Kaution in einer WG zurück bekommen?

Hallo zusammen,

ich wohne momentan mit meiner Mitbewohnerin in einer WG welche sie angemietet hat, also es läuft alles auf ihren Namen. Beim Einzug habe ich allerdings die Hälfte der Kaution dazu getan und will diese natürlich nach meinem Aufzug wieder zurück haben. 

Da meine Mitbewohnerin den Mietvertrag alleine unterschrieben hat, habe ich erst fast einen Monat nachdem wir eingezogen sind erfahren, dass wir eine Mindestmietdauer von 3 Jahren haben. Jetzt ziehe ich aber bereits nächsten Monat aus, 3 Monate vor Ablauf der mindestmietdauer, heißt meine Mitbewohnerin hätte 3 Monate alleine die Miete irgendwie stemmen müssen anders ging es aber nicht und das war auch okay.

Jetzt hat sie allerdings auch eine Wohnung für Oktober angemietet und hatte gehofft mit einem Nachmieter hier eher raus zu kommen. Bis jetzt wurden aber alle Nachmieter von unserer Vermieterin abgelehnt. Ich habe theoretisch mit der Sache nichts mehr am Hut aber jetzt heißt es, da meine Mitbewohnerin nicht zwei mieten gleichzeitig bezahlen kann für die nächsten 2 Monate, dass unsere Vermieterin die letzten beiden Mieten von der Kaution abziehen soll.

Damit bin ich aber natürlich nicht einverstanden. Die Hälfte davon gehört mir und ich kann nichts dafür, dass meine Mitbewohnerin doppelt Wohnungen anmietet und dies dann nicht bezahlen kann. Sie will bzw kann mir meinen Anteil aber auch nicht auszahlen. Jetzt ist meine Frage ist das rechtens? Gibt es eine Möglichkeit doch noch meinen Teil der Kaution zurück zu bekommen oder kann sie das einfach bestimmen. Wir haben damals es auch nicht schriftlich festgelegt wer wieviel Kaution bezahlt hat was im Nachhinein natürlich jetzt ärgerlich ist. 

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Vermieter /Wasserschaden/ Versteckte Mängel - Welche Rechte ?

Hallo, Mein Mann und ich sind zum 01.07.2023 in eine zu Beginn Eigentlich schöne Wohnung gezogen wo die Vermieterin direkt auf dem Hof mit dabei wohnt.
Von Anfang an gab es immer was anderes, in dem Monat Juli wurde ein neues Fenster eingebaut, eins wurde neu gemacht, die Fasade vom Haus wurde neu gemacht, also sehr viel Krach, Lärm und da wir im EG sind auch keine Privatsphäre weil ständig jemand vorm Fenster stand.
Auf einmal lief Wasser unter der Küche heraus, dadurch entdeckte man einen Wasserschaden der schon Jahre vorher entstanden ist, es kam ein Gutachter und sie meinte wir müssten dann wo anders in der Zeit unterkommen, und wir sollten uns drum kümmern, dann wollte sie dass es über unsere Versicherung läuft und hat auch sehr darauf gedrängt, unsere Versicherung übernimmt das natürlich nicht da der Schaden nicht von uns kommt. Dann wollte Sie nicht dass wir in die Ferienwohnung über uns ziehen da sie sonst die Wohnung an andere nicht vermieten kann. Wir haben uns dazu entschlossen abzuwarten da wir ja die „Leidtragenden“ sind und sie sich kümmern muss. Jetzt kam sie am Freitag, und sagte dass wir es so machen dass wir offiziell keine Miete zahlen und ihr dass dann auch schriftlich geben sollen aber dann trotzdem die Miete ihr Bar auf die Hand geben sollen damit wir in der Zeit in die Ferien Wohnung können…. ?????? Sehr seltsam alles dann meinte sie eben am Freitag wir sollen ihr bis zum Samstag / Sonntag Bescheid sagen damit sie am Montag den Handwerkern Bescheid geben kann damit die dann eine Woche darauf schon anfangen können.
wir möchten jetzt in eine andere Wohnung da wir auf all das keine Lust haben.
allerdings stellen sich jetzt ein paar Fragen auf die wir hoffen ein paar gute Antworten zu bekommen… :

  1. Muss sie uns nicht Monate vorher auf Handwerker hinweisen oder ist das gerechtfertigt dass sie uns eine Woche vorher Druck macht ?
  2. Wenn wir aus dem Grund fristlos kündigen wegen einem versteckten Mangel, bis wann müssen wir dann ausziehen?
  3. In welchem Zeitraum dürfen wir fristlos kündigen ohne dass es dann „zu spät ist“
  4. Wenn wir eine Wohnung zum Oktober bekommen würden, wie wäre dass dann mit der fristlosen Kündigung?
  5. Erkennt ihr irgendwas was wir übersehen und wir vorsichtig sein sollten?

danke schonmal im Voraus.

