haus zur miete?
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage und zwar haben mein Freund und ich im November einen Mietvertrag zum 01.03 unterschrieben, mussten uns dann aber leider im gleichen Monat schweren Herzens dazu entscheiden doch nicht umzuziehen und haben sofort wieder mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 01.03 gekündigt.
Eigentlich hatten wir gedacht das unser ,,neuer'' Vermieter versucht einen Nachmieter zu finden damit wir eventuell keine 3 Monatskaltmieten zahlen müssen, doch leider ist genau das Gegenteil der Fall. Er hat im November schon direkt die 3 Mieten eingefordert obwohl er ja theoretisch nicht mal weiß ob er einen Nachmieter findet und bis jetzt stand Januar ist das Haus nicht mal wieder online gestellt. Kann man dagegen irgendwie vor gehen da der Vermieter nicht mal versucht uns die zusätzlichen Kosten abzuwenden ? Wir sind uns sicher das er schon längst einen Nachmieter haben könnte, da auch damals mehrere Interessenten vor Ort waren und er laut eigener Aussage mehreren Familien abgesagt hat.
Danke schon mal im voraus.
3 Antworten
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So wie von euch getan, war die Kündigung unmittelbar nach Mietvertragsabschluss mit 3monatiger Kündigungsfrist zum 28. Februar 23 völlig rechtskonform und fristgerecht. Da der lt. Mietvertrag vereinbarte Mietbeginn der 1. März gewesen wäre, entfällt jegliche Mietzahlung oder darüber hinausgehende Forderungen des Vermieters. Diese also mangels Rechtsgrundlage entschieden zurückweisen.
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Deine Kündigungsfrist beginnt am 01.03. und du kannst zum 30.06. fristgerecht kündigen. Alles andere ist Kulanz des Vermieters.
Du kannst nicht im November etwas zum 28.02. kündigen, was du erst ab März mietest.
Warum soll er jetzt die Wohnung inserieren ? Für ihn ist sie an dich vermietet. Und zwar bis auf Weiteres. Also auch über den 01.07. hinaus wenn du nicht nochmals fristgerecht kündigst.
Schon mal darüber nachgedacht mit ihm ein persönliches Gespräch zu führen ? Das kann Wunder bewirken.
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Nein du irrst. Die KF begann mit Zugang der Kündigung bis 3. Werktag Dezember 22 und läuft bis 28. Februar 23. Da der Mietrbeginn zeitlich danach liegt, entfällt eine Mietzahlung und der Vermieter kann auch keine anderen Forderungen geltend machen.
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Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang der Kündigung bzw. mit dem darauf folgenden Monat.
Wenn nicht vertraglich anders vereinbart konnte die/der FS in November zum 28.02. kündigen.
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Doch, kann man. Es sei denn, das wurde im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
Und selbst WENN der FS am 01.03. kündigen würde, könnte er schon zum 31.05. kündigen.