Handelt Vermieter rechtens?
Hallo, ich habe Ärger mit meinem ehemaligen Vermieter. Kurze Vorinformationen. Wir haben in dieser Wohnung für insgesamt 7 Monate gewohnt, zwei Monate vor dem Einzug haben wir die Schlüssel erhalten um zu renovieren, da die Wände durch starkem Rauchen gelb/braun waren dafür sollten wir für diese Monate Nebenkosten zahlen (ist das rechtens?). Seit dem wir Wohnung gekündigt haben, bekam man das Gefühl, der Vermieter handelt willkürlich. Als wir gerade eingezogen sind, kam der Vermieter vorbei und ging sogar an unsere Schränke ran. Er bot uns an, eine Spülarmatur zum Einkaufspreis zu besorgen und einzubauen. Wir hatten aber keinerlei Möglichkeit bekommen uns eine Armatur auszusuchen geschweige denn haben wir dafür jemals eine Rechnung erhalten. Jetzt 7 Monate nach Auszug erhalten wir eine „Nebenkostenabrechnung“ die durch keinerlei Beläge nachvollziehbar ist. Nun wird uns der Einbau der Spülarmatur mit 389€ zur Last gelegt. Es war nie die Rede von Kosten für den Einbau nur die Kosten der Armatur zum Einkaufspreis, wir haben dafür nie etwas unterschrieben oder sonst was. Desweiteren war es, aufgrund des Nikotin an den Wänden, nur möglich die Wände+ die Decke in einem hellen Grauton zu streichen, da vorher immer wieder das gelb/braune durch kam. Nun schrieb der Vermieter wir hätten die Decke dunkel gestrichen ohne seine Genehmigung und zieht uns dafür weitere 400€ von der Kaution ab. Nun kommt der Gipfel des ganzen. In dieser Nebenkostenabrechnung steht, als er vor Ort war hätten Männer geklingelt , sie seien wohl vom Inkasso gewesen. Dies kann gar nicht stimmen. Wir fühlen uns vom Vermieter willkürlich behandelt und dazu diese Unterstellung in der Nebenkostenabrechnung, was da nicht zu stehen hat. Meine Fragen sind jetzt: ist der Vermieter im Recht mit seinen Forderungen? Wie kann ich mich gegen diesen Vorwurf bzw Unterstellung bezüglich des Inkasso wehren? Kann ich auch dagegen Anzeige erstatten? Wir haben mehrmals versucht mit ihm im guten auseinander zu gehen, dies scheint allerdings nicht möglich zu sein und ich muss mir nicht alles gefallen lassen. Entschuldigung für den langen Text aber ich benötige Anhaltspunkte. Vielen Dank schon einmal für Antworten.
4 Antworten
Viel Negatives auf einmal!
Die Renovierung der Wohnung vor Mietbeginn habt ihr freiwillig übernommen? Wurden hier Betriebskosten für 2 Monate in voller Höhe verlangt?
Hat euch der Vermieter für Die Renovierung bezahlt oder wurde euch ein Mietnachlass gewährt?
Gibt es zu Mietbeginn ein Wohnungsübergabe-Protokoll. Diese Armatur für 389€ - Fehlte sie beim Mietbeginn? Wann wurde sie eingebaut?
Sind im Mietvertrag Schönheitsreparaturen wirksam auf euch übertragen?
Die Rechnung der Armatur gehört nicht in die BK-Abrechnung, legt da Widerspruch ein.
Gibt es ein Rückgabeprotokoll zum Mietende? 7 Monate nach Mietende sind Abzüge von der Kaution wegen Farbton der Wände nicht mehr möglich, weil diese Ansprüche dem Grunde nach verjährt sind, ob sie bestanden haben oder nicht. Unter Fristsetzung sind diese 400€ durch den Vermieter herauszugeben. Weist auf die Möglichkeit einer Zahlungsklage hin.
Das Geschwätz über Inkassobesuch solltet ihr nicht beachten, könntet aber eine eine Leumundsanzeige bei der Polizei machen.
Die Betriebskostenabrechnung könnt ihr im Büro des Vermieters prüfen. Fotografiert alle Belege und wertet sie in Ruhe zuhause aus. Der Vermieter ist nicht verpflichtet euch diese Belege in Kopie zu übergeben.
Sorry, aber so, wie du es beschreibst, ist vieles nicht wirklich klar:
Ab wann hattet ihr die Wohnung gemietet? Ab Schlüsselübergabe oder ab Einzugstermin? Habt ihr im Gegenzug gegen streichen und Nebenkosten die ersten zwei Mieten geschenkt bekommen, wurde generell eine niedrigere Miete angesetzt, weil ihr das übernommen habt, oder habt ihr für den Spaß sogar noch extra bezahlt? Und wenn ja, warum?
Der Vermieter hat in oder an euren Schränken nichts zu suchen, es liegt aber auch an euch, ob ihr ihm beim "Schnüffeln" zuschaut und hinterher jammert oder es ihm direkt verbietet. Warum habt ihr das nicht getan?
Auch bei der Armatur ist nicht klar, ob sie zur Mietsache gehört hat, ob ihr mit der vorhandenen unzufrieden wart, sie vielleicht sogar beschädigt habt, oder ob ihr selbst eine gebrauchte Küche mit undichter Armatur eingebaut/ vom Vormieter übernommen/ vom Vermieter geschenkt bekommen und dann dumm aus der Wäsche geschaut habt... Mündliche Absprachen lassen sich i.d.R. nicht beweisen, warum habt ihr keinen zweizeiler dazu aufgestzt, inkl. "Kostenvoranschlag"? ("Wir, die Mieter, einigen uns mit dem Vermieter, dass er für max. x€ eine neue Armatur beschafft und einbaut.")
Was die Inkasso-Mitarbeiter angeht, könnt ihr nicht beweisen, ob die geklingelt haben oder der Vermieter sie tatsächlich erfunden hat. Ignoriere das einfach, es spielt sowieso keine Rolle, wenn ihr keinem was schuldet.
Dass man Wohnungen beim Auszug hell zu streichen hat, ist bekannt, dass es auch Lösungen für "Raucherwände" gibt (Sperrfarbe, usw.), kann man mit erstaunlich wenig Aufwand im Internet oder Baumarkt erfahren. (Spätestens als der erste weiße Anstrich nicht funktioniert hat, hättet ihr ja mal nachfragen können...)
Natürlich steht euch eine korrekte Abrechnung zu. Dafür gibt es Musterbriefe:
https://www.nebenkostenabrechnung.com/muster-widerspruch-gegen-die-nebenkostenabrechnung/
https://www.nebenkostenabrechnung.com/fehler-in-der-nebenkostenabrechnung-top-8/
https://www.nebenkostenabrechnung.com/musterbrief-belegeinsicht-nebenkostenabrechnung/
Als Laie solltest du aber zuerst eine Beratungsstelle aufsuchen, Mieterverein, Sozialberatung o.ä.
Wenn so ein Streit vor Gericht geht, zählt jeder Punkt, und unberechtigte Forderungen könnenmit berechtuigten "verrechnet" werden. Was schnell dazu führen kann, dass du am Ende auf Anwaltskosten sitzen bleibst, die wesentlich höher sind als die jetzt geforderten Nachzahlungen...
Jetzt 7 Monate nach Auszug
Weise sämtliche Ansprüche wegen Verjährung zurück. Ab Rückgabe der Wohnung beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.
Mit der Kaution darf das auch nicht aufgerechnet werden, das ginge nur für unstreitige Forderungen.
Außerdem: Reparaturen, Schönheitsreparaturen usw. haben nichts in einer Betriebskostenabrechnung zu suchen. Weise diese deshalb aus formellen Gründen zurück.
1. hat der Vermieter nichts an/in euren Schränken zu suchen
2. eine neue Spülarmatur hat der Vermieter selbst zu vezahlen,
es sei denn dass ihr die alte beschädigt habt
3. auf klingeln oder sonstiges von Inkassifritzen braucht man überhaupt nicht zu reagieren
4. bräuchte man den Vermieter überhaupt nicht zu fragen, in welchem Farbton man seine Wohnung streicht
(bei den verrauchten Wänden hättet ihr wohl eher dunkle Tapeten anbringen sollen, in der Regel streicht man Wände selbst nicht an
5. sucht euch mal ganz schnell einen Fachanwalt für Mietrecht