Vorfall: Im Mietvertrag sind 150qm als Wohnfläche angegeben, bei der Nebenkostenabrechnung wird allerdings mit 188qm gerechnet, nach Einspruch hat der Vermieter jetzt selbst die Wohnfläche nachgemessen und ist auf 170qm + 40qm Balkon gekommen.. Was darf hier als Berechnungsgrundlage für die Nebenkostenabrechnung genommen werden? Die Quadratmeter die im Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben wurde, oder die nachträgliche (vom Vermieter) durchgeführte Wohnflächenmessung?