Wohnung und Ladenlokal von Steuer absetzen?

Anfang des Jahres habe ich ein Unternehmen gegründet. Da es gut läuft, wollte ich aus der Garage raus und mir ein Ladenlokal anmieten.

Nun habe ich das perfekte Ladenlokal zur Miete gefunden. Zu dem Laden gehört auch eine 3,5-Zimmer Wohnung, die durch eine Tür des Ladenlokals direkt verbunden ist. Nicht separat. Wirklich direkt verbunden und nicht getrennt mietbar.

Angenommen ich richte die Wohnung ein, baue eine Küche ein und renoviere das Badezimmer, so dass man dort wohnen könnte... Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen, bzw. als Betriebsausgaben verbuchen?

Es wäre ja sozusagen eine Geschäftswohnung, die als Geschäftssitz des Unternehmens eingetragen ist und gleichzeitig betrieblich genutzt werden würde (Büroraum, WC für Gäste, Küche aber auch "privates" Schlaf- und Wohnzimmer)

Ich kenne einen Freund, der eine große Firma leitet. Innerhalb des Betriebes (im Obergeschoss des Firmengebäudes) ist eine Wohnung, in der er gelegentlich übernachtet, da sein primärer Wohnsitz etwas weiter weg ist. Diese setzt er komplett von der Steuer ab. Mietkosten, Möbel als BGA etc... Kann ich das dann nicht auch so machen?

Was gibt es zu beachten? Welche Regelungen gibt es? Gibt es irgendwelche Tricks? Dürfte ich in der Wohnung leben? Oder muss es rein gewerblich für die steuerliche Absetzbarkeit sein? Leider habe ich nicht viel darüber gefunden...

Ich freue mich über jede Antwort!

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Wie komme ich aus der Ferienwohnung wieder raus?

Ich habe eine Ferienwohnung zur Überbrückung gebucht offiziell bis zum Ende November.

Allerdings habe ich jetzt eine gute Wg gefunden und ziehe da am 20.10 offiziell ein.

Der Vermieter meinte zu mir persönlich, dass wenn ich ihm früh genug bescheid sage, dass ich auch vor dem 1.11.2020 rausgehen könne.

Er hat dann eine Anfrage bekommen und wollte innerhalb einer Stunde von mir eine Antwort haben, ich konnte aber erst 1,5 Tage später eine verbindliche Antwort geben , dass ich vorzeitig aus der Wohnung rausgehe!

Jetzt antwortet der Vermieter nicht mehr bei Whatsapp und ich glaube dass es da Diskussionen geben kann.

Ich bin halt am 20.10 in meiner neuen Wohnung und daher muss ich ja die Wohnungsübernahme machen.

Sie meinte dass sie den Interessenten abgesagt hätte, da ich mich nicht schnell entschieden habe (Binnen 1 Stunde sollte ich eine Antwort geben)

Wenn der Vermieter jetzt sturbockt, kann er dann auch die Wohnungsübernahme verweigern?

Was mache ich in dem Fall eine Email schreiben, putzen und Fotos machen und gehen?

Der Vermieter meinte, da er jetzt dem anderen interessenten abgesagt habe, da ich nicht innerhalb einer Stunde geantwortet hätte, dass ich jetzt laut Vertrag den Kompletten November hier noch drin bin.

Das halte ich aber für lächerlich und ich glaube dass es da jetzt noch Diskussionen geben wird.

Wie ist da die rechtliche Lage?
Einfach Schlüssel hinlegen Fotos machen putzen und gehen?

LG

Kündigung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Ferienwohnung
Alter Vermieter fordert Grundsteuer aus dem letzten Jahr, geht das?

Hallo,

seit mitte letzten Jahres habe ich einen neuen Vermieter. Der alte Vermieter schrieb mir (letztes Jahr) ich soll ab Mitte des Jahres die Miete so wie sie ist (was natürlich inkl. Grundsteuer war) an den neuen Vermieter überweisen. Ok, gesagt, getan. Jetzt schreibt mir der alte Vermieter ich soll vom 01.01.19 bis zum Datum wo die Wohnung verkauft wurde, also mitte des Jahres, Nebenkosten nachzahlen (kein Problem, weil wurde etwas teurer). Ja und übrigens auch zusätzlich für das gesamte Jahr die Grundsteuer, weil Ihm ja als Verkäufer das Ganze Jahr in Rechnung gestellt wurde, da der neue Verkäufer die Grundsteuer erst ab dem 01.01.2020 zahlen musste.

