Muss man sich ummelden wenn man die Mietwohnung nicht bewohnt aber dennoch mietet?
Hallo,
Meine Freundin und ich wollen eine 1 Zimmer wohnung mieten wo wir uns ab und an mal aufhalten können um Ruhe zu haben. Dennoch sind wir beide bei unseren Familien gemeldet, meine Frage ist jetzt wenn wir weiterhin bei unseren Familien gemeldet bleiben können wir trotzdem die 1 Zimmer Wohnung mieten ohne das wir uns um melden müssen oder ist dies strafbar ? Keiner von beiden wird oder will da wohnen die Wohnung ist lediglich nur da um ab und zu Zeit zu verbringen in Ruhe.
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen vielen Dank :).
5 Antworten
Dann musst du es als Zweitwohnsitz anmelden.
Auch der Zweitwohnsitz oder die Nebenwohnung unterliegt der Meldepflicht.
Wie viel Zweitwohnungsteuer ist zu zahlen? Der Steuersatz beträgt bis zum 31.12.2018 5% und ab dem 01.01.2019 15 % der Nettokaltmiete, also der Grundmiete ohne Betriebs- und Heizkosten. Das Einkommen bzw. die wirtschaftlichen Verhältnisse spielen bei der Bemessung keine Rolle.
Der Staat hat nichts zu verschenken. Das Finanzamt ist mehr als interessiert.
Noch Fragen?
So lange diese Wohnung nicht nur als Deckadresse missbraucht wird um Sozialgelder kassieren zu können, ist dagegen nichts zu sagen. Natürlich wenn die Allgemeinheit das bezahlen soll, ist das schlicht und einfach BETRUG
Nein, da du dort ja nicht wohnst, musst du dich auch nicht ummelden.
Anmelden ist verpflichtend; in Eurem Fall wäre die gemietete Wohnung ein Nebenwohnsitz.
Wir arbeiten beide und beziehen keine Gelder vom Staat. Die Mieten zahlen wir von unseren Gehältern und die Wohnung ist auch nicht für eine Deckadresse da. Müsste ich mich jetzt trotzdem ummelden oder könnte ich einfach die Miete monatlich zahlen und gut ist ? Wohnen tut keiner da ja