Erste eigene Wohnung, was beachten, wenn man vom Jobcenter die Miete bezahlt bekommt?
Ich bin gerade auf der Suche nach meiner ersten eigenen Wohnung, diese würde vom Jobcenter gezahlt werden.
Nun habe ich eine gefunden und der Vermieter möchte mich sehr gerne als Mieter haben. Er füllt nun die Mietbescheinigung für das Jobcenter aus.
Die Mietbescheinigung muss ich an das Jobcenter schicken, dann entscheidet das Jobcenter, ob sie angemessen ist. (Ist sie)
Wie geht es dann weiter? Was muss ich alles beachten, was muss ich für Anträge stellen?
Den Mietvertrag darf ich im Anschluss unterschreiben, wenn das Jobcenter die Wohnung als angemessen bestätigt?
Wenn es bestätigt wird und die Wohnung akzeptiert wird, ich den Mietvertrag unterschreibe, wie sieht es dann mit den Anträgen für die Kaution aus? Nicht, dass ich das Geld für die Kaution zu spät erhalte, während der Mietvertrag schon läuft.
3 Antworten
Über die Kaution wirst du ja im Vertrag hingewiesen. Der Vermieter muss natürlich solange warten, bis es vom Job enter überwiesen wurde. Generell würde ich da keine Bedenken haben, da der Vermieter ja weiss dass er mit dem Jobcenter auf der sicheren Seite ist.
Sonstige Anträge? Das ist abhängig von deiner derzeitigen Situation. Und sofern das Jobcenter über den Vertrag Bescheid weiß und diesen bekommt, werden automatisch weitere benötigte Unterlagen angefragt. Keine Sorge.
Guten Umzug und angenehmes Wohnen 😎
Wie wärs wenn du dort nachfragen würdest
Du musst natürlich dann auch den AlG2 Antrag ausfüllen und abgeben, damit du Zahlungen für dein Lebensunterhalt erhälst. Das Jobcenter zahlt die Kaution pünktlich, da musst du dir keine Sorgen machen. (Du bekommst übrigens das Geld für die Kaution nicht aufs Konto, das überweist das Jobcenter manuell an den Vermieter) Du musst nur drauf achten dass alle Daten (Name, Bankverbindung) des Vermieters stimmen. Und ein kleiner Tipp: du solltest unbedingt einen Antrag auf Möbelgeld beantragen. Damit du dir Möbel für die Wohnung kaufen kannst.