Handelt Vermieter rechtens?

4 Antworten

Viel Negatives auf einmal!

Die Renovierung der Wohnung vor Mietbeginn habt ihr freiwillig übernommen? Wurden hier Betriebskosten für 2 Monate in voller Höhe verlangt?

Hat euch der Vermieter für Die Renovierung bezahlt oder wurde euch ein Mietnachlass gewährt?

Gibt es zu Mietbeginn ein Wohnungsübergabe-Protokoll. Diese Armatur für 389€ - Fehlte sie beim Mietbeginn? Wann wurde sie eingebaut?

Sind im Mietvertrag Schönheitsreparaturen wirksam auf euch übertragen?

Die Rechnung der Armatur gehört nicht in die BK-Abrechnung, legt da Widerspruch ein.

Gibt es ein Rückgabeprotokoll zum Mietende? 7 Monate nach Mietende sind Abzüge von der Kaution wegen Farbton der Wände nicht mehr möglich, weil diese Ansprüche dem Grunde nach verjährt sind, ob sie bestanden haben oder nicht. Unter Fristsetzung sind diese 400€ durch den Vermieter herauszugeben. Weist auf die Möglichkeit einer Zahlungsklage hin.

Das Geschwätz über Inkassobesuch solltet ihr nicht beachten, könntet aber eine eine Leumundsanzeige bei der Polizei machen.

Die Betriebskostenabrechnung könnt ihr im Büro des Vermieters prüfen. Fotografiert alle Belege und wertet sie in Ruhe zuhause aus. Der Vermieter ist nicht verpflichtet euch diese Belege in Kopie zu übergeben.

Sorry, aber so, wie du es beschreibst, ist vieles nicht wirklich klar:

Ab wann hattet ihr die Wohnung gemietet? Ab Schlüsselübergabe oder ab Einzugstermin? Habt ihr im Gegenzug gegen streichen und Nebenkosten die ersten zwei Mieten geschenkt bekommen, wurde generell eine niedrigere Miete angesetzt, weil ihr das übernommen habt, oder habt ihr für den Spaß sogar noch extra bezahlt? Und wenn ja, warum?

Der Vermieter hat in oder an euren Schränken nichts zu suchen, es liegt aber auch an euch, ob ihr ihm beim "Schnüffeln" zuschaut und hinterher jammert oder es ihm direkt verbietet. Warum habt ihr das nicht getan?

Auch bei der Armatur ist nicht klar, ob sie zur Mietsache gehört hat, ob ihr mit der vorhandenen unzufrieden wart, sie vielleicht sogar beschädigt habt, oder ob ihr selbst eine gebrauchte Küche mit undichter Armatur eingebaut/ vom Vormieter übernommen/ vom Vermieter geschenkt bekommen und dann dumm aus der Wäsche geschaut habt... Mündliche Absprachen lassen sich i.d.R. nicht beweisen, warum habt ihr keinen zweizeiler dazu aufgestzt, inkl. "Kostenvoranschlag"? ("Wir, die Mieter, einigen uns mit dem Vermieter, dass er für max. x€ eine neue Armatur beschafft und einbaut.")

Was die Inkasso-Mitarbeiter angeht, könnt ihr nicht beweisen, ob die geklingelt haben oder der Vermieter sie tatsächlich erfunden hat. Ignoriere das einfach, es spielt sowieso keine Rolle, wenn ihr keinem was schuldet.

Dass man Wohnungen beim Auszug hell zu streichen hat, ist bekannt, dass es auch Lösungen für "Raucherwände" gibt (Sperrfarbe, usw.), kann man mit erstaunlich wenig Aufwand im Internet oder Baumarkt erfahren. (Spätestens als der erste weiße Anstrich nicht funktioniert hat, hättet ihr ja mal nachfragen können...)

Natürlich steht euch eine korrekte Abrechnung zu. Dafür gibt es Musterbriefe:

https://www.nebenkostenabrechnung.com/muster-widerspruch-gegen-die-nebenkostenabrechnung/

https://www.nebenkostenabrechnung.com/fehler-in-der-nebenkostenabrechnung-top-8/

https://www.nebenkostenabrechnung.com/musterbrief-belegeinsicht-nebenkostenabrechnung/

Als Laie solltest du aber zuerst eine Beratungsstelle aufsuchen, Mieterverein, Sozialberatung o.ä.

Wenn so ein Streit vor Gericht geht, zählt jeder Punkt, und unberechtigte Forderungen könnenmit berechtuigten "verrechnet" werden. Was schnell dazu führen kann, dass du am Ende auf Anwaltskosten sitzen bleibst, die wesentlich höher sind als die jetzt geforderten Nachzahlungen...

Jetzt 7 Monate nach Auszug

Weise sämtliche Ansprüche wegen Verjährung zurück. Ab Rückgabe der Wohnung beträgt die Verjährungsfrist  6 Monate.

Mit der Kaution darf das auch nicht aufgerechnet werden, das ginge nur für unstreitige Forderungen.

Außerdem: Reparaturen, Schönheitsreparaturen usw. haben nichts in einer Betriebskostenabrechnung zu suchen. Weise diese deshalb aus formellen Gründen zurück.

1. hat der Vermieter nichts an/in euren Schränken zu suchen

2. eine neue Spülarmatur hat der Vermieter selbst zu vezahlen,

es sei denn dass ihr die alte beschädigt habt

3. auf klingeln oder sonstiges von Inkassifritzen braucht man überhaupt nicht zu reagieren

4. bräuchte man den Vermieter überhaupt nicht zu fragen, in welchem Farbton man seine Wohnung streicht

(bei den verrauchten Wänden hättet ihr wohl eher dunkle Tapeten anbringen sollen, in der Regel streicht man Wände selbst nicht an

5. sucht euch mal ganz schnell einen Fachanwalt für Mietrecht

Woher ich das weiß:Recherche