Mietvertrag widerrufen (vor Mietbeginn)?

Hallo Community,

Ich bin am 11.08 in eine neue Stadt gezogen und habe mir zusammen mit meinem Vater eine Wohnung gemietet. Wir haben uns für die Wohnung als Nachmieter beworben und haben auch schnell eine Zusage erhalten. Zuvor hatten wir nur ein Video von dem Vormieter erhalten, der uns jeden Raum dokumentiert hat. Wir haben den Mietvertrag mitsamt allen benötigten Unterlagen unterschrieben aber nicht abgeschickt, wir wollten nämlich die Wohnung vorher nochmal in Wirklichkeit sehen und dort den Mietvertrag einreichen. 

Der beginn des Mietvertrags war zum 15.08.2020. Ich bin am 11.08. schon hingefahren, weil meine Berufsschule bereits am 12.08. beginnen sollte. 

Ich bin ich alleine hingefahren, da mein Vater noch arbeiten musste und seine Arbeit in der neuen Stadt erst im September beginnen sollte. Ich habe ein paar Foto-und Videoaufnahmen gemacht und meinem Vater geschickt .Er wollte die Wohnung nicht. Ich habe direkt am nächsten Tag angerufen und wollte den Mietvertrag widerrufen. Die Hausverwaltung meinte nur, dass das nicht möglich sei, da wir schon die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben hätten und jetzt entweder einen Nachmieter suchen müssen oder an dem Vertrag 1 Jahr gebunden sind. Ich habe bereits letzte Woche (14.08) per E-Mail den Vordruck (von der Hausverwaltung) für den schriftlichen Widerruf eingereicht, als Antwort habe ich folgende Nachricht erhalten:

„Sehr geehrter Herr XXXX, sehr geehrter Herr XXX,

bezugnehmend auf Ihre Email vom 14. August 2020 teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Widerrufsrecht aufgrund zweier Tatsachen erloschen ist.

Zum einen haben Sie alle Mieträume vor Unterzeichnung des Mietvertrages eingehend besichtigt. Dies kann durch Zeugen und Vorlage des Wohnungsübergabeprotokoll belegt werden;

Zum anderen wurde nach Übernahme der Wohnung der Mietvertrag in Geschäftsräumen der Hausverwaltung unterschrieben.

Somit können wir Ihnen eine Kündigung zum 14.08.2021 bestätigen, vorausgesetzt

wir erhalten die Kündigung noch in schriftlicher Form.

Alternativ räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, durch Stellung eines geeigneten Nachmieters mit Mietvertragsbeginn vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden.

Wir weisen im Vorfeld schon einmal daraufhin, dass die Einbauküche aus der Wohnung zu entfernen ist, da Sie nicht Bestandteil der Mietwohnung ist.“

Einige Nachmieter wurden bereits gefunden und die Unterlagen eingereicht, jedoch habe ich das Gefühl, dass die Hausverwaltung extra die Bearbeitung in die Länge zieht um mir so eins auszuwischen. Habe auch schon angerufen, aber die antworten nur mit der Aussage, dass der Chef sich noch nicht die Interessenten ansehen konnte.

Die Sache ist, nur ich habe den Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben, mein Vater war nicht da und hat mir auch keine Vollmacht oder ähnliches gegeben. 

Eine Kaution von 1350€ wurde hinterlegt.

Die haben uns per Brief die Widerrufsbelehrung und den Vordruck mitgeschickt gehabt.

Ich bitte um ein Rat. 

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Einstieg in Immobilien?

Hallo!

Ich habe vermutlich eine ziemlich naive Vorstellung im Kopf, wie der Einstieg in den Kauf von Immobilien aussehen könnte, vielleicht hilft mir jemand kurz weiter:

Wenn ich mir mit 50.000,- Eigenkapital einen Kredit von insgesamt 200.000,- besorge und mir damit meine erste Wohnung zur Vermietung kaufe und ich diese dann für 800-1000,- mtl. vermiete, dann mit den Mieteinnahmen plus mtl. nochmal etwa 2.000 aus eigener Hand den Kredit abbezahle, ist der Kredit nach ca. 5 Jahren abbezahlt.

Nun verkaufe ich meine Wohnung für etwas mehr als 200.000,- (wie viel Preissteigerung ist realistisch?) und das Geld vom Verkauf verwende ich komplett als neues Eigenkapital für einen neuen Kredit von vielleicht bis zu 1.000.000,- Euro.
Mit diesem Geld kaufe ich mir eine größere Wohnung oder ein Objekt mit mehreren Wohnungen und vermiete fleißig weiter, bezahle den Kredit wieder mit den Mieteinnahmen und zusätzlich aus eigener Hand ab, verkaufe wieder für mehr als den Kaufpreis (erneut; wie viel Preissteigerung ist realistisch?) und nehme das Geld vom Verkauf wieder als neues Eigenkapital für einen größeren Kredit und setze das so fort, bis man irgendwann vielleicht ein 8- bis10-Familienhaus hat, welches ordentlich Mieteinnahmen produziert.

Funktioniert das so in etwa? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand erklären könnte, welche Kosten noch dazukommen und was ich mit dieser sehr einfachen Vorstellung übersehen habe.

Danke und LG!

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Laute Geräusche durch Gebrauch von Sportgerät von Nachbar über meinem Schlafzimmer: Muss ich diese hinnehmen?

Mit den Nachbarn über mir hatten wir seit deren Einzug im Dezember 2019 ständig Ärger wegen Ruhestörung und rücksichtslosem Verhalten. Nachdem unzählige freundliche Gespräche ohne Besserung blieben, haben wir den Vermieter eingeschaltet. Im Mai haben sie bereits eine Abmahnung vom Vermieter erhalten - auf die sie aggressiv und uneinsichtig reagiert haben ("F*** dich", "Wenn wir fliegen, dann passiert was" und zweimalige Ausspucken). Danach war etwa 8 Wochen Ruhe.

Doch seit Ende Juli haben sie ein großes lautes Sportgerät (vermutlich ein Rudergerät) auf dem Balkon. Das Gerät wird auch sonntags benutzt. Der Lärm auf dem Balkon, wenn das Gerät benutzt wird, ist echt nervtötend. Doch auch in der Wohnung dringen die wummernden Vibrationen vom Gerät nach innen, sodass man dem Lärm nicht wirklich ausweichen kann.

Nachdem meine fast 90jährige Großmutter und ich uns mehrmals beschwerten, wurde das Gerät in der Wohnung in dem Schlafzimmer über mir aufgestellt. Wenn das Gerät dort benutzt wird, ist die Geräuschkulisse ähnlich wummernd. Ungefähr vergleichbar als stünde oben drüber eine Waschmaschine (nicht im Schleudergang). Ich bin dann gezwungen aus meinem Zimmer zu flüchten. Auch an seinem neuen Platz wird das Gerät ohne Rücksicht auf die Ruhezeiten benutzt. Zuletzt gestern abend um 23 Uhr. Ich lag schon im Bett. Ich war bereits soweit sie Polizei zu rufen, entschied mich nach 4 Minuten jedoch zunächst für das Klopfen mit dem Besen gegen die Decke. Dann war Ruhe.

Der Vermieter ist bereits informiert und wird auch kontinuierlich weiter informiert. Die bisherigen Vorfälle sind zur Sicherheit auch mit entsprechenden Aufnahmen dokumentiert. Der Vermieter handelt jedoch erst, wenn noch mehr Nachbarn als Zeugen auftreten. Sonst steht Aussage gegen Aussage. Da wir direkt unten drunter wohnen, kriegen wir es natürlich voll ab und andere Nachbarn hingegen nicht in der gleichen Intensität. Mit den Nachbarn selbst zu reden lehnen wir ab, da sie bisher uneinsichtig, rücksichtslos und aggressiv waren.

Wir sind ohnehin auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Allerdings ist der rücksichtslose Gebrauch des lauten Sportgerätes auch zu Ruhezeiten nervtötend.

Ist der Gebrauch dieses Gerätes grundsätzlich oder zu bestimmten Zeiten hinzunehmen? Oder kann es als Mietmangel geltend gemacht werden? Immerhin sind Nacht- und Sonntagsruhe nicht gewährleistet.

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Schlüsselübergabe nach Mietbeginn?

Hallo zusammen, folgende Situation:

Anfang des Jahres habe ich einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, laut Vertrag ab 01.08.

Ca. 3 Wochen vor der geplanten Übergabe am 29.07. schrieb mich die Vormieterin der Wohnung an und bat mich, die Übergabe auf den 07.08. zu verlegen, da sie Zeit bräuchte um alles auszuräumen und zu putzen. Sie bot mir an, dafür einen Betrag zu zahlen. Aus Freundlichkeit stimmte ich dem zu.

So, nun fand die Übergabe statt und ich bat sie, mir die Kaltmiete (ein Entgegenkommen von mir, nicht die Warmmiete zu verlangen) zu überweisen. Sie weigerte sich und sagte, sie hätte gehofft ich würde ihr diese erlassen. Maximal würde sie mir aber 50€ zahlen. (Kaltmiete für eine Woche beträgt 115€ )

Da ich Student bin, sind mir die 65€, die ich ihr erlassen sollte eindeutig zu viel. Sie weigert sich aber weiterhin mehr zu zahlen und meinte, es wäre meine Schuld da ich das von Anfang an hätte klar sagen müssen & in einem Vertrag festhalten.
Mir ist bewusst, dass ich das womöglich klarer hätte ausdrücken müssen, aber als sie meinte sie würde mir einen Betrag zahlen bin ich einfach davon ausgegangen dass es sich dabei um die entsprechende Miete handelt.
Schliesslich hat sie auch nie erwähnt, dass sie den Betrag selbst aussucht?

ich denke, wir haben beide schuld aber wer ist jetzt im Recht?

Der Vermieter meint, wir sollen das unter uns klären.

Miete, Recht, Wohnungsübergabe
Nachbarn klopfen (vorallem Nachts) gerne gegen die Wände?

Wir haben Nachbarn die bei jedem Geräusch von uns, aber manchmal auch einfach so, gegen die Wände schlagen.

Vorallem Nachts, wenn wir durch unsere Wohnung laufen klopfen sie gerne.

Gelegentlich rasten die auch total aus und schreien und treten gegen die Wände.

WIr haben uns bereits an den Vermieter gewandt, hatten eine Anzeige bei der Polizei gemacht und über 2 Jahre ein Lärmprotokoll geführt.

Der Vermieter hatte letztlich unseren Nachbarn gekündigt, aber die sind nicht ausgezogen. Daraufhin meinte der Vermieter das er nichts weiter unternimmt gegen die, weil er keine Klage führen will und die ja weiterhin die Miete bezahlen.

Wir wollen an sich gerne hier noch wohnen bleiben weil die Miete sehr günstig ist (200€ weniger als die nächst günstigsten Wohnungen, die zudem noch kleiner währen) und wir somit in 5 Jahren unser Eigenheim finanzieren könnten.

Aber ich bin es auch Leid mir das länger gefallen zu lassen und habe lange Akzeptiert das ich wohl nichts gegen die machen kann als ausziehen. Jetzt würde ich aber hier gerne mal nachfragen: gibt es wirklich nichts was ich tun kann? Kann ich irgendwie den Vermieter dazu bringen da doch noch mehr zu machen und die Rauszuklagen, kann ich vielleicht selbst sogar etwas unternehmen, das nicht mit hohen Kosten verbunden ist?

Ich habe inzwischen sogar psychische Einschränkungen von dem geklopfe, zucke inzwischen immer zusammen weil die teilweise so sehr ausrasten.

Miete, Mietrecht, Gewalt, Nachbarn
Probleme mit Vermieter - Kaution wird einbehalten - was tun?

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich sind zusammengezogen. Ihr Mietverhältnis lief offiziell noch bis zum 31.07. Freundlicherweise hat Sie die Wohnung aber schon am 15.07. verlassen, damit die Nachmieterin sich schon einrichten kann. Meine Freundin zahle die Miete trotzdem bis zum 31.07.

Am 15.07. wurde ein Anwesenheit meiner Freundin, der Nachmieterin und des Vermieters eine Begehung der Wohnung mit Übergabeprotokoll inkl. Unterschrift der drei Parteien veranlasst.

JETZT kommt der Vermieter an und sagt "Du musst dich noch ummelden, hier steht noch ein Karton neben der Mülltonne, am Boden sind Flecken und das Waschbecken hat einen Sprung."

Von den Flecken und dem Waschbecken hat meine Freundin und auch ich, wenn ich auf Besuch war, nie etwas gesehen. Es ist also möglich, dass es nach dem 15.07. entstanden ist. Der Vermieter bleibt aber hartnäckig und möchte, dass wir unsere Versicherung für das Waschbecken aktivieren und der Boden aus der Kaution meiner Freundin bezahlt wird.

Obwohl die Schäden nicht am Protokoll stehen!!

Außerdem hat er noch Urkundenfälschung begangen, weil er die Schäden einfach auf Übergabeprotokoll geschrieben hat, NACHDEM meine Freundin und die Nachmieterin unterschrieben haben und das in Abwesenheit der beiden.

Ich wollte mich nur absichern: Wir sind im Recht, richtig?

Wie würdet ihr vorgehen? Ich habe schon überlegt mit einer Klage zu drohen (wegen der Kaution) + eine Klage wegen Urkundenfälschung. Vielleicht erhöht das den Druck.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Vertrag, Mietverhältnis
Angenommen man veräußert privat an Freunde Trödelkram. Wäre dies bereits genehmigungspflichtig?

Sachverhalt ist folgender:

Mieter bekommt (erstmalig) Abmahnung durch den Vermieter. Mieter wohnt in 6 Parteien-Haus. Abmahnung hat zum Inhalt, dass sich Mieter durch ein "Trödelgewerbe" und den damit verbundenen "Kundenverkehr" gestört/verunsichert fühlen. Man sei aufgefordert das "Trödelgewerbe" sofort einzustellen.

Fakt ist: Der Mieter hat bereits zuvor in einem anderen Haus ebenfalls seit über 20 Jahren "Trödelhandel" gemacht. Es ist allgemein bekannt und es hat nie irgendeinen Menschen gestört.

Nun sollte man vlt. auch noch beachten, dass man nicht wirklich von einem "Gewerbe" sprechen kann. Der Mieter verdient sich damit verschwindend geringe Summen hinzu. Monatlich sicher nicht mehr als 150 Euro, im Regefall gewiss nicht mal 50 Euro. Zudem: Der Trödel wird in der eigenen Wohnung wenn überhaupt nur an Freunde und Bekannte verkauft. Ansonsten nur außerhalb auf ordentlichen Trödelmärkten.

Achtung: Es werden zu keinem Zeitpunkt Wege versperrt oder gar Räume "in Beschlag" genommen, die nicht gemietet wurden. Auch ist der Mieter ein sehr sauberer Mieter. Mieter lässt keine Fremden ins Haus.

Tatsache ist also: Es gibt keinen rationalen Grund weshalb sich irgendjemand "verunsichert" fühlen muss.

Nach Prüfung des Sachverhalts scheint es über dies so zu sein, als seien manche Nachbarn Erbsenzähler und Pedanten. Es scheint außerdem einen "Hauptantreiber" in dem Konflikt zu geben, der die anderen Mietparteien einschüchtert und gegen den Mieter "auf Linie" bringt. Dem Mieter wurde bereits wörtlich ins Gesicht gesagt, dass man bereits 3 andere Mieter aus genau dieser Wohnung heraus gemobbt hätte und dass man das mit ihm auch schaffen würde.

Schlussendlich ist auch die Info zu berücksichtigen, dass der Mieter ein ärztliches Attest vorlegen kann und beim Vermieter vorgelegt hat, dass er durch den Stress im Haus stark belastet wurde und stark belastet ist. Der Arzt schreibt, dass er dem Mieter, wenn er entsprechend finanziell aufgestellt wäre, empfehlen würde gegen den Vermieter zu klagen.

Was würdet ihr tun?

Wie sollte man auf die (eher ungerechtfertigte) Abmahnung reagieren?

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An alle: Probleme mit Hausmeister, was tun?

Hallo Leute,

ich hatte vor einiger Zeit schonmal eine Frage zu einem Problem mit unserem Hausmeister gestellt (https://www.gutefrage.net/frage/wer-hat-hausrecht) und wollte nach einem erneuten Vorfall nochmal um euren Rat fragen.

Da unser Hausmeister anscheinend ein Problem damit hat, wenn man barfuß im Haus läuft, hat er heute am Wäschkeller einen Zettel aufgehängt, auf dem dieses Symbol👣 war mit einem roten Kreuz darüber. Als meine Schwester (14) in den Keller gegangen ist, hat sie es gesehen, aber erstmal nicht beachtet und daraufhin hat der Hausmeister, der gerade im Heizungskeller war, heimlich mit seinem Handy ein Foto von ihr gemacht. Sie hat es jedoch gesehen und sich zunächst nicht getraut, ihn anzusprechen, aber hat es mir dann erzählt, worauf ich ihn zu Rede gestellt habe.

Er sagte mir, dass es nicht erlaubt sei, barfuß im Haus zu laufen und er ein Beweisfoto machen wollte. Ich hatte allerdings mit der Hausverwaltung gesprochen, die meinte, dass es überhaupt keine Regel dahingehend geben würde und so etwas auch nicht im Sinne der Hausverwaltung ist. Als ich ihm das gesagt habe, hat ihn das nicht interessiert und er hat auf seiner Ansicht beharrt.

Viel problematischer finde ich jedoch eine andere Sache. Meine Schwester hatte Hotpants und ein relativ knappes Oberteil an, weil sie ja sowieso nur im Haus war und ich hatte bei seinen Bemerkungen den Eindruck, dass das mit dem Beweisfoto eher eine Ausrede war und es ihm stattdessen um sie als "Bildmotiv" ging. Die Vorstellung, dass unser Hausmeister Bilder von meiner Schwester macht, um seine Komplexe zu befriedigen, geht natürlich gar nicht und das möchten wir sicherlich nicht akzeptieren.

Dass er jetzt schon mehrfach Beschwerde über unser barfuß laufen bei uns eingelegt hat, haben wir der Hausverwaltung mitgeteilt und sie meinten, man würde nochmal mit ihm sprechen. Wie man allerdings am besten mit den Fotos verfahren sollte, gerade weil man ja nicht weiß, ob er das schonmal gemacht hat, wissen wir aber nicht und da wollte ich um euren Rat fragen. Wie würdet ihr euch dabei verhalten? Vielen Dank für eure Antworten!

Liebe Grüße, Elias.

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