns gesagt das er das schon mit ein paar Leuten gemacht hat.
Jetzt steht wir da.
Kann man da nichts machen?
Bitte nur hilfreiche Antworten falls jemand helfen kann.
Dieser Mensch ist das letzte
16 Stimmen
9 Antworten
Verzeihung, aber wie kann man jemanden vertrauen, den man kaum kennt, ohne schriftlichen Vertrag?
Bei wichtigen Sachen wie Miete und Arbeit sollte man immer auf Schriftliches bestehen, bevot man das Alte kündigt.
Versucht, mit Eurem bisherigen Vermieter Euren Vertrag zu verlängern bzw. Eure Kündigung rückgänig zu machen. Sollte es klappen, müsst Ihr Euch wohl auf die Schnelle, eine neue Wohnung suchen. Beide Möglichkeitrn sind schwierig, aber nicht ganz unmöglich.
Lernt daraus!
Man muss dazu sagen wir haben hier ein schimmel Feuchtigkeits Problem und mussten deshalb schauen das wir so schnell als möglich rauskommen. Der Vermieter hat uns schon mal zugesagt und wieder kurzfristig abgesagt. Dann hat er angerufen wir können sie haben
Wenn der Herr Vermieter nicht gesagt hat "Sie bekommen die Wohnung" für Miete in Höhe von xxx , Mietbeginn am xxx, wäre die Sache gelaufen. Wenn doch, wäre das ein mdl. Mietvertrag auf dessen Erfüllung du/ihr einen Rechtsanspruch hättet.
Zunächst den Vermieter auf die Rechtslage hinweisen und Vertragserfüllung einfordern.
Kommt er dem nicht nach, Schadenersatz für alle deine Aufwendungen berechnen.
Theoretisch alles ok, Praktisch so gut wie nicht umsetzbar. Auch gerichtlich nicht. Es wird immer ein Mitverschulden des "Gutgläubigen" geben. Viel Stress über eine lange Zeit ohne wirklichen Erfolg.
Beim nächsten Mal einfach erst einen schriftlichen Vertrag abwarten.
ja es gibt schon viele Aloecher da draussen
es besteht hoffnung. habt ihr eine rechtsschutzversicherung? wenn nein könnt ihr euch einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen um "Armenrecht" zu beantragen (hab ich auch schon mal gemacht)t dem Schein geht ihr zu einem Anwalt und erzählt ihm was war. der Anwalt wird euch bestimmt sagen, dass es Aussage gegen aussage steht, aber ihr seid 2 Personen gewesen die seine Worte gehört haben und er war alleine. Ihr könnt versuchen euch in die Wohnung zu klagen. Ja das wird später mal kein schönes Wohnen geben, aber ihr steht nicht auf der Straße. Theoretisch weiß ich auch, dass man euch nicht einfach so auf die Straße setzen kann. Vor allem nicht mit Kind. Theoretisch könnt ihr in eurer jetzigen Wohnung bleiben bis ihr was gefunden habt. Ein Vermieter braucht viel um jemanden rauszuklagen.
die leute wo meinten, der vermieter hätte dies schon mit ein paar leuten abgezogen würde ich als zeugen beim anwalt benennen.
Wenn ihr nicht gewinnen solltet, habt ihr dem Vermieter wenigstens gezeigt, dass er es mit euch nicht machen kann und vllt hört er ja auf damit.
für die zukunft, lasst euch AAAAALLLLEEESSSSSS schriftlich geben. es gibt viele menschen die sich nicht mehr daran erinnern oder erinnern wollen
Solche Vorgehensweisen sind leider üblich geworden. Allerdings gilt das für beide Seiten. Auch viele Mieter halten sich nicht an abgesprochene Sachen.
Eine ähnliche Aktion kennen wir vor etwa 3 Monaten mit unserem zweiten Pachtgarten. Wir hatten bereits einen und wollten uns einen größeren zulegen, das Grundstück lag nicht mehr in der Anlage sondern war extern und mit vielen alten Bäumen etc.
Das Grundstück gehörte einem Typen, dessen ehemaliger Besitzer ein Typ war der nach Thailand ausgewandert ist, durch unser Dorfblatt ist er auf unsere Anzeige aufmerksam geworden.
Das Grundstück war jedoch in die Jahre gekommen und entsprechend verwuchert, er meinte jedoch dass wir es haben könnten wenn wir ums darum kümmern.
Wir also alles organisiert und in den kommenden Wochen ist da ein Bauer mit schwererem Gerät drüber um den Boden zu lockern, wir haben die Bäume und Büsche geschnitten etc.
Wir hatten sogar bereits Planungen für eine Holzterrasse, denn der Garten lag am Hang und die wollten wir mittig einbauen, Bretter waren bereits bestellt.
Eines Tages dann kam ein Anruf von unbekannten Leuten rein, wir möchten doch bitte unsere Sachen aus dem Garten abholen. Was war geschehen? Richtig - der Typ hat den Garten hinter unserem Rücken richtig dreist verscherbelt.
Tja da standen wir dann da, die ganze Arbeit fürn Ar.. und der neue Besitzer freut sich über einen hergerichteten Garten, die Bretter konnten wir zum Glück reklamieren.
Leute egal was ihr macht, alles was mit Mietverträgen zu tun habt - macht euch einen! Ansonsten habt ihr rechtlich null Handhabe dagegen.
P.S. wir haben später erfahren dass der Kumpel des Typen aus Thailand es dem neuen Besitzer wohl als Bauland verkauft hat - an einer Handlage, wir kennen einen Gemeinderat und der versicherte uns dass das nie Bauland wird.
Also hat der im Grunde noch den abgezogen, indem er einfaches ,,Ackerland" mit ein paar Bäumen und Sträuchern drauf für sonst wieviele Zehntausend verkauft hat.
Ob der Typ aus Thailand es weiß was sein Kumpel mit seinem ehemaligen Garten so treibt, wissen wir nicht. Es ist auch gut möglich, dass er selbst seinen eigenen Freund hintergeht und nur ans schnelle Geld kommen will, der Freund ist ja weit weg.
Und den willst du wie durch setzen ? Toller Beginn eines guten Mietverhältnisses.