Vermieter und Küchenbauer zum Ausmessen in die Wohnung lassen?
Ich habe meine Wohnung gekündigt, der Nachmieter war bereits zur Besichtigung und ein zweites Mal zum Ausmessen in der Wohnung. Nun möchte mein Vermieter zusammen mit dem Küchenbauer in meine Wohnung um die Küche auszumessen. Die Nachmieter haben sich unter aller Sau verhalten (anderes Thema) weshalb ich nun nicht mehr bereit bin sie ein weiteres Mal in die Wohnung zu lassen. Ich wohne hier ja schließlich noch und zahle Miete. Darf ich den Küchenbauern den Zutritt verweigern? Oder muss ich ihnen Zutritt gewähren? Muss ich dem Vermieter Zutritt ermöglichen? Er war zuletzt am letzten Dienstag zusammen mit dem Nachmieter in meiner Wohnung. Langsam reichts mir.
3 Antworten
Nach Kündigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten zusammen mit einem Beauftragten des Vermieters zu dulden. Verweigert der Mieter dem Beauftragten des Vermieters grundlos den Zutritt zur Wohnung, so kann er auf Schadensersatz wegen verzögerter Weitervermietung haften (AG Hamburg-Wandsbek, 711 C 370/05, Urteil vom 5.1.2006). Die vertragliche Pflicht zur Zutrittsgewährung folgt aus Treu und Glauben als auch aus dem Mietverhältnis selbst.
Sie können somit dem Vermieter bzw. den von ihn beauftragten Personen nicht den Zutritt zu der Wohnung verweigern.
hat der Mieter die Besichtigung der Wohnung durch Mietinteressenten zusammen mit einem Beauftragten des Vermieters zu dulden
Die Betonung in diesem Zitat liegt auf "Mietinteressenten". Bei der hier gestellten Frage geht es aber nicht darum, einen neuen Mieter zu finden, sondern um etwas anderes. Das Urteil ist daher hier nicht anwendbar und die Antwort ist falsch.
Das ist Deine Entscheidung, lässt Du ihn nicht rein, wirst Du mit eventuellen Konsequenzen leben müssen.
"dem Beauftragten des Vermieters..." ist er ja gar nicht. Der Küchenbauer wird vom Nachmieter beauftragt!
Na das kann man jetzt ziehen wie ein Gummiband, der Vermieter kann jederzeit sagen, er hätte ihn beauftragt.
Dein VM kann verlangen, dass du die Wohnung in den vertragsgemäßen Zustand zurückbaust und deine Küche vor Rückgabe der Mietsache restlos entfernst völlig egal, was du da mit dem Nachmieter vereinbarst.
Und wenn man keinen wirksamen Kaufvertrag über die EBK abschließt, muss der Nachmieter die auch nicht erwerben.
Dem VM steht hingegen kein Besichtigungsrecht zu, um für den Nachmieter Aufmaße nehmen zu lassen.
Ob man ihm aber deshalb weitere Besichtigungen verwehren sollte, woran er sich erinnern darf, wenn es um Übergabeprotokoll mit Mängelfreiheitsbescheinigung und Verzicht auf kleinliche Reparaturen geht, gar schnelle Kautionsrückzahlungen erwartet wird, solltest du sehr sorgfältig abwägen.
Wenn der Vermieter zusammen mit dem Küchenbauer kommt. Dann solltest du sie schon reinlassen, du kannst doch froh sein, das du einen Nachmieter hast. Und wenn der Vermieter den aktzeptiert, ist doch alles in Ordnung.
Mach halt alle Türen zu so das er nur in die Küche kommt.
Ganz im Gegenteil. Mit dem Nachmieter war vereinbart, dass er die Küche übernimmt und mir dafür 2000 Euro zahlt. Jetzt will er davon aber nichts mehr wissen. Das war aber meine Bedingung dafür, dass ich seine Kontaktdaten an den Vermieter weiterleite! Ich soll nun also meine alte Küche entsorgen, renovieren, auf 2000 Euro verzichten und zum Dank noch die Küchenbauer zum Ausmessen reinlassen, damit die Herrschaften sich rechtzeitig eine neue Küche einbauen können??? Es ist ja nicht so, dass ich nicht dazu bereit wäre hier jemanden reinzulassen. Aber wer mich so verarscht, den lass ich hier doch nicht noch schalten und walten...
Und woher soll ich (wir) das wissen, der ganz Text gehört in die Frage.
Da du es hoffentlich schriftlich hast, beziehe dich darauf.
Der Vermieter darf gern die Wohnung betreten, aber den Küchenbauer möchte ich hier nicht haben.