zwei Wohnungen gleichzeitig strom?
Wir mieten ab dem 1.2 ne neue Wohnung kommen aus der alten aber erst zum 1.5 raus wir fragen uns jetzt wie das mit dem Strom ist müssen wir für beide Wohnungen zeitgleich strom anmelden und zahlen
8 Antworten
Nein, den Strom könnt ihr zum Auszugsdatum ablesen und abmelden.
Falsch ... der Eigentümer wird den entsprechenden Lieferanten dann schon das Übergabeprotokoll vorlegen und um Korrektur bitten!
Zur Wohnungsübergabe der neuen Wohnung meldest du mit dem abgelesenen Zählerstand aus dem Übergabeprotokoll den Strombezug an.
Nach Übergabe der alten Wohnung meldest du den Strom der alten Wohnung zum Datum der Übergabe mit dem abgelesenen Zählerstand lt. Protokoll ab.
Für gewöhnlich fallen bei der Wohnungsrenovierung nach Umzug noch geringfügig Stromkosten an. Außerdem ersparrst du dir so viel Ärger. Da ja nach deiner Abmeldung der Eigentümer angemeldet wird und der dies sicherlich reklamieren wird, wenn was falsch ist!
Nein, natürlich nicht. Wenn denn in der alten Wohnung kein Strom abgenommen wird, ist ja allenfalls die Grundgebühr zu wuppen, oder?
Sofern Ihr in der alten Wohnung keinen Strom mehr benötigt, könnt Ihr natürlich den Vertrag mit dem Stromversorger kündigen.
doch ist so. Wenn die Wohnung z.B. 3 Monate leer steht muss der Eigentümer trotzdem die Grundgebühr jeden Monat bezahlen. Die dann sogar etwas höher ist als normal da kein Strom abgenommen wird.
Wie bitte? Und der Vermieter bezahlt die Grundgebühr? Glaube ich nicht.
wenn ihr in beiden wohnungen strom haben wollt, müsst ihr auch für den strom zahlen und auch anmelden
Wo hast Du das Gelesen?