Bleibt etwas von der Miete übrig oder ist alles weg?

5 Antworten

Deine Rechnung geht so nicht auf. Einige User haben sich dazu schon geäussert.

Ich würde sagen, dass es sich durchaus lohnt, diese Wohnung zu vermieten .

Wenn der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht, muss er für die Kosten aufkommen. Ausgenommen ist normaler Verschleiss der zwangsläufig durch die Nutzung der Mietsache entsteht. Dafür kassierst du Miete und kannst Rücklagen bilden, so Reparaturen anfallen, welche du als Vermieter übernehmen musst..

Wenn du ganz genau wissen möchtest, was dir aus den Mieteinnahmen, Abschreibung ect. noch übrigbleibt, dann setze dich mal mit einem Steuerberater in Verbindung.

Es fallen Kosten an, welche du steuerlich geltend machen kannst.

Nein, das kann dir keiner sagen. Das musst du selbst kalkulieren. Woher sollen wir wissen, welches Einkommen du hast und wie sich das Mehreinkommen hinsichtlich des Steuersatzes auswirkt? Das kann von Grundfreibetrag mit Spitzensteuersatz gehen. Die Aufwendungen, die du als Vermieter hast und die du nicht umlegen kannst, kannst du ja selbst von der Kaltmiete abziehen bzw. jedenfalls schätzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium und Berufserfahrung

Die Wohnung ist gekauft und bezahlt.

Auch keine Finanzierung, also auch keine Zinsbelastung mehr?

Wenn in den 900 €, die der Mieter bezahlt, auch alle Nebenkosten enthalten sind, bleiben Euch die 580,- und von diesen könnt Ihr dann noch die Grundsteuer bezahlen. Paar hundert Euro im Jahr? Also monatlich vielleicht 30 €?

Würden 550 € übrig bleiben als zu versteuernde Einnahmen. In der Steuererklärung gibt man aber auch noch die Abschreibung an. In Deutschland normalerweise 2 % des Kaufpreises pro Jahr. Hat die Wohnung 300T€ gekostet, wären das immerhin 6000 € pro Jahr. (Je nach dem, ob sie mehr oder weniger gekostet hat, kannst Du Dir Deine Abschreibung ausrechnen.)

Bei 6600 € Einnahmen Nettoeinnahmen pro Jahr abzgl. Abschreibung bleiben 600 € zu versteuern. Wenn das nicht sowieso schon unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze ist. Du zahlst aber wohl nicht 40 % Steuern, sondern diese 40 % enthalten auch Deine Sozialabgaben. Somit dürfte Dein persönlicher Steuersatz eher bei rund 20 % liegen. Steuerlast somit € 120 € pro Jahr.

Bei diesen Annahmen wäre also die Vermietung kein Verlustgeschäft, sondern Euch würden bei dem Beispiel rund 6500 € bleiben und das ist doch was. 

Nochmal zur Abschreibung: Diese wird in der Annahme gemacht, dass die Wohnung pro Jahr 2 % an Wert verliert, also nach 50 Jahren keinen Wert mehr hat. Wenn es aber eine gute Wohnung in guter Lage ist, wird der Wert eher steigen.

Bleibt noch die Frage der Reparaturen. Wenn es sich um Reparaturen innerhalb der Wohnung handelt, so ist es doch normalerweise nicht etwas, das jedes Jahr vorkommt. Jede der genannten Reparaturen ist dann wieder für mehrere oder viele Jahre. Schließlich muss man auch sehen, dass Reparaturen, die durch Mieter verursacht werden, von diesen zu bezahlen sind und Kleinreparaturen, wie z. B. Rollogurt bei Beträgen unter rund 100 € sowieso vom Mieter zu zahlen sind. Unabhängig von der Schuldfrage, sofern eine entsprechende Klausel im Mietvertrag steht. Von den Mietern habt ihr hoffentlich eine Kaution. 

Wo nichts ist, ist nichts zu holen? Bereits bei der Auswahl der Mieter kann man darauf achten, dass bei Bedarf auch was zu holen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Oblige 

Abgeschrieben werden kann nur der Wert des Gebäudes ohne Grundstück sowie weitestgehend die Kaufnebenkosten.

Einen Grenzsteuersatz von 40 Prozent, der für die Vermietung hier maßgeblich ist, erreicht man bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. 39'000 EUR/Jahr laut Grundtabelle, wenn man Soli/Kirche mit berücksichtigt.

Ansonsten ist dein Beitrag weitestgehend korrekt.

strand1000 

Oder nach 1 jahr selbstbewohnt fuer 300000,- verkaufen und davon 30 jahre leben, denn Mieteinnahmen werden von der Grundrente abgezogen!, Vermögen nicht.

Na, da hast du schlechte Karten. Wer vermietet denn eine bezahlte Wohnung?

Du hast Mieteinnahmen, welche du versteuern mußt. Mit dem Hausgeld ist das so eine Sache. Das kannst du nicht einfach dagegen rechnen. Die Reparaturen schon.

Für Vermieter gibt es keinen Freibetrag.


"Zudem bezahle ich alle Reparaturen (es geht Herd, Marmorboden, Markise, Rollo,... kaputt) die der Mieter durch Benutzung verursacht. (Wo nichts ist, ist nichts zu holen.)"

Naja, es gibt ja durchaus Schäden, für die der Mieter aufkommen muss. Aber selbstverständlich solltest Du Rücklagen für entsprechende Reparaturen bilden.

Die Einnahmen gibst Du in der Steuererklärung als Einnahmen aus Pacht und Vermietung an, die Kosten kannst Du bis zu einem gewissen Teil auch absetzen.