So. Nun habe ich aber damals da der alte Vermieter es so wollte die Miete genauso ab mitte des Jahres dem neuen Vermieter gezahlt, dieser hat also nun die Grundsteuer auf seinem Konto, die jetzt, ewig später, der alte Vermieter von mir verlangt.

  1. Kann er das jetzt einfach so verlangen?!
  2. Was soll ich machen wenn er es verlangen kann, ich das Geld aber nicht von meinem jetztigen Vermieter wieder bekomme?
  3. Ich will ihm eigentlich schreiben das er sich darum kümmern muss, da ich auf seinen Rat hin die Miete inkl. Grundsteuer ab Mitte 2019 an den neuen Vermieter überwiesen habe. Ich vermute nämlich das er daran damals nicht gedacht hat und weis das er es nicht selbst von Ihm rückfordern kann wenn es nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde. Aber ich warte erstmal was ihr zu Punkt 1 sagt.

Vielen dank schonmal.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag, Grundsteuer, Hauskauf, Immobilienkauf, Wohnungskauf
Wohnungsübergabeprotokoll unrechtmäßig?

Guten Tag,

mein Problem ist folgendes:

ich war letzens zur Schlüsselübergabe für meine erste eigene Wohnung die frisch renoviert wurden ist. Der Hausmeister war Vorort und hat mir sofort die Schlüssel gegeben. Dann sollte ich auf einem Gerät meine Unterschrift elektronisch 2x abgeben. Die erste Unterschrift, habe ich Ihn gefragt, war für die Wohnungsgeberbescheinigung und die zweite soll dafür gewesen sein das ich die Schlüssel bekommen habe. (Man konnte auf dem Gerät nichts sehen, das war nur ein Feld zum Unterschrift geben). Direkt danach ist er auch gegangen, die ganze Wohnungsübergabe hat vlt 10 min gedauert.

Etwas überrumpelt bin ich noch in der neuen Wohnung geblieben und habe mich noch umgeguckt und mir sind einige Sachen aufgefallen die ich finde noch gemacht werden müssen. Beispielsweise geht die Wohnungstür nicht mit Riegel zu, sondern man kann sie nur zuziehen oder der Balkonrollo geht nicht bis zum Boden und ein anderes Rollo hakt.

Nach kurzer Recherche bin ich darauf gestoßen, dass ich ein Wohnungsübergabeprotokoll hätte anlegen müssen und heute gucke ich in den Briefkasten und stelle fest das ich eine Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls per Post bekommen habe, welches ich anscheinend unterschrieben habe als ich das Dokument "für die Schlüssel" unterschrieben habe.

Ich habe natürlich den Hausmeister angerufen und ihm die Probleme geschildert und gefragt ob wir die Sachen nachträglich ins Protokoll schreiben können. Er meinte das er es nicht machen möchte, aber er ist bereit die Probleme die ich habe beseitigen zu lassen.

Nun habe ich das aber natürlich nicht Schriftlich alles und deshalb meine Frage ob so ein Wohnungsübergabeprotokoll überhaupt rechtmäßig ist und ob ich irgendwas machen kann, falls er die Probleme doch nicht beseitigen möchte?

(Ich weiß unwissenheit/"dummheit"/unerfahrenheit schützt nicht aber vlt kann man ja trotzdem was machen, dazugelernt habe ich Aufjedenfall)

Wohnung, Miete, Recht
Vermieter den Zugang verweigern für Besichtigungstermine?

Hallo zusammen,

Ich habe vor ca 2 Monaten die WG gewechselt in der jedes Zimmer einzeln vom Vermieter vermietet wurde.

Da der Vermieter mir nicht erlaubt hat die Nachmietersuche zu übernehmen wollte er sich auf die Suche machen, hat dies aber nicht getan. Nun beginnt der letzte Monat und es ist ja nun nicht mehr in meinem Interesse einen Nachmieter zu finden da ich die vollen 3 Monate ohnehin bezahlen muss.

