Kann der Ex-Freund verlangen, dass sie weiter bezahlt?

Hallo!

Meine Freundin hat ein Problem: sie ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und der gemeinsame Vertrag ist auch schon gekündigt. Die Miete zahlt sie natürlich noch weiter bis zum Mietende (inklusive der Nebenkosten). Allerdings möchte ihr Ex-Freund jetzt, dass sie auch noch Strom, Internet und Telefon bezahlt, obwohl sie ja jetzt seit ein paar Monaten nicht mehr in der Wohnung lebt (Seit ca. September). Kann er das wirklich verlangen? Er steht alleine im Vertrag für Strom und Telefon & Internet. Wie sieht es aus, wenn er einen Anwalt einschaltet?

Meiner Meinung nach hätte er keinen Anspruch darauf, weil sie die Wohnung nicht mehr nutzt, nicht im Vertrag steht und es auch keinen weiteren Vertrag dafür gibt. Aber zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt ja bekanntlich ein Unterschied.

Mittlerweile belästigt er sie auch regelrecht mit Geld, was er von ihr haben will für verschiedene Sachen (ich denke er will Druck auf sie ausüben, da sie momentan auch in Kurzarbeit ist) und schreibt auch immer wieder Sachen wie "Ich mach dich fertig", "ohne mich bist du nichts/kannst du nichts" und beleidigt sie. Deswegen war sie auch schon bei der Polizei, aber außer einer Anzeige für Beleidigung können die wohl nichts machen. Wenn da jemand noch eine Idee hat, wären wir natürlich auch sehr dankbar.

Vielen lieben Dank, schon Mal im Voraus.

Miete, Strom, Beziehung, Trennung, Ex-Freund
Mietrecht: Wer kommt für die Reparatur der Heizung auf?

Guten Abend liebe Community!

Heute brauche ich Hilfe zum Thema Mietrecht:

Seit 2 Jahren wohne ich nun in einer Dachgeschosswohnung in einem Wohnblock. Die Wände sind dünn, einige Steckdosen funktionieren nicht, die Rollläden sind schief, im Winter ist es arschkalt, im Sommer brütend heiß. So weit so gut. Ich mag meine Wohnung. Ich habe sie gemütlich eingerichtet und fühle mich wohl. Vor mir hat außerdem eine Freundin von mir darin gewohnt. Weder sie noch ich hatten je Probleme mit Nachbarn oder dem Vermieter.

Am Freitag begann dann das Drama. Der Kaminkehrer kam und stellte fest, dass viel zu viel Gas aus dem Boiler/Heizer im Badezimmer austrat. Das 6fache des erlaubten Maximalwerts. Mir wurde zur Sicherheit die Heizung abgestellt. Heute sollten Handwerker und Vermieter kommen um das Problem zu lösen. Ich konnte leider nicht anwesend sein, da ich arbeiten musste.

Nach Feierabend rief mich dann mein Vermieter an. Der Brenner sei durchgebrannt, da er nicht gewartet worden sei. Angeblich hätte ich das machen sollen, bzw jemanden her holen, damit das gemacht wird. Gesagt hatte mir das aber keiner. Auch meine Vormieterin wusste auf Nachfrage nichts davon.
Mein Vermieter fuhr fort. Die Reparaturkosten belaufen sich auf 500€. Diese solle nun ich zahlen. Immerhin wohne ich ja dort. Außerdem verlangt er nun 20€ mehr pro Monat. "Wartungsgebühr" nennt er das. Finde ich komisch, immerhin ist eine Wartung laut seiner kurz zuvor getätigten Aussage nur einmal im Jahr fällig?! Außerdem würde er die Wartung nun selbst durchführen.

Und noch etwas. In meiner Badezimmertür ist je oben und unten ein fünf Zentimeter hoher Schlitz. Jeder dieser Schlitze ist fast so breit wie die Tür selbst. Wie ich heute erfahren habe, dienen sie dazu, dass der Brenner genug Sauerstoff bekommt und ich im Badezimmer nicht ersticke. Beruhigend!

Nun die Frage: Muss ich die 500€ zahlen? Muss ich die 20€ pro Monat zahlen? Und wie argumentiere ich, dass ich von der notwendigen Wartung nichts wusste. Hätte man mich informiert, hätte ich mich gekümmert!

Vielen Dank für eure Hilfe.

Es grüßt,
Brosine

Miete, Gas, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Reparatur, Heizung, Sauerstoff, ersticken
Welche Rechte hat ein Mieter bei Gartenmitnutzung?

Hallo Helfende,

seit Juli 2019 leben wir als Paar mit einem Kind zur Miete in einer Wohnung eines Dreiparteienhauses. Laut Mietvertrag darf der zum Grundstück gehörende Garten mitgenutzt werden; Gartenpflege wird von den Mietern übernommen. Weitere Regelungen stehen nicht im Mietvertrag und wurden auch nicht mündlich festgehalten. Eine Partei hat einen Teil des Gemeinschaftsgartens abgegrenzt und nutzt diesen nun alleine, den Rest des Gartens "teilen" wir uns mit der anderen Mieterin, die jedoch nicht an der Gartennutzung interessiert ist und uns diesen deshalb zur alleinigen Nutzung überlässt.

Von Zeit zu Zeit stellten wir also Spielgeräte in den Garten - das Klettergerüst als Geburtstagsgeschenk, Matschküche zu Ostern, Trampolin und Schaukel zum darauffolgenden Geburtstag, nichts dessen ist im Boden verankert. Mit den Nachbarn gab es hinsichtlich dessen oder auch aus anderen Gründen nie Probleme oder Uneinigkeiten, unseren Vermieter dagegen haben schon öfter Kleinigkeiten (zu seltenes Rasenmähen, überfüllter Aschenbecher, Schuhschrank im Hausflur, zuletzt Gartenmöbel, die im Winter draußen standen) gestört. Wir kamen den von ihm geäußerten Wünschen immer unmittelbar und ohne Diskussionen nach.

Heute forderte er jedoch, dass alle Spielgeräte aus dem Garten verschwinden; dieser sei chaotisch und der Rasen werde zerstört. Er wollte sofort einen Termin festlegen, zu dem alles beseitigt sein soll. Seit Monaten kam kein neues Spielgerät hinzu; der Vermieter hat den Garten seither schon öfter in diesem Zustand gesehen, für mich scheint das also reine Willkür zu sein, aber ganz davon abgesehen, dass unser Vermieter offensichtlich wenig begeistert von uns ist: Darf er bei im Vertrag festgehaltener Gartenmitnutzung derartige Forderungen stellen? Im Gartenabschnitt der anderen Mietpartei stehen Vogelhaus und Weihnachtsdeko; mir ist einfach schlüssig, warum das im Gegensatz zu Spielgeräte geduldet wird.

Danke im Voraus! 

Miete, Recht, Mietrecht
Mietminderung nach Wasserschaden? Freigelegter Fußboden + Trocknung?

Hallo zusammen, ich hatte vor einigen Monaten einen Wasserschaden bei mir in der Wohnung, der laut Versicherung auf alte und verstopfte Leitungen zurückzuführen war. Das Wasser stand von Bad über Flur bis in die Küche Knöchelhoch.

Danach wurde recht schnell gehandelt, Leitungen im Keller wurden erneuert und eine Gebäudefirma hat mir Trocknungsgeräte in die Wohnung gestellt. In Küche, Bad sowie Flur waren also mehrere Geräte aufgestellt, welche 3(!) Wochen lang 24/7(!), also auch bei Nacht, bei ca 80 Dezibel liefen. Kopfschmerzen, gar Migräne sowie Schlaflosigkeit waren die Folgen.

Zudem wurde für die Trocknung der komplette Boden im Flur freigelegt, das heißt, seit über einem Monat habe ich keinen Fußboden im Flur, sondern reinen Betonboden, der die Wohnung verstaubt und verschmutzt. Ich muss tatsächlich durchgehend Schuhe tragen, da ich mir sonst alle meine Socken und Hausschuhe versauen würde.

Vor drei Wochen wurden die Geräte nun entfernt, seitdem tut sich nichts. Es sollte eine andere Firma kommen, um mir den Fußboden zu erneuern, doch es gibt weder einen Termin, noch irgendeine Absprache. Auf Anfrage wird man vertröstet, es gibt noch keinen Termin, man sei dran.

Direkt nach dem Wasserschaden wollte ich die Mietminderung nicht einreichen, da umgehend gehandelt wurde. Die drei Wochen Trocknung aber möchte ich so nicht hinnehmen, da das Wohnen seitdem absolut keinen Spaß mehr macht. Der bis heute freigelegte Fußboden on top. Ich habe versucht, mich schlau zu machen und des öfteren von 100 % Mietminderung gelesen, bis das Problem vollends aus der Welt geschafft wurde. Der Paragraph 536 spricht von "einer angemessen herabgesetzten Miete. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."

Eine Mängelanzeige mit sämtlichen Details und Fotos kriege ich hin, aber die Höhe der Minderung bis zur Aufhebung der Tauglichkeit bleibt mir noch ein Fragezeichen.

Wohnung, Miete, Geld, Recht
Shisha rauchen im Zimmer (verboten)?

İch bin Sozialpädagoge und Betreuer einer Jugendwohngruppe. İch habe, wo ich angefangen habe zu arbeiten , die Regel aufgestellt, dass man keine Zigaretten im Zimmer rauchen soll. İch persönlich habe nichts dagegen , wenn man im Zimmer raucht, solange das Fenster offen ist. Jedoch habe ich meine Bedenken, dass da was schief gehen könnte . İch habe ein Rauchverbot gestellt. Am Anfang war diese Regel kein Problem war, da die Jugendlichen damals nicht geraucht haben . Heute tun sie es schon und würden es gerne im Zimmer machen, das habe ich aber verboten . Es gab darüber auch viele schwierige Diskussionen. Jetzt ist es so, dass ein Jugendlicher Shisha rauchen will. Er ist unter 18, jedoch kann ich es nicht verbieten, da es eine Verselbständigungsgruppe ist. Mir ist aber jetzt nicht eingefallen, warum ich Shisha rauchen im Zimmer verbieten sollte, aber wenn ich Zigaretten rauchen im Zimmer, dann sollte ich doch eigentlich auch Shisha rauchen im Zimmer verbieten. Jetzt habe ich 2 Fragen, darf ich ihm das Rauchen im Zimmer verbieten, habe im Internet auf paar Seiten gelesen, dass es ein Recht auf Rauchen gibt und auch im Zimmer und das man das als Vermieter nicht verbieten darf, ich bin aber der Betreuer, vielleicht habe ich da ein anderes Recht darauf , was Rauchen im Zimmer angeht . Nächste Frage : Macht es einen Unterschied ob man Shisha oder Zigaretten im Zimmer raucht. Könnt ihr zu euren Aussagen bitte Quellen hinzufügen, damit auch weiß, dass ich rechtlich was machen darf.

Miete, Pädagogik, Rauchen, Recht, Gesetz, Jugendamt, Sozialhilfe, Wohngruppe
Sind vertraglich vereinbarte Pauschalmieten tatsächlich unzulässig?

Ich bin eben über etwas gestolpert, was ich in Fachlichen Weisungen der BA an ein Jobcenter gefunden habe. Das Dokument hat den Stand: 1.10.2020.

Dort steht:

"Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2006 (VIII ZR 212/05) ist die Bildung einer Pauschalmiete bzw. Inklusivmiete bzw. Bruttowarmmiete aus der Grundmiete, den kalten Nebenkosten und den Heizkosten - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt – nicht zulässig. Pauschalmieten widersprechen § 2 der Heizkostenverordnung (HeizkV). Der/Die Gebäudeeigentümer/in hat die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der Heizkostenverordnung auf die einzelnen Nutzer/innen zu verteilen."

Ist dies tatsächlich noch immer aktuell?

Ich frage mich nämlich in dem Zusammenhang, ob es eine Rolle spielt, ob es tatsächlich nur maximal 2 Wohnungen im Haus gibt oder ob es 3 Wohnungen im Haus gibt.

In meinem Falle ist es so: Das Haus hat 3 Wohnungen. In einer Wohnung wohnt der Vermieter selbst. In einer Wohnung wohne ich. Die andere Wohnung steht leer, lässt sich grundsätzlich aber auch nur gerade so als "Wohnung" überhaupt definieren. Aber da sind auf jeden Fall abschließbare Räumlichkeiten mit eigener Klingel. Und dort haben auch schon verschiedene Mieter im Laufe der Jahre gewohnt.

Jetzt frage ich mich: Wenn ein Verstoß gegen diese HeizkV vorliegen sollte, wer trägt dann überhaupt die Verantwortung? Und wer kann dann welche Strafen eigentlich verhängen? Wer kann das überhaupt wie kontrollieren?

Ich als Mieter muss mir keine Sorgen diesbezüglich machen! Korrekt?

Ich kann aus meiner Sicht nur sagen, dass der Vermieter noch nie, außer mit mir, einen schriftlichen Mietvertrag gemacht hat und dass der Vermieter sich auch nicht auskennt mit Mietrecht und all' diesen Dingen. Der wüsste gar nicht wie man eine Rechnung oder sowas schreibt. Es gibt also selbstverständlich keine Abrechnungen über irgendetwas. Der Vermieter hat von Anfang an ganz klar gesagt, dass er jeden Monat einen Betrag X überwiesen bekommen will. Und fertig. Und damit ist absolut alles dann bezahlt. Es gibt keine Nachforderungen oder irgendetwas. Nur eine Pauschalmiete, wo ausnahmslos alles enthalten ist (!).

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