Wie Anfrage so stellen, dass man vom Makler oder Vermieter eine Chance für einen Besichtigungstermin bekommt? Nächster Schritt: wie als Interessent beeindrucke?

Hallo,

ich suche seit 6 Monaten intensiv nach einer Mietwohnung, die zentral liegen sollte.

Vermutlich mach ich irgendwas falsch, denn entweder bekomme ich die Mietwohnung nicht oder es kommt erst gar nicht zu einem Besichtigungstermin :(

Wenn hier Makler oder Vermieter mitlesen (wäre echt super!), wäre ich sehr dankbar, folgende Fragen beantwortet zu kriegen::

wie sollte die schriftliche Anfrage gestellt werden, so dass der Vermieter oder der Makler darauf antwortet und ich einen Besichtigungstermin überhaupt erst bekomme?

und im Falle eines zustande gekommenen Besichtigungstermins: wie kann ich so positiv beeindrucken, dass ein Vermieter oder Makler sich für mich als Mieter entscheidet?

Also ich frage so an:

ich stelle mich mit Vor und Nachnamen, meinem Alter und meinem jetzigen Wohnort, vor.
Dass ich bei der Suche auf ihre Anzeige gestoßen bin und großes Interesse an ihrer Wohnung habe und deshalb um einen Besichtigungstermin bitte und selbstverständlich alle erforderlichen Nachweise mitbringen werde.

Zum Termin gehe ich sauber und adrett gekleidet.

Oder liegt es einfach nur daran, dass ich meinen Einkommen aus voller Erwerbsminderungsrente und einen kleinen Zuschuss von der Grundsicherung erhalte? Oder weil ich aus dem Nahost komme?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Makler, Wohnungssuche
Treppenhausreinigung?

Abend,

ja, ja, die Frage wurde schon öfter gestellt, jedoch nicht in dem Zusammenhang um den es hier bei mir geht.

Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zusammen mit unserem Vermieter.

Er bewohnt mit seiner Familie das Erdgeschoss mit Anbau an dem sich eine eigene Hauseingangstür befindet.

Wir wohnen im ersten und zweiten Stock.

Unsere Hauseingangstür befindet sich gegenüber deren Wohnungstür im Erdgeschoss und auch, wenn mein Vermieter mich ständig belügt.. Sie benutzen diese Hauseingangstür genauso, obwohl er darauf besteht, dass es ja unsere ist und die sie nicht benutzen, da sie eine eigene haben. 🤦🏻‍♀️

Egal, das ist jetzt nicht das Thema...

Es geht darum, dass wir ständig im Klinsch liegen, denn mein Vermieter und seine Frau verlangen von mir, (obwohl mein Mann auch hier lebt!) dass ich alle zwei Wochen

die Staubweben im Flur entferne (die Decken sind stellenweise über 3 Meter hoch, durch dem großen Dachschrägen),

die zwei Fenster im Flur,

die Hauseingangstür,

den Briefkasten,

die Klingeln,

die Stufen von dem Eingang

und die Fläche von unserer Hauseingangstür bis zu deren Hauseingangstür,

das Gländer draußen vor der Tür,

das Treppengeländer im Hausflur,

den Boden von unserer oberen Etage bis einschließlich zum Keller putze,

einschließlich die Wände, die zum Teil gefliest sind im Keller.

Ich weiß nicht, ob das so Standard ist aber ich weigere mich, denn ich sehe es nicht ein das Erdgeschoss zu putzen, wenn die es doch bewohnen. Genauso möchte ich nicht den Keller (bis auf meinen Kellerraum) putzen, denn immerhin sind es zwei seiner Kinder die dort unten den Keller bewohnen und sie sind es die den ganzen Tag vom Erdgeschoss in die Kellerwohnung rennen und wieder zurück. 🤷🏻‍♀️

Ich meine.. Die kommen immerhin auch nicht hoch zu mir und putzen hier oben alle zwei Wochen, wobei ich ja auch unten bei denen putzen soll. Ist das echt Schikane oder stell ich mich nur trotzig an?

Dazu möchte ich noch sagen, dass wir keine ordentliche Hausordnung haben in der irgendetwas wirklich beschrieben ist. Es steht lediglich darin, dass der Vermieter einen Putzplan aushängt, indem er die Putzpflicht bestimmt.

Unser Putzplan sieht so aus, dass er einen Jahreskalender aufgehangen hat und mit zwei Farben jeweils eine Woche angestrichen hat. 🤷🏻‍♀️

Mietvertrag, Hausordnung, Treppenhausreinigung, unfair
Eltern ziehen aus - Volljähriges Kind bleibt - Mietvertrag?

