haus zur miete?

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

So wie von euch getan, war die Kündigung unmittelbar nach Mietvertragsabschluss mit 3monatiger Kündigungsfrist zum 28. Februar 23 völlig rechtskonform und fristgerecht. Da der lt. Mietvertrag vereinbarte Mietbeginn der 1. März gewesen wäre, entfällt jegliche Mietzahlung oder darüber hinausgehende Forderungen des Vermieters. Diese also mangels Rechtsgrundlage entschieden zurückweisen.

Deine Kündigungsfrist beginnt am 01.03. und du kannst zum 30.06. fristgerecht kündigen. Alles andere ist Kulanz des Vermieters.

Du kannst nicht im November etwas zum 28.02. kündigen, was du erst ab März mietest.

Warum soll er jetzt die Wohnung inserieren ? Für ihn ist sie an dich vermietet. Und zwar bis auf Weiteres. Also auch über den 01.07. hinaus wenn du nicht nochmals fristgerecht kündigst.

Schon mal darüber nachgedacht mit ihm ein persönliches Gespräch zu führen ? Das kann Wunder bewirken.


albatros  25.01.2023, 17:50

Nein du irrst. Die KF begann mit Zugang der Kündigung bis 3. Werktag Dezember 22 und läuft bis 28. Februar 23. Da der Mietrbeginn zeitlich danach liegt, entfällt eine Mietzahlung und der Vermieter kann auch keine anderen Forderungen geltend machen.

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anitari  24.01.2023, 17:03

Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang der Kündigung bzw. mit dem darauf folgenden Monat.

Wenn nicht vertraglich anders vereinbart konnte die/der FS in November zum 28.02. kündigen.

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DaKaBo  24.01.2023, 16:03
Du kannst nicht im November etwas zum 28.02. kündigen, was du erst ab März mietest.

Doch, kann man. Es sei denn, das wurde im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.

Und selbst WENN der FS am 01.03. kündigen würde, könnte er schon zum 31.05. kündigen.

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jbinfo  24.01.2023, 17:18
@DaKaBo

Mit 31.05. gebe ich dir natürlich recht. vertippt

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