Miete erst am 15. überweisen?
Hi, ich fange am 15.10. einen neuen Job an und bekomme dann jeden Monat am 15. erst mein Geld drauf. Ich habe bereits mit meinem Stromversorger abgemacht, dass ich das Geld erst am 15. überweise. Meint ihr ich kann meinen Vermieter fragen, ob es Ok ist, wenn ich die Miete erst am 15. überweise?
7 Antworten
Hier würde ich das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Meistens lassen sie sich auf so etwas ein da sie wissen das nicht jeder zum 1. sein geld bekommt.
Ohne daß zu klären würde ich aber nicht einfach zum 15. überweisen
Fragen verraten immer auch etwas über den Fragenden. Z.B. dass du anscheinend keine nennenswerten Rücklagen hast. Willst du das wirklich jedem auf die Nase binden?
Natürlich kannst du fragen, und vielleicht stimmt dein Vermieter ganz entspannt zu.
Vielleicht erinnert er sich aber auch daran, wenn du das nächste Mal etwas von ihm willst.
Neuer Kühlschrank in der mitvermieteten Einbauküche fällig? Okay, aber der Typ, der schon die Mietzahlung verschieben musste, kriegt nur das Billigmodell aus dem Discounter. Oder ein Gebrauchtgerät vom Entrümpler, inklusive Macken und Energieeffizienzklasse E.
Und Raten oder "Gnadenfrist" bei den BK-Nachzahlungen gibt es von jetzt an auch nicht mehr...
So ne Antwort kannst du dir ehrlich gesagt sparen. Ich bin gerade erst mit der Ausbildung fertig, da hat man halt noch keine krassen Rücklagen. Und ich stelle die Frage hier als anonym, da geht es mir ehrlich gesagt am A**** vorbei, was man von mir denkt.
Durchaus, auch ich bezahle meine Miete erst immer am 15. jeden Monats, bzw. diese wird am 15. vom Konto abgebucht.
Fragen kannst du ihn natuerlich. Vielleicht ist er uebergangsweise sogar damit einverstanden. Langfristig wird er es aber eher nicht sein. Ausser du hast grosses Glueck.
Was willst du denn Machen wenn du das Geld erst am 15 bekommst kannst du es ja schwer am 1 des monats zahlen
Ja, ich frage ihn morgen einfach mal. Vielen Dank für eure Antworten. :)
Es ist doch vollkommen egal wann das Geld kommt, ob nun zum 1. oder zum 15., man sollte immer zu jeder Zeit Geld für die laufende Miete vorrätig haben um diese zahlen zu können.
Wenn der Vermieter aber nicht damit einverstanden hat, gibt's ganz schnell die Kuendigung.
Wenn sie am 15. ihr Geld bekommt, sollte 2 Wochen spaeter eigentlich noch genug fuer die Miete uebrig sein. Sie kann aber natuerlich auch schon am 15. des Vormonats bezahlen statt erst, wie es das Gesetz vorsieht, spaetestens am 3. Werktag des Monats, fuer den die Miete faellig ist.