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Auszahlung Mietkaution?

Liebe Community,

Ich stehe derzeit vor einer existenziellen Notlage. Folgender Sachverhalt:

Ich habe am 01.06.2022 gemeinsam mit meiner ehemaligen Ex Freundin einen Mietvertrag unterzeichnet und abschließend eine Wohnung bezogen. Aufgrund einer Trennung habe ich meinen Teil des Mietvertrags gekündigt worauf der Vermieter mir eine Kündigungsbestätigung ausgestellt hat, in diesem Zusammenhang habe ich mich auf die Wohnungssuche begeben, da es für mich von absoluter Wichtigkeit war, diese Umstände bis zum 01.09.2023 zu bereinigen, da ich in die Berufsausbildung bei einem sehr angesehen Arbeitgeber wechsle. Wichtig war es hierbei auch sicherzustellen die Mietkaution bis zum 01.09.2023 für die neue Wohnung übernehmen zu können, die Mietkaution habe ich eigenständig aufgebracht die entsprechenden Nachweise hierzu liegen vor. Meine Ex Freundin verbleibt mit unserem gemeinsamen Sohn in der Wohnung, allerdings möchte der Vermieter hierzu als Sicherheit meine Mietkaution einbehalten. Hierbei stellt sich die Problematik das ich bis vollständiger Hinterlegung der Mietkaution für die neue Wohnung den schlüssel nicht ausgehändigt bekomme.

Was kann ich tun?

Ich kann mir keinen Kredit nehmen, kein Geld leihen ich habe bereits versucht alle Karten zu ziehen, derzeit sehe ich mich von einer drohenden Obdachlosigkeit bedroht. Mein Vermieter hat hierzu kein Verständnis und ist auch nicht Kompromiss bereit.

Gibt es eine Gesetzliche Regelung die mir in dieser Notsituation weiterhelfen kann, ich befinde mich in einer immensen Notlage.

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Kann man trotz negativer Schufa eine Wohnung bekommen?

Hallo ich bin 26 Jahre und meine Mutter droh mich raus zu werfen in 3 Monaten

und ihr ist es egal ob ich dann eine Bleibe habe oder nicht sie sagt da ich mein 25tes Lebensjahr beendet habe ist sie nicht mehr für mich zuständig bzw. muss nicht mehr aufkommen für mich.

nun suchen meine Lebensgefährtin und ich eine Wohnung wir beide arbeiten im sicherheitsdienst und haben ein gesamt Einkommen von 2.000 mindestens im Monat das Gehalt schwankt leider immer ein wenig aber jeder von und hat immer mindestens tausend Euro zudem haben wir auch noch einen Minijobs wo zusätzlich Geld im Monat rein kommt .

ich habe in meiner Jugend sehr viel Mist gebaut auch polizeiliche Haftstrafen sowie aktuelle Schulden die ich abbezahle. Und stehe somit negativ in der Schufa nicht wegen mietschulden oder so sondern allgemein ,

frage ,

jede Wohnung die ich bis jetzt angeschrieben habe lehnen mich wegen neuerliche Schufa ab ( sie haben sie noch nicht gesehen) kann man da was machen oder sich irgendwo melden die einen bei der suche helfen können ?

ich stehe schon bei Vonovia und der weh auf der Liste und Immobilien Apps habe ich auch in den ich mehr Zeit verbringe als auf der Arbeit ich weis allerdings echt nicht mehr weiter im Moment

spart euch bitte diese Sätze rede doch mit deiner Mutter. Sie möchte mich nicht mehr das Verhältnis ist gar nicht gut ich darf da auch nur noch schlafen nicht mal mehr duschen nichts. Anklagen oder so tue ich sie nicht deswegen es ist immer noch meine Mutter .

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Mieterhöhung nach Wechsel der Hausverwaltung?

Hey Ihr Lieben,

folgende Situation:

Unsere Vermieterin hat am 01.06.22 die Grundmiete um ca. 15% erhöht.

Später teilte die Vermieterin uns mit, dass die Verwaltung ihrer Häuser ab dem 01.01.23 von einem Immobilienservice übernommen wird. Dieses Unternehmen setzte neue Mietverträge auf, die wir auch unterschrieben haben. Es gibt also keine neue Vermieterin, aber jegliche Kommunikation sowie Verträge läuft nun über diese GmbH.

Nun will aber auch das Unternehmen die Miete zum 01.07.23 erhöhen. Und hier brauche ich mal ein paar Infos, falls möglich. :)

  1. Die Grund(netto)-Miete soll wieder angehoben werden. Das Unternehmen nennt als Begründung gestiegene Materialkosten, Handwerkerpreise und Unterhaltungsaufwand. Fällt dies aber nicht teilweise unter Betriebskosten?
  2. Das Unternehmen verweist darauf, dass es die Miete erhöhen kann, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Was ja nicht der Fall ist, da ja am 01.06. schon erhöht wurde.
  3. Es werden zwar Vergleichsmieten genannt, um die Erhöhung zu rechtfertigen, aber die Grundmiete soll erneut um 20% steigen. Wir hätten also eine Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten um ca. 35%. Ich meine, dass 20% das Maximum für einen Zeitraum von 3 Jahren ist. Aber gibt es hier Ausnahmen, wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird? Die Vermieterin ist ja auch noch die Selbe, nur eben Vertreten durch die GmbH.

Schon mal Danke für eure Antworten :)

Mieterhöhung, Vermieter, Mietvertrag
Werden Sanierungsarbeiten vor Unterschreiben des Mietvertrages schriftlich festgehalten?

Hallo, wir haben eine Wohnung besichtigt, die im aktuellen Zustand nicht für uns infrage käme. Der Herr, der die Besichtigung führte, hat uns diverse Sanierungsarbeiten aufgezählt (z.B. Erneuerung des Bodens, neue Türen, Sanierung der Badezimmer, Erneuerung der Elektrik…), wodurch die Sache natürlich anders aussehen würde. 

Nun haben wir unser Interesse bekundet und der Vermieter (eine sehr große Gesellschaft, die nicht unbedingt den allerbesten Ruf hat) hat uns einen Mietvertrag zugeschickt. Aber: Die Sanierungsarbeiten sind nirgendwo aufgeführt. Wir haben daher um eine schriftliche Info gebeten - ganz einfach per Mail. Daraufhin rief er uns an und sagte, dass er das nicht machen könne. Warum? Ich finde das komisch. Wir fühlen uns nicht wohl so zu unterschreiben, es ist, als würden wir „die Katze im Sack kaufen“.

Die Mindestmietdauer beträgt 12 Monate - mal abgesehen davon, dass wir und unsere Tochter so lange dort wohnen bleiben müssten, müssten wir ja auch erstmal wieder eine neue Wohnung finden. Der Wohnungsmarkt hier ist recht angespannt, wir haben sowohl Angst davor eine super Wohnung zu verpassen. Aber eben auch davor, dass man uns übers Ohr haut.

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist das ein übliches Vorgehen oder sind wir zurecht so vorsichtig?

Danke und liebe Grüße 

Moere

Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag
Darf der Vermieter Nummern entfernen?

Hallo ich habe vor 3 Jahren eine Hausnummer an meine Haustür angebracht. Das habe ich gemacht weil ich im EG wohne und meine Wohnung nicht als solche zu erkennen war. Wichtige Menschen wie Pflegedienst haben also meine Wohnung nicht gefunden weil es keine Hausnummer gab. Heute komme ich nach Hause und sehe das die Hausnummer abgerissen wurde. Ich hatte darunter einen laminierten Zettel mit dem Namen meiner Straße weil viele glaubten hier würde schon die nächste Straße beginnen.

Darf der Vermieter hier einfach Hausnummern abmachen von meiner Wohnung ohne eine Info? Ich hab schon gedacht hier wären wieder die betrunkenen am Werk. Ich hatte auch einen kleinen Blumentopf auf meiner Stufe zur Tür stehen mit Pflanze. Der wurde auch entfernt. Als ich nachgefragt habe ob der Vermieter was weiß bzw mitbekommen hat, hieß es nur sie hätte es abgemacht weil es nicht hübsch aussehen würde. Ohne die Hausnummer z.B. findet mich hier aber niemand. Darf der Vermieter ohne eine Info hier Pflanzen einfach weg nehmen obwohl es noch zu meiner Wohnung gehört?

Im Vertrag steht NICHTS davon das ich es nicht dürfte. Ich hab dem Vermieter bereits versucht zu erklären warum ich damals mit meinem Betreuer eine Hausnummer mir kleinem Schild angebracht habe. Ich verstehe nicht warum es nach 3 Jahren ein Problem sein sollte aus dem nichts. Ich hab hier sonst keinen Ärger gemacht.

Ich hab jetzt allerdings auch schon eine Drohung mit Kündigung für die Wohnung vom Vermieter im Briefkasten gehabt. Ich habe hier nichts beschädigt. Ich mache keinen Müll. Ich rauche nicht. Ich hab hier nicht mal Tiere. Ich kümmere mich sogar regelmäßig um das Beet des Vermieters.

Danke schon mal.

Kündigung, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag
Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

Folgende Situation:

Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.

Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.

Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.

Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.

Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.

Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.

Fragen:

  1. Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
  2. Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
  3. Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
  4. Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
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Meine Freundin braucht hilfe wegen Wohnung und Ausbildung?

Hallo,

Meine Freundin ist vor paar Tagen 19 geworden. Hatte bislang ein recht schwieriges Leben, da ihre mum gestorben ist als sie klein war, und lebt seit dem bei ihrer Oma. Nun ist ihr Vater vor einigen Monaten auch gestorben, und ist noch mehr neben sich als sonst. Sie hat mit ihrer Oma öfters Streit, was sich nun dazu entwickelt hat, dass ihre Oma sie bis Oktober aus der Wohnung werfen will bzw soll sie bis dahein ausziehen. Sie fängt im September aber erst ihre Ausbildung an, hat also wenig bis gar keine Ersparnisse um sich bis dahin eine Wohnung zu leisten.

Jetzt ist die Frage wo Sie am besten (finanzielle) Hilfe bekommt. Es gibt ja zb das BAB, was ich ihr auch vorgeschlagen habe, und wie sie bis Oktober eine Wohnung bekommt, wenn man ja Gehaltsnachweise der letzten Monate braucht?

Hinzu kommt, dass sie mit vielen Dingen überfordert ist (was laut ihr an ihrem ADHS liegt )und deshalb mich immer um Hilfe fragt, in der Sache fällt mir aber auch nichts mehr ein, an wen oder welche Behörde man sich wenden könnte.

Von Ihrer Familie mütterlicherseits wohnt auch niemand in direkter Umgebung, als dass sie da unterkommen könnte. Bei mir könnte sie einige Zeit unterkommen, aber ich wohne noch daheim und meine Eltern wären wahrscheinlich nicht so begeistert wenn daraus eine dauerlösung wird.

Sollte Sie eine Wohnung finden, würden wir wahrscheinlich zusammen einziehen und könnte einen kleinen Teil der Miete mit beisteuern, da ich selbst noch in der Ausbildung bin und dazu ein Auto zu unterhalten hab.

Hat da jemand Tipps, Hinweise etc und an wen man sich wenden kann? Danke schon mal.

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Eltern können die Bürgschaft für die Wohnung nicht unterschreiben, was kann ich tun?

Hallo Leute! Ich habe ein ziemliches Problem.

Ich fange bald an zu studieren und suche deswegen zurzeit eine Wohnung oder ein Wg-Zimmer. Es scheitert jedoch immer daran, dass von meinen Eltern eine Bürgschaft zu der Kaution verlangt wird zusätzlich Gehaltsnachweise.

Im Arbeitsvertrag meines Stiefvaters steht, dass eine Bürgschaft für ihn ein Kündigungsgrund sein kann. Bei meiner Mutter ist es so, dass sie von ihrer Arbeitgeberin keinen Vertrag erhalten hat, obwohl sie dort bereits zwei Jahre arbeitet. Selbst wenn sie unterschreibt, das Einkommen für eine Bürgschaft hat nicht.

Bei zwei Wohnungen habe ich den Vermietern den Vorschlag gemacht, ob es auch mit der Bank ginge. Daraufhin wurde ich abgelehnt und sogar blockiert. Freunde und Verwandte habe ich nicht, die das Einkommen hätten, außerdem geht man damit auch ein Risiko ein und das will ich anderen nicht antun…

Während des Studiums besteht mein Einkommen aus Bafög, Kindergeld, Unterhalt und ggf. ein Mini-Job. Das Geld für eine Kaution habe ich auch bereits zur Seite gelegt.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich bin momentan echt verwirrt, da ich ja zum ersten Mal ausziehe.

-Was kann ich anstelle von meinen Eltern als Bürge eintragen? (Kann ich einen Kredit bei einer Bank aufmachen und die Bank eintragen bzw. Eine Versicherung?

Ich muss mir sowieso einen Studienkredit anlegen. Könnte ich das vielleicht miteinander verbinden?

-Ich habe mich etwas hineingelesen und in beiden Fällen, wenn ich mich nicht täusche, ist es eine Übersicherung, weil ich doch bereits eine Kaution von drei Kaltmieten zahlen muss.

Welche Rechte habe ich als Mieter bei solchen Dingen?

Vielen vielen Dank, wer bis dahin gelesen hat <3

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