Was tun wenn Wohnung kleiner ist als wie im Mietvertrag angegeben?

3 Antworten

Ich würde mich mit dem Vermieter unterhalten und wenn das nicht erfolgreich ist den Mieterschutzbund einschalten.


Absolute07 
Beitragsersteller
 16.01.2023, 21:40

danke für deine Antwort.

Haben gerade nochmal mit Laserentfernungmesser gemessen. Fast gleich, sogar weniger als mit Zollstock. Mietvertrag 56,76m2. Gemessen 44,62m2. Unterschied 21,42%.

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Die Abweichung beträgt damit 11,4 m². Ab 10% (5,7 m²) darf die Miete gemindert werden. Deine Vermessung hat ein Minus von mehr als 20% ergeben. Genau um diesen darfst du also die Nettomiete mindern. Das auch rückwirkend ab Mietbeginn.

Bei den Betriebskosten und deren Abrechnung allerdings darf der Vermieter bei der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche als Basis für Wohnflächenumlage bei bestimmten Betriebskosten bleiben.


Absolute07 
Beitragsersteller
 17.01.2023, 11:26

Danke. Wir haben heute den Vermieter kontaktiert. Die werden die Tage zum vermessen vorbei kommen…

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Die Deckenhöhe hat nix mit der Wohn- ,,Fläche“ zu tun! Ihr müßt die Wohnung selber genau ausmessen und dokumentieren; und dann den Vermieter auffordern, die Miete anzupassen/zu kürzen. Am besten holt Ihr Euch betreffs des Vermieterschreibens Rat und Hilfe beim Mieterverein oder einem Mietrechtsanwalt. Denn wenn man das Ganze rechtlich nicht ganz durchführt, kann das nach hinten losgehen.


Absolute07 
Beitragsersteller
 16.01.2023, 21:19

Wir haben es mehrmals mit Zollstab ausgemessen. Das Ergebnis ist immer gleich. Morgen messen wir nochmal mit nem Laserentfernungmesser. Und danke für deine Antwort

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Absolute07 
Beitragsersteller
 16.01.2023, 21:39

Haben gerade nochmal mit Laserentfernungmesser gemessen. Fast gleich, sogar weniger als mit Zollstock. Mietvertrag 56,76m2. Gemessen 44,62m2. Unterschied 21,42%.

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