Mieterselbstauskunft auch bei Elternbürgschaft?
Hallo!
Ich beginne ab Oktober mein Studium in Köln. Daher bin ich momentan auf Wohnungssuche.
Ich habe heute ein paar Wohnungsbesichtigungen, zu denen ich eine Mieterselbstauskunft mitbringen soll. Soll ich diese Mieterselbstauskunft alleine ausfüllen, oder meine Eltern? Ich habe kein eigenes Einkommen, weshalb meine Eltern eine Bürgschaft übernehmen. Sollen wir dann beide die Mieterselbstauskunft ausfüllen? Ich denke das wäre logisch, aber vielleicht könnt ihr mir da ja weiterhelfen
Liebe Grüße
Anna
2 Antworten
Wir machen das uns und auch sich hier bewerbenden Studenten in Abstimmung mit dem scheidenden Mieter relativ einfach mit dem folgenden Hinweis an die Mietbewerber:
Termine zur Wohnungsbesichtigung können ab sofort mit dem derzeitigen Mieter, ...... unter der Rufnummer ...., vereinbart werden.
Im Anhang zu dieser E-Mail finden Sie eine Selbstauskunft, die der Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages ausgefüllt und unterzeichnet mit den darin erbetenen Unterlagen erwartet - nicht zum Besichtigungstermin!!! Bei der Vermietung an Studenten ohne festes eigenes Einkommen wird eine Elternbürgschaft erwartet; für die Bürgen ist dann eine gesondert auszudruckende Selbstauskunft einzureichen.
Das funktioniert bei der Vielzahl unserer ca. 60 Studentenwohnungen in Köln-Junkersdorf (Nähe Sporthochschule) ganz hervorragend.
Viellicht wäre das was?
So viel Geld habe ich leider nicht zur Verfügung 😅