Kann ich nun meinem Vermieter den Zugang zum Zimmer verwehren sodass keine Nachmietersuche mehr bis Ende des Monats möglich ist und der Vermieter evtl Anfang November einen Mietausfall hat da noch kein neuer Mieter feststeht?

Ich möchte eigentlich niemanden das Leben unnötig schwer machen aber dieser Vermieter hat nie kooperiert, war stets herablassend und bei Fragen und Anliegen wurde man eher niedergemacht als das geholfen wird sodass ich jetzt einfach nur genug habe und ebenfalls nicht mehr kooperativ bin. 2 Monate waren definitiv genügend Zeit um einen Nachmieter zu finden insbesondere da einige Studenten momentan aufgrund des Semesterbeginns auf der Suche nach einer WG sind. Ich weiß dass der Vermieter im Recht ist indem was er tut aber so musste ich 1200€ für nichts bezahlen und das tut mir als Student schon sehr weh.

Vielen Dank schon mal im voraus :)

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Student, WG, Nachmieter
Mit welchen netten Worten kann ich mich für eine Wohnung beim Vermieter bewerben wo ich schon bereits wohne nur meine Eltern eben ausziehen?

Und ich leider nicht im Mietvertrag bin aber gerne weiterhin in der Wohnung leben würde, ich lebe nämlich seit 4 Jahren in der Wohnung?

Meine Idee war es nun mich per E-Mail beim Vermieter um die Wohnung hier zu bewerben würde und bräuchte von euch ein Beispiel wie ich den anschreiben anfertigen könnte, bin nicht so gut in Grammatik.

also kurz zu mir ich bin 25 Jahre alt bin in den letzten 3 Monaten nicht arbeitstätig gewesen aus gesundheitlichen Gründen aber jetzt wieder auf jobsuche bin, ich gehe derzeit zur Abendschule.

Das Amt würde mir gegebenfalls hier die Wohnung bezahlen.

Meine Eltern wollen jetzt spontan in zwei Wochen schon ausziehen weil sie eine Wohnung gefunden haben aber noch nicht die Kündigung für die Wohnung hier geschrieben haben, so sollte ich jetzt umgehend per E-Mail mein Anliegen dem Vermieter mitteilen, Vermieter ist vonovia und ich würde die gern darum bitten das sie mir die Wohnung hier überlassen und mit mir einen Mietvertrag abmachen, eine andere Sache ist halt noch das meine Eltern einen alten Mietvertrag von hier haben und für mich käme dann eher ein neues Mietvertrag wohl zustande was dann vielleicht das Amt nicht die Kosten übernehmen würde, wenn’s aber nach dem alten Mietvertrag ginge übernimmt das Amt die Kosten, laut Nachbarn handelt es sich um 50-100€ mehr aber ich würd auch jetzt arbeiten gehen wollen und selber die Miete zahlen wenns nicht anders geht.. ich will es trotzdem versucht haben mit netten Worten mein Anliegen dem Vermieter jetzt mitzuteilen, wie könnte ich mein anschreiben verfassen?

Danke für jede hilfreichende Antwort🙏

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Handelt Vermieter rechtens?

Hallo, ich habe Ärger mit meinem ehemaligen Vermieter. Kurze Vorinformationen. Wir haben in dieser Wohnung für insgesamt 7 Monate gewohnt, zwei Monate vor dem Einzug haben wir die Schlüssel erhalten um zu renovieren, da die Wände durch starkem Rauchen gelb/braun waren dafür sollten wir für diese Monate Nebenkosten zahlen (ist das rechtens?). Seit dem wir Wohnung gekündigt haben, bekam man das Gefühl, der Vermieter handelt willkürlich. Als wir gerade eingezogen sind, kam der Vermieter vorbei und ging sogar an unsere Schränke ran. Er bot uns an, eine Spülarmatur zum Einkaufspreis zu besorgen und einzubauen. Wir hatten aber keinerlei Möglichkeit bekommen uns eine Armatur auszusuchen geschweige denn haben wir dafür jemals eine Rechnung erhalten. Jetzt 7 Monate nach Auszug erhalten wir eine „Nebenkostenabrechnung“ die durch keinerlei Beläge nachvollziehbar ist. Nun wird uns der Einbau der Spülarmatur mit 389€ zur Last gelegt. Es war nie die Rede von Kosten für den Einbau nur die Kosten der Armatur zum Einkaufspreis, wir haben dafür nie etwas unterschrieben oder sonst was. Desweiteren war es, aufgrund des Nikotin an den Wänden, nur möglich die Wände+ die Decke in einem hellen Grauton zu streichen, da vorher immer wieder das gelb/braune durch kam. Nun schrieb der Vermieter wir hätten die Decke dunkel gestrichen ohne seine Genehmigung und zieht uns dafür weitere 400€ von der Kaution ab. Nun kommt der Gipfel des ganzen. In dieser Nebenkostenabrechnung steht, als er vor Ort war hätten Männer geklingelt , sie seien wohl vom Inkasso gewesen. Dies kann gar nicht stimmen. Wir fühlen uns vom Vermieter willkürlich behandelt und dazu diese Unterstellung in der Nebenkostenabrechnung, was da nicht zu stehen hat. Meine Fragen sind jetzt: ist der Vermieter im Recht mit seinen Forderungen? Wie kann ich mich gegen diesen Vorwurf bzw Unterstellung bezüglich des Inkasso wehren? Kann ich auch dagegen Anzeige erstatten? Wir haben mehrmals versucht mit ihm im guten auseinander zu gehen, dies scheint allerdings nicht möglich zu sein und ich muss mir nicht alles gefallen lassen. Entschuldigung für den langen Text aber ich benötige Anhaltspunkte. Vielen Dank schon einmal für Antworten.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter
Querflöte üben in neuer Wohnung mit Blockade?

Hallo zusammen, ich spiele seit mehreren Jahren Querflöte und übe nun auch für eine wichtige Prüfung. Allerdings habe ich mich in den letzten Jahren beim Üben immer mehr isoliert, d.h. Ich habe irgendwann nur noch (laut) geübt, wenn ich ganz alleine Zuhause war (auch ohne Eltern etc.). Ich wohne etwas außerhalb, deswegen haben wir auch keine Nachbarn und somit konnte mich auch niemand hören. Keine Ahnung, warum ich mir diese Blockade "angeeignet" habe, ich habe sonst eigentlich kein Problem bei Vorspielen etc. :/ Auf jeden Fall krieg ich mir das nicht mehr abgewöhnt und wohne seit einigen Wochen in einer anderen Stadt. Dort habe ich dann Nachbarn. Nun traue ich mich aber noch nicht so wirklich, laut zu üben, was aber total essentiell ist, da ich gerade im Bereich Tonbildung und Ausdruck noch viel an mir arbeiten muss und es deswegen nicht reicht, wie bisher als Notlösung einfach nur ganz leise/ohne Ton die Technik/Fingerläufe zu üben. Vorallem soll ich auch kräftiger und mit mehr Leidenschaft spielen, was für mich eigentlich gar nicht möglich ist, da mich dann meine Nachbarn ja garantiert hören. Zum einen ist jetzt mein Problem, dass ich eben neu bin und die Nachbarn gar nicht kenne und sie auch in dem Fall nichts von meinem Flötenspiel wissen und zum anderen ist mein viel größeres Problem meine Übeblockade, die ich selbst gar nicht nachvollziehen kann. Wie könnte ich diese wegkriegen? Und habt ihr Ideen, wo bzw. wie man vielleicht noch üben kann, ohne "Angst" zu haben, dass jemand mithören könnte? So eine Möglichkeit müsste es ja geben, zumal ich evtl. ab nächstem Jahr Querflöte studieren werde und dann vermehrt üben muss und das dann ggf. auch für die Nachbarn störend werden könnte. (Bisher übe ich hauptsächlich Technik und co. In der neuen Wohnung, höre mir Aufnahmen an und mache mir Notizen und übe dann laut, wenn ich bei meinen Eltern Zuhause bin und diese nicht da sind (wie vor dem Umzug). Entschuldigung für den etwas langen und vielleicht etwas kompliziert verfassten Text, aber ich hoffe, ihr versteht trotzdem meine Problematik und könnt mir helfen. LG :)

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