Vormieter hat seinen Gasvertrag nicht gekündigt?
Nach 4 Jahren wurde ihm mitgeteilt, dass die Heizung nicht in den Nebenkosten enthalten ist und er sich anmelden und einen Vertrag abschließen muss, aber der Vormieter ist im Ausland und nicht erreichbar, wird das Gasunternehmen den neuen Mieter zwingen, für die vergangenen vier Jahre zu zahlen, oder erst ab dem Zeitpunkt, an dem er den Vertrag abschließt?
5 Antworten
Wenn Du in eine Wohnung einziehst, was sich durch die Vermieterbescheinigung beweisen lässt, machst du einen Vertrag bei einem Gasanbieter, gibst den aktuellen Zählerstand an und zahlst ab da einen geschätzten Abschlag. Der richtet sich oft nach dem des Vormieters, oder nach Wohnungsgröße.
Der Vormieter scheint ja dann die ganze Zeit bezahlt zu haben, oder es müssten Mahnungen an Deine Adresse gekommen sein, bzw. dann an den Vermieter.
Wenn der Vormieter damals seinen Vertrag nicht gekündigt hat, dann hat er wohl auch die ganze Zeit über die Vorauszahlungen per SEPA-Lastschrift bezahlt, sonst wäre der Anschluss doch längst gesperrt worden.
wenn der Gasliefervertrag nicht gekündigt wird, läuft der anscheinend immer noch. und solange wird sich nix dran ändern. der Nachmieter freut sich
Der neue Mieter fällt im Normalfall in die Grundversorgung und muss ab dem Einzug das Gas bezahlen. Da der Zählerstand nicht dokumentiert wurde wird es spannend, was der Grundversorger da wohl annimmt.
Schöne Grüße
Wie bist Du auf diese gekommen? Dass der Fall des ehemaligen Mieters seinen Vertrag gekündigt hat
*augenverdreh* erkläre mir dann mal ganz kurz, weswegen Du die Frage stellst, wenn Du eine Antwort bekommst um diese dann mit "Stimmt gar nicht" zu beantworten?! Aber gut... hier noch ein Link: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Grundversorgung/start.html
Hallo,
üblicherweise gibt es ein Übergabeprotokoll, in dem die Zählerstände bei Ein- und Auszug dokumentiert werden.
Der Neue Mieter muss nur Gas- und Strom ab Einzug zahlen und das an den Lieferanten seiner Wahl.
Schöne Grüße
Und ich glaube nicht, dass derjenige, der den Vertrag hat, bezahlen muss.
Er hat kein Übergabeprotokoll erhalten, als er vor 4 Jahren umgezogen ist.
Stimmt nicht, Mahnung sollte zugestellt werden und wenn sie nicht zugestellt werden kann, ist es nicht einfach, die Gaszufuhr zu unterbrechen.