Ich habe meinen Mietvertrag am 18.07.22 unterschrieben und habe dazu am gleichen Tag die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten. Dort steht drin, dass ich am 18.07.22 eingezogen bin. Mein offizieller Mietbeginn ist allerdings der 01.08.22, das steht auch in den anderen Unterlagen. An diesem Tag durfte ich auch offiziell einziehen. Ich habe am 11.08. einen Termin beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt, um meine Wohnung anzumelden. Ich bin mir jetzt allerdings unsicher, welches Datum nun als Einzug zählt, da der tatsächliche Einzug der 01.08. ist.

Ich habe gelesen, dass sich die 14 Tage Anmeldefrist auf den Buchungstag eines Termins bezieht und nicht auf den tatsächlichen Termin. Wenn allerdings der 18.07. als Einzugsdatum anerkannt wird und ich am 03.08. erst den Termin gebucht habe, hätte ich die Frist ja leicht überschritten. Sehe aber nicht ein, da irgendein Bußgeld zu bezahlen, wenn ich offiziell erst am 01.08. einziehen konnte.

Weiß da jemand genaues zu, und sind bei 14 Tagen lediglich Werktage gemeint?