Hi,

hätte einmal ein paar Fragen an die Experten in Sachen Mietrecht.

Wir sind im April 2007 in meine aktuelle Wohnung eingezogen.

Im Mietvertrag steht meine Mutter als Miet-Nehmerin.

Von 2 Kindern steht dort nichts (muss auch nicht meins Wissens nach).

Mein Bruder ist schon vor über 2 Jahren als Student ausgezogen, meine Mutter nun vor knapp 2 Jahren zu ihrem neuen Mann.

Ich bin in der Wohnung geblieben, der Vermieter wurde (leider nicht mehr beweisbar) darüber informiert.

Da ich noch Azubi war und von meiner Mutter finanziell unterstützt wurde, lief der Mietvertrag auf ihren Namen weiter, das Geld kam jedoch seitdem von meinem Konto das auf meinen Namen läuft.

Nun bin ich ausgelernt und würde den Mietvertrag gerne auf mich umschreiben lassen.

Jetzt die Fragen:

Muss der Vermieter den Vertrag umschreiben? (Meines Wissens nach schon)

Welche Rechte hat er dabei, sprich: Kann er sagen, er schreibt ihn nur mit einer Mieterhöhung um, oder anderen für mich nachteiligen Klauseln?

Wie verhält es sich mich aktuell im Vertrag befindlichen ungültigen Klauseln, z.B. zum Thema Schönheitsreparaturen.

Diese könnten aus meiner Sicht drin bleiben, da sie eh ungültig sind.

Zusatzinfo: Es handelt sich um einen "Privat" Vermieter mit einer Gbr. der jedoch einige Wohnungen besitzt.

Danke schon mal für eure Antworten.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Mieterschutz, Mieterschutzbund
Parkplatz unter einem Balkon, wer haftet bei Schaden?

Hallo Freunde, ich habe mal eine Frage.

Ich habe einen Laden und über mir wohnen zwei Familien.

Mein KFZ Stellplatz ist genau unter dem Balkon von den zwei Familien.

Bis jetzt gab es keine Probleme, doch seit kurzem ist eine neue Familie hergezogen.

Der Mann macht jedesmal Stress bei mir.

Neben meinem Stellplatz sind zwei Garagen die gehören den beiden Familien.

Der Einfahrt ist bisschen eng doch man kann trotzdem rein und rausfahren.

Heute sah ich an meinem Auto hinten rechts einen leichten Lackschaden.

Ich vermute jemand ist beim rausfahren bei meinem Auto hängengeblieben.

Beide streiten das ab und ich kann auch nichts beweisen obwohl ein Auto von beiden vorne ein schwarzen Lack auf seiner dunkelgrauen Lack hat. Die Farben stimmen denn an meinem ist auch seine Lackfarbe.

Doch er meint, er hatte das schon sehr lange.

Danach hat er mir gesagt, es ist ein Risiko wenn ich hier parke, denn wenn aus seinem Balkon irgendwas auf mein Auto fällt, wenn seine Kinder was runterwerfen oder wenn vom starken Wind was von seinem Balkon auf mein Auto fällt, wird er nicht haften.

Er meint, ich soll wo anders parken, denn er garantiert mir nichts. Ich soll jetzt schon wissen, wenn was fällt von seinem Balkon und mein Fahrzeug beschädigt ich soll ihn in Ruhe lassen und er will kein Stress deswegen. Sonst wird er seinen Anwalt einschalten und ich hätte keine Chance. Gesetzlich ist er auch nicht verpflichtet zu haften.

Außerdem hat er mir gesagt, dass mein Vertrag falsch ist, denn unter einem Balkon darf kein Parkplatz sein.

Stimmt das? Wer haftet denn bei so einem Schaden?

Mietrecht, Gesetz, Mietvertrag, BGB, Parkplatz, Stellplatz, Auto und Motorrad
Hartz 4 und neue Wohnung höher als die Mietobergrenze?

Hallo.

Ich suche seit einer längeren Zeit eine Wohnung als Hartz 4 Empfänger (leider!!) und habe endlich mal eine Antwort von einem privaten Vermieter bekommen (er weiß, dass ich ALG2 empfänger bin zurzeit) und habe einen Besichtigungstermin bekommen. Jetzt habe ich mega Hoffnung, dass es klappen wird :'( . Das Problem aber ist, dass die Wohnung fast 130 Euro mehr als die angegebende Mietobergrenze kostet und 8 qm größer ist. Ich will mir diese Chance aber aufkeinen fall entgehen lassen, da ich die Wohnung auch dringend bräuchte, da die Wohnung von meinem Bruder klein ist und ich Untermieterin bin bei ihm und mein Mann bald aus der türkei kommen wird ( habe zuvor 4 jahre in der türkei gelebt und bin Dezember letztes jahres wieder eingewandert nach DE) . Ich mache gerade einen minijob auf 450 euro basis dazu, mit der hoffnung dort als Vollzeitkraft eingesetzt zu werden.

Und die Mietobergrenze ist für eine PERSON gedacht (ich darf nicht für ZWEI PERSONEN suchen, da mein MANN leider noch nicht angemeldet ist in DE er aber bald, sobald er sein Visum bekommen hat hier ist) . Und die Wohnung ist für eine Person für das JobCenter fast 130 euro teurer.

Meine Frage: Würde das Jobcenter das akzeptieren? Mein Mann kommt ja aber baldddd und ich suche wirklich schon seit Dezember und ENDLICH gibt es die hoffnung das es klappt. Kennt sich hier jemand aus, was kann ich machen ? :(((

Wohnung, Miete, Mietwohnung, Mietvertrag, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Wohnungssuche
Haftet unserer Vermieter wenn Diebstähle in unserem Keller mehrmals passieren?

Hallo! :)

Mir wurde mein Fahrrad diese Woche (nachts) von einem unserer Nachbarn aus dem Fahrradkeller unserer Mietwohnung geklaut. 

Wieso 'wissen' wir das es ein Nachbar war?

Die Tür zu dem Fahrradkeller ist immer verschlossen. Nur Personen die in unserem Block leben haben einen Schlüssel zu diesem Raum. Es wurde NICHT eingebrochen. Das heißt das Schloss wurde nicht aufgebrochen, jemand ist 100% mit einem Schlüssel in den Fahrradkeller gekommen, da es keine Einbruchsspuren gibt. 

Mein Fahrrad war mit einem Fahrradschloss aus Metall an 3 andere Fahrräder von uns und an ein Eisengitter verschlossen. Das Fahrradschloss wurde mit einer Säge (bestätigt) durchgesägt und das Fahrrad, außer die 3 anderen von uns gestohlen. 

Wir waren bei der Polizei und haben Anzeige gegen Unbekannt erstattet. 

Das ist nicht das erste Mal das bei uns im Block Fahrräder geklaut wurden. 

Wir haben dies 2-3 Mal als Gruppe von Nachbarn an unseren Vermieter weitergegeben, leider hat dieser nichts dagegen getan.

Er müsste doch Kameras einbauen lassen wenn ihm paar Mal schon mitgeteilt wurde das es einen Dieb in unserem Block gibt. 

Meine Frage nun ist haftet dagegen unser Vermieter nicht? Ihm wurde 2-3 mal Gesagt das jemand aus dem Fahrradkeller Fahrräder klaut. Das war gestern nochmals und vor einem Jahr paar Mal.

'Bis heute' keine Reaktion von ihm um uns die Sicherheit unserer Fahrräder zu gewährleisten.

Haftet unser Vermieter jetzt dagegen oder ist es einfach unsere Schuld das sowas passiert und er z.B keine Kameras installiert? 

Fahrrad, Wohnung, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Mietvertrag, Diebstahl, Fahrraddiebstahl
Ubergriffiger Vermieter bedrängt und kontrolliert meine Freundin in ihrer Wohnung - Wie verhalten?

Von einer guten Freundin erreichten mich in den letzten.24 Stunden mehrere Anrufe, in denen sie die Versuche ihres (schon älteren) Vermieters beschrieb, in ihre Wohnung einzudringen, um den Zustand zu kontrollieren. Das sei aber nur ein Vorwand - eigentlich gehe es ihm wohl um etwas ganz anderes: er sucht Gründe, um sie loszuwerden.

Sie habe soviel Zeug herumstehen, arbeite zuhause (sie ist Künstlerin und malt, macht Skulpturen, überträgt alte Schriften usw.). Dies alles weiß er, da er ihr beim Einzug vor 18 Jahren selbst geholfen hatte, ihre Atelierutensilien zu verstauen; damals war er noch froh, diese Wohnung überhaupt vermietet zu haben.

Jetzt wirft er ihr unangemessenen Gebrauch der Wohnung vor: sie habe im Schlafzimmer nur zu schlafen und besonders nachts nicht umherzulaufen bzw. Sie solle einen Teppich hineinlegen, da ihn die Gehgeräusche störten. Dabei hat sie extra Hausschuhe gekauft, die leise beim Auftreten seien, sagte sie mir. Sie ist sehr gewissenhaft!

Egal, ob das Knattern einer vom Wind gelockerten Abdeckplane auf dem Balkon oder nach seinem Empfinden zu lang gekippte Fenster (mangels Ablesegeräten ist eine Warmmiete vereinbart, so dass die entweichende Wärme sein Geld kostet): er hat ständig etwas einzuwenden, was in den ganz persönlichen Bereich der Nutzung des Mietobjektes reicht. Inzwischen fährt er abends die Heizung komplett runter.

Übergriffig ist er auch, indem er beim Klingeln schon vor der Tür steht und schäumt, weil sein zurückbehaltener Wohnungsschlüssel nicht passt (meine Freundin hat mal das Schloss gewechselt). Völlig undenkbar: der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Schlüssel, solang ein gültiger Mietvertrag besteht.

Also versuchte er, die Tür aufzudrücken. Nötigung! So geht es immer weiter - unvorstellbar, wenn man mit den mietvertraglichen Grundlagen lt. BGB auskennt.

Dann behauptet er, er könne diese Wohnung deutlich teurer vermieten und würde meine Freundin in 3 Wochen rausbekommen. seit 18 Jahren dort und zahlt völlig korrekt ihre Miete. Außer Eigenbedarf gäbe es keinerlei Kündigungsgrund.

Wenn jemand so geräuschempfindlich ist wie dieser Vermieter, kommt das einem Krankheitssymptom gleich; sowas ist behandlungsbedürftig.

Für einen Polizeieinsatz besteht wohl noch immer kein Grund, denn es ist ja noch nichts passiert. Aber wie lang muss die Arme denn durchhalten, bis sie Hilfe rufen kann??

Es wäre schön, wenn jemand ein paar gute Tipps hatten.

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Belästigung, Nötigung
Kennt sich jemand Super gut mit Mietrecht aus?

Hallo zusammen,

ich bin letzte Woche in eine neue Wohnung gezogen, welche Renovierungsarbeiten benötigt. Das war mir bei der Besichtigung vorher bewusst und auch bei der Übergabe.
die Vertragsunterzeichnung fand per Mail, bzw postalisch statt.

Bei der Übergabe ist uns auch so nichts weiter aufgefallen, erst als ich die Wohnung später am Tag reinigen wollte bemerkte ich, dass die im Übergabeprotokoll als Dreck bezeichneten Flecken zwischen Decke und Wand tatsächlich kleine in Kokon gehüllte Maden waren. Ich habe mindestens 20 Stück davon entfernt und im Laufe der Tage immer wieder neue gefunden, auch an Stellen, die bereits gesäubert waren.

ich habe meinem Vermieter das geschildert und wollte darauf hin dem mietvertrag widersprech. Da aber immVertrag nichts zu Widerspruch hinterlegt ist, darf ich nicht widersprechen.

mein Vermieter meinte nur, er kommt mir entgegen und erlässt mir meine im Vertrag beschriebene Frist von 1 Jahr in dem ich nicht kündigen darf. Das heißt aber, dass ich trotzdem erst zum 31.07. stand jetzt kündigen dürfte und 3 Monate hier bleiben müsste.

Da bei der Besichtigung und selbst bei der Übergabe nicht ersichtlich war, dass sich unzählige Maden hier befinden und demnach wahrscheinlich mehr renoviert werden muss als nur streichen, wollte ich wissen ob Ich aufgrund dessem trotzdem fristlos kündigen kann?

Weiß jemand ob ich hier wieder raus komme?

Recht, Mietvertrag, Mietvertrag Kündigung
Vermieter weigert sich Kosten für Boiler-Reparatur zu zahlen?

Folgende Situation:

Wir sind Anfang 2017 in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen, Altbau mit Gas Boiler im Badezimmer für Warmwasser und Heizung. Der Boiler hatte sich anfangs immer mal wieder abgeschaltet bzw. War ein Fehlercode auf dem Display zu sehen, die Heizung/Warmwasser funktionierte dann erst wieder wenn man den Boiler neu einschaltet. Das hat sich dann zum Winter hin gehäuft bzw. Fiel mehr auf, da es in der Wohnung einfach immer kalt war, die Heizung war jedes Mal aus wenn man nachhause kam und der Boiler zeigte die Fehlermeldung.

Wir informierten den Vermieter bzw. Die Hausverwaltung. Die schickten einen Handwerker welcher die Diagnose stellte, das Wasser aufgefüllt werden müsste, da der Stand niedrig sei. Das geschah und die Rechnung mussten wir dann auch selbst zahlen, da laut Vermieter erst ab einem Wert über 100€ der Vermieter dafür aufkommt. Laut Vermieter ist der Boiler außerdem Mietersache, und quasi nicht deren Problem. Der Boiler funktionierte weiterhin nicht und ging im Winter ständig aus.

Dann haben wir etwas mehr Druck beim Vermieter gemacht, die schickten dann nochmal jemanden, der schließlich irgendwas an dem Boiler rumschraubte, die Rechnung war 180€, er war knapp 3 Stunden an dem Ding beschäftigt.

Der Boiler funktionierte immer noch nicht. Der Vermieter zahlte diesmal aber die Rechnung und überraschenderweise hatten wir plötzlich bei der Jahresabrechnung 180€ mehr zurück zu zahlen. Eine genaue Aufklärung weshalb wir das zahlen sollen gab uns der Vermieter nicht. Aber man kann sich ja denken was die damit aufstocken wollen.

Jetzt haben wir ein Neugeborenes in der Wohnung, der Boiler ist immer noch kaputt (seit bald 3 Jahren) und geht ständig aus so das wir gerade Nachts in der Kälte schlafen. Vermieter „überhört“ das ganze, die Handwerker füllen lediglich den Wasserstand auf.

Meine Frage: dürfen die das??? Ist der Boiler, den DIE haben einbauen lassen wirklich die Sache von uns Mietern (steht tatsächlich im Vertrag)?

Wohnung, Betrug, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag
Mietvertrag Klausen, welches unverständlich oder nicht Eindeutig sind?

Hallo zusammen,

ich habe hier einen Mietvertrag liegen, welche seriöse Klauseln beinhaltet, welche ich nicht verstehe... Ich wäre euch wirklich sehr sehr Dankbar, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

§7(2) Einbauten des Mieters

Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er die Wohnung versehen hat, wegzunehmen. Dies gilt nicht, sofern der Vermieter dem Mieter eine angemessene Entschädigung zahlt, es sei denn, der Mieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die Einrichtung mitzunehmen.

Diesen Absatz habe ich 0 verstanden :/

§7(3)

Bei Vertragsbeendigung kann der Vermieter verlangen, dass die bauliche Änderung, die Um- und Einbauten, Installationen, etc. entfernt und der ursprüngliche Zustand der Mieträume wieder- hergestellt wird. 

Diesen Absatz hier habe ich ebenfalls nicht verstanden.

§12 (3)

Der Vermieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer kündigen, wenn er die Räume als Wohnung für sich oder für Angehörige seines Haushalts oder für seine Familienangehörigen wegen bisheriger unzureichender Unterbringung benötigt oder ein sonstiges berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzes nachweist. 

Kann der Vermieter lt. diesem § mich jederzeit ohne Fristen aus der Wohnung schmeissen?

§15(2) (3) und (4)

2. Zieht der Mieter vor Mietende oder Ablauf einer gewährten Räumungsfrist aus, hat er dem Vermieter die Wohnungsschlüssel zu übergeben. Dessen ungeachtet unterliegt der Mieter bis Mietende oder Ablauf einer gewährten Räumungsfrist den mietvertraglichen Pflichten, insbesondere der Pflicht zur Zahlung der Miete und zur Heizung bzw. Belüftung der Mieträumlichkeit.

3. Der Mieter ist verpflichtet, bis Mietende sämtliche in seinem Eigentum stehende Gegenstände aus der Mietsache zu entfernen. Das Zurücklassen von Gegenständen in der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter gilt als Erklärung der Aufgabe des Eigentums und Besitzes an den Gegenständen, wenn der Mieter vom Vermieter zur Abgabe einer Eigentums- und Besitzaufgabeerklärung unter Fristsetzung von 2 Wochen und dem Hinweis auf die Rechtsfolge aufgefordert wurde und der Mieter der Eigentums- und Besitzaufgabe nicht widerspricht.

4. Wird die Mietsache bei Mietende nicht übergeben, tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ein. 

Langsam wird es mir peinlich, aber hier habe ich ebenfalls nichts verstanden...

Recht, Mietvertrag, WG, WG-Zimmer, Wirtschaft und Finanzen

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