Wie kommen wir vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?

Wir wohnen seit vier Jahren in einer 68qm² großen 3 Zimmer-Wohnung. Seit diesen vier Jahren wird uns versprochen, dass neue Fenster eingebaut würden und seit ca einem Jahr wird uns eine neue Dusche versprochen. Passiert ist bis heute nichts, außer dass vor etwa einem dreiviertel Jahr mal die Fenster und die Dusche ausgemessen wurden.
Dazu kommt, dass wir eine 18 Monate junge Tochter haben und uns der Wohnraum langsam aber sicher zu klein wird.

Nun haben wir tatsächlich eine 20qm² größere Wohnung gefunden, die wir zum 1.08.2021 beziehen können. Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben.

Wir haben auch eine Kündigung geschrieben und dort bisher nur unseren Nachwuchs als Begründung angegeben. Nun sagt die Vermieterin aber, dass sie diese Kündigung nicht unterschreiben würde, da der Nachwuchs kein berechtigter Kündigungsgrund sei.
In unserem Kündigungsschreiben steht folgendes:

"Mit diesem Schreiben teile ich Ihnen unseren vorzeitigen Auszug ab 01.08.2021 mit und möchte den Mietvertrag vom 01.03.2017 hiermit zum 15.08.2021 kündigen.

Auf Grund unseres Nachwuchses wird der Wohnraum leider zu klein und wir haben kurzfristig eine neue Wohnung gefunden und es besteht ein berechtigtes Interesse an dieser vorzeitigen Kündigung.

Laut Mietvertrag ist es uns ebenfalls möglich vorzeitig den Vertrag zu kündigen, wenn wir einen Nachmieter nachweisen können, um den wir uns selbstverständlich kümmern werden.

Wie im Mietvertrag festgehalten, werden wir die Wohnung spätestens zum 15.08.2021 besenrein verlassen und Ihnen die Schlüssel für Wohnung und Kellerraum übergeben.

Bitte unterschreiben Sie eine Durchschrift dieser Kündigung und lassen uns diese als Kündigungsbestätigung sobald wie möglich zukommen."

Wie kommen wir vorzeitig, bis spätestens dem 15.08.2021 aus diesem Mietvertrag heraus, ohne dass es am Ende vor Gericht landet?

Wir sind für jede Hilfe, besonders von erfahrenen Vermietern dankbar!

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Mieterrecht
Ich habe verdacht das der Nachbar über mir Schimmel in der Wohnung hat, kann ich das dem Vermieter bitten das die mal abchecken seine Wohnung?

Es ist so, ich weiß nicht was mit diesem Nachbar los ist, ich bin neu eingezogen hier in die Wohnung seit paar Monaten, und jeden tag ist dieser Nachbar betrunken so hatte ich zumindest den eindruck bis grad eben noch weil er halt jeden Tag nach Hause ankommt in einem nicht normalen zustand, so einen zustand kennt man von einem betrunken der nicht mehr weiß wo links und rechts ist und irgendwas vor sich erzählt, dieser Nachbar braucht manchmal auch lange bis er zu sich in die Wohnung findet im treppenhaus, er braucht für einen stockwerk manchmal halbe stunde, er macht einen gesunden eindruck, kann laufen hat augen alles sieht in ordnung aus nur sein kopf spielt nicht ganz mit, hier spielen oft Kinder in meiner Straße und die haben den letztens einfach beschimpft als behinderten und so weil er halt stöererisch auffält, er quatscht ständig vor sich hin, ich glaube nicht das er sich betrinkt, denn erstens rieche ich im treppenhaus kein Alkohol und zweitens geht er jeden Tag womöglich arbeiten, er steht nämlich immer um 4.30Uhr auf geht raus um kommt wieder um 18 Uhr mit seiner Tasche zurück. Jetzt wie komme ich wohl auf Schimmel?, bei mir in der Dusche gibt es ein lüftungsschacht der wohl möglich auch zu seiner Dusche auch entlang versetzt ist, und ich weiß nicht wieso aber mir ist seit neuerdings auch irgendwie so als wäre ich beschwippst von 2-3 bieren, das geht grad seit 3 Tagen so und hält durchgehend an, ich kannte mal eine Person die erzählte mir das diese person unter benommenheit klage als wäre sie betrunken, sie meint das würde von der alten Wohnung möglicherweise kommen wo schimmel sich befand und sie 5 jahre darin lebte... nun seit paar Tagen geht der Lüftungsschach bei mir in der Dusche nicht, ich kann mir schwer vorstellen das dieser Nachbar über mir seine Wohnung pflegt, er läuft mit seinen Straßen schuhen in seiner Wohnung rum das ich klar höre und lässt ständig mal sachen fallen was mich langsam sehr nervt. An sich ist das vielleicht ein lieber Kerl aber keine ahnung irgendwie befürchte ich das die Wohnung von ihm unter chaos steht...

Miete, Schimmel, Immobilien
Miete unter Vorbehalt zahlen - wann noch wirksam - Mietminderung?

Hallo zusammen,

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Kurz nach meinem Einzug war in der über mir liegenden Wohnung ein Rohr Leck

aufgrund dessen tropfte das Wasser von meiner Badezimmerdecke.

Meine Nachbarin durfte nicht mehr duschen, weil das Wasser sonst immer wieder bei mir landen würde.

Leider hat sie sich nicht immer daran gehalten, da sich die arbeiten sehr lange hingezogen haben.

Bis erstmal das leck, gefunden wurde, ist schon ein halbes Jahr vergangen.

Bei mir im Badezimmer roch es total moderig. einfach unangenehm, Ich habe meinen Vermieter mehrmals einen Brief zugeschickt

mit der Bitte endlich diesen schaden zu beheben. Es verlief alles total langsam. Die Handwerker mussten meine Badezimmer decke erst einmal auf kloppen

damit, die an das leck kommen. Wow sie hatten es geschafft. Aber das Loch und der restliche schaden bei mir wurden natürlich nicht behoben.

Ich habe erneut schriftlich darum gebeten den schaden endlich zu beheben, und mitgeteilt das ich die miete nur noch unter Vorbehalt zahle.

Nach langer Zeit wurde wenigstens das Loch geschlossen. Habe mehrfach gebeten den schaden endlich vollständig zu beheben. Aber keinerlei Reaktion mehr.

Jetzt frage ich mich da ich die miete unter Vorbehalt gezahlt habe, kann ich da noch etwas wirksam machen? Da man ja nach einer gewissen zeit die, Miete auch mindern muss. Es wurde ja immer wieder aber sehr schleppend etwas gemacht, und war guter Dinge das alles mal fertig wird. Deshalb hatte ich die miete, noch nicht gemindert. Aber inzwischen bin ich es satt.

Könnte ich jetzt sagen das ich ab sofort die miete mindern werde?
oder muss ich schon wieder eine Frist setzen?

Wohnung, Miete, Schimmel, Recht, Mietrecht, Mietminderung, danke, vermieterpflichten, Wasserschaden
Vorgehen bei Silberfischen in WG und im gesamten Haus?

Hi zusammen,

ich bin im November im letzten Jahr in eine WG in einem Altbau eines 6 Parteienhauses gezogen. Schon nach einer Woche habe ich nachts einige Silberfische herumlaufen gesehen. Da der Vormieter die Wohnung komplett vermüllt bewohnt hatte, bin ich davon ausgegangen, dass die Tiere zum Teil deshalb sich in der Wohnung herumtummeln und ich das ganze auch alleine mit Silberfischfallen und Köderdosen bekämpfen könnte.

Anfang diesen Jahres habe ich meine Vermieterin über die Silberfische mit der Bitte informiert, einen Kammerjäger zu beauftragen. Ihrer Aussage nach, würden die Tiere keine Bedrohung darstellen und ein Befall würde nicht vorliegen, da dieser erst bei 100-200 Tieren pro Tag pro aufgestellter Falle vorhanden wäre.

Dass man keine 100 Tiere pro Falle fängt sollte eigentlich klar sein, jedoch sind es bereits etwa 10 Tiere pro Falle nach ca. 1-2 Wochen. Zusätzlich finde ich nachts im Bad und in der Küche auf dem Boden sowie auch im Hausflur mindestens 10-15 Silberfische an den Wänden herumlaufen. In meinem eigenen Zimmer habe ich auch bereits etliche Tiere mit den Fallen gefangen und weitere auf den Wänden herumlaufen gesehen. In den Kellerräumen laufen diese auch am Tag herum.

Wie sollte ich hier am besten vorgehen? Mit der Vermieterin nochmals in Kontakt treten? Wäre eine Mietminderung angemessen? Sollte ich rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen?

In der Wohnung und ich meine im gesamten Haus sind Dielenböden verlegt, sodass die Tiere einen idealen Rückzugsort haben und somit eine "einfache" Bekämpfung bestimmt nicht möglich ist.

Ich Danke für jegliche Meinungen zu diesem Thema.

LG

Tiere, Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Mietverhältnis, WG, Silberfische, Mietmängel
Keinen Wohnsitz - In Mieterselbstauskünften verheimlichen - Ausrede gesucht?

Hallo,

ich bin derzeit wohnungslos. In Mieterselbstauskünften gebe ich einfach immer meine letzte Adresse an und als Identitätsnachweis einen Personalausweis, der mit meiner alten Adresse eingescannt wurde. Denn wenn ich "Ohne festen Wohnsitz" angebe, habe ich deutlich schlechtere Chancen bei der Wohnungssuche, es ist einfach so.

Jetzt hatte ich letztens endlich eine Zusage für eine Wohnung und der Vermieter wollte mir den Mietvertrag zuschicken (was ja nicht möglich ist, weil ich dort eigentlich nicht mehr wohne). Ich hatte es so geplant, dass ich frage, ob ich den Mietvertrag abholen kann. Das wollte der Vermieter nicht und dann fragte ich, ob er ihn an meinen Arbeitsplatz schicken kann. Da hat er mich gefragt, warum er ihn dahin schicken soll. Und weil ich diese Reaktion nicht geplant hatte, sagte ich, dass es am einfachsten für mich wäre. Er sagte dann, dass er das nicht machen kann (also mit anderen Worten nicht machen will) und dann wurde nichts draus.

Daher die Frage, was ich sagen könnte, wenn ich gefragt werde, warum ich den Vertrag an den Arbeitsplatz schicken möchte bzw. warum ich ihn nicht an meine Meldeadresse schicken lassen möchte. Ich hatte schonmal überlegt, ein Postfach zu mieten, aber möglicherweise endet das genauso mit einer Gegenfrage.

Danke für Ideen

Wohnung, Miete, wohnen, Vermieter, Ausrede, obdachlos, wohungssuche, Ausreden gesucht
Sind die Heizkosten in Der Gesamtmiete inbegriffen?

brauche Hilfe beim verstehen vom Mietvertrag

ist 890€ alles außer Strom jetzt also heizkosten drinnen

Mietzins und Nebenkosten

1. Die Miete beträgt monatlich für

a) Miete für die Wohnung

b) Miete für Sonstiges (Garage, Stellplatz, Garten)

c) Miete für Einbauküche

d) Aufwand für die Schönheitsreparaturen

e) Kosten für Hausverwaltung

f) Heizkosten/Warmwasser-Vorauszahlung

g) Betriebskosten-Vorauszahlungen (siehe nachfolgend Punkt 2)

Gesamtmiete

a)650,- n)€ 60,- c)€ 20,- €d) 10,- e)€ 10,- €

f) siehe „g“ g)140,- €

Gesamtmiete 890,- €

     

2. Betriebskosten

a) Neben der Miete sind die Heiz- und Warmwasserkosten sowie die weiteren Betriebskosten gemäß § 2 BetrKO, soweit sie anfallen, vom Mieter zusätzlich zu bezahlen. Auf die diesem Mietvertrag als Anlage 1 beigefügte Betriebskostenverordnung wird Bezug genommen. Sämtliche Betriebskosten i. S. d. Betriebskostenverordnung trägt der Mieter.

b) Für die Betriebskosten gemäß Betriebskostenvereinbarung wird eine monatliche Vorauszahlung, wie in § 3 Abs. 1g. festgelegt, erhoben; hierüber ist jährlich abzurechnen.

c) Die Betriebskosten werden, soweit der Verbrauch erfasst wird, nach Verbrauch, im Übrigen, soweit nicht anders vereinbart wurde, nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt und berechnet. (§ 556 a BGB). Bei Wohnungs- oder Teileigentum wird für die Berechnung der Betriebskosten der von der Eigentümergemeinschaft festgelegte Maßstab zugrunde gelegt. Für die Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten gelten die Vorschriften der Heizkostenverordnung.

d) Jede Partei ist berechtigt, nach erfolgter Abrechnung der Betriebskosten die monatliche Vorauszahlung entsprechend der eingetretenen Änderung anzupassen, und zwar ab dem auf die Mitteilung folgenden nächsten Monatsersten.

e) Soweit möglich, sind Betriebskosten vom Mieter direkt mit dem Versorgungsunternehmen bzw. Leistungserbringungen abzurechen einschließlich des Energieverbrauchs der Mietsache.

f) Werden nach Vertragsabschluss das Hausgrundstück betreffende Betriebskosten im Sinne des § 2 BetrKO in der jeweils gültigen Fassung neu eingeführt, so ist der Vermieter zur Umlage

Wohnung, Miete, Recht, Heizkosten, Mietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Mietminderung bei nicht angekündigten Dacharbeiten?

Hallo Leute,

aktuell ergibt sich folgendes Problem, das mir aktuell etwas komplex erscheint.

Vor einem ca Vierteljahr wurde durch den Vermieter angekündigt, dass dieses Jahr das Dach saniert würde.

Es wurden keine direkten Termine genannt und so war es vor einer Woche so weit, dass plötzlich eine Firma am Haus ein Gerüst hochzog, wodurch die Gerüstbauer sich auch zutritt zu meinem Balkon verschafft haben. Ich war zu dem Zeitpunkt weder informiert noch daheim.

Wenige Tage später ruft meine Freundin (Nicht bei mir gemeldet) mich auf der Arbeit an, dass Dachdecker hier wären (Nicht angekündigt) und nun Zutritt zu der Wohnung verlangt haben, um die Dachfenster (Schlafzimmer, Küche und Speicher) auszubauen.

Meine Freundin hat aufgrund von Drohungen (Sie müssen die Kosten für Verschiebung des Termins tragen...) nachgegeben und so wurden die Fenster ausgebaut, während meine Freundin versuchte Home-Office zu tätigen. Es entstand massiver Lärm und Dreck in der Wohnung. Dass die Dachdecker sich unerlaubten Zutritt zu der Nachbarwohnung verschafft haben (Durch das Dach) sei anbei erwähnt, ist aber eher das Thema meines Nachbarn, Stichwort Hausfriedensbruch/Einbruch.

Wir haben deshalb aktuell das Problem, dass wir mehr Heizen, dauerhaft Licht brennt (In den Räumen ohne Fenster ists dunkel..) und nicht richtig Lüften können. Gegen Dreck haben wir die Fensterausschnitte mit Folie zugeklebt, von aussen liegt natürlich eine, laut den Dachdeckern "Dämmfolie" und mittlerweile Holz.

Aktuell ergibt sich folgendes:

  • Nicht terminlich angekündigte Baumaßnahmen
  • Verunreinigung der Möbel und Räume durch Ausbau der Fenster
  • Einschränkungen in Heizen, Licht und Lüften
  • Home-Office meiner (nicht bei mir gemeldeten) Freundin [könnte das Probleme geben?) ist beeinträchtigt, vor allem durch Lärm WÄHREND der Dacharbeiten
  • Mein Mietvertrag ist aufgrund eines anstehendes Umzugs zum 31.07.2021 gekündigt.

Mir wurde aus verschiedenen Richtungen zur Mietminderung geraten, habe damit leider keine Erfahrung und bin ich nicht im Rechtschutz.

Hoffe ihr könnte mir/uns helfen...

Chris

Miete, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Rechtsstreit
wie kann man ein Blumenkastenverbot von aussenhängenden Kästen vermeiden?

ich wohne zur Miete. An Hand meiner Nachbarn konnte ich beobachten das diese nach und nach ihre Blumenkästen alle nur noch nach innen hängend umgehangen haben. Da ich meine Kästen erst neu gekauft habe, im Mietvertrag nichts drin steht und der Balkon nur 2qm gross ist möchte ich das nach innen Hängen vermeiden. Auch sind Blumenkästen die mitte auf den Gländer befestigt sind keine Option für mich. Ich wurde vom Vermieter noch nicht angeschrieben, da meine Kästen erst nach den Fotos der Balkons durch den Vermieter angefertigt wurde. Ich vermute das diese Fotos und die abanahme der Blumenkästen in einen Zusammenhang steht. Da erst danach die Blumenkästen umgehangen wurden.

Im Internet habe ich dazu nur das gefunden: Das Mietrecht schweigt zum Thema Balkonkästen. ... Daher dürfen sie Balkonkästen in Einzelfällen verbieten, wenn sie eine erhebliche Gefahr für Passanten oder unter dem Balkon geparkte Autos darstellen. Oder weil die Kästen schlampig angebracht sind. Dann müssen die Kästen innen am Geländer angebracht werden.

Quelle: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2835/

Mein Standort: Unter minen Balkon befinden sich noch 2 weitere Wohnungen. Direkt unter meiner Wohnung befindet sich ein weiterer Balkon, darunter im E Geschoss befindet sich eine Terrasse, welche plattenmässig mit den aussenmaßen von meinen Balkon abgeschlissen. Über deren terassenplatten befindet sich ein Aussengarten. Da die Mieterin im E Geschoss Rollstuhlfahrein ist nutzt sie diesen nie.

Wichtig zu erfahren ist, was schlampig angebrachte Blumnekäste genau sind.

Frage: was ist eine schlampige befestigung? ich habe meine Blumenkästen mit den beiden üblichen Standarthaltern befestigt.

Einen weiteren anhaltspunkt gibt dieses Urteil: Landgericht Hamburg: Blumenkästen an der Außenseite müssen gut gesichert sein. Das Landgericht Hamburg entschied: Mieter müssen ihre Blumenkästen lediglich so befestigen, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ist das gewährleistet, dürfen Blumentöpfe auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden (LG Hamburg, Az.: 316 S 79/04).

Frage: Würde eine weitere Fixierrung mit Kabelbindern als nicht schlapige befestigung gewertet werden? Oder reicht meine Standartbefestigung aus? Wie kann ich mich gegen ein ausgesprochenes aufhängeverbot von aussenhängenden Blumenkästen wehren?

Miete, Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gericht, Balkon, Blumenkasten
Keine Rückmeldung für Wohnung?

Hallo. Ich hatte am Donnerstag eine Besichtigung für eine Wohnung und die Frau war mega nett und sympathisch wir hatten uns gut verstanden und habe auch direkt gesagt das ich die Wohnung gut finde jedoch nochmal darüber in Ruhe nachdenken möchte. Sie meinte nur es wäre nett wenn ich den Tag darauf Bescheid gebe wenn es doch kein Interesse gegeben hätte und wenn ich interesse habe wollte sie nur meine schufa und gehaltsnacjweise was beides kein Problem war und ist weshalb ich es sogar noch am selben Abend geschickt habe da die Wohnung für mich ideal ist. Naja bisher kam keine Antwort weshalb ich gestern angerufen habe und angenommen hat eine Kollegin und meinte das sie nicht auf der arbeit war also frei hatte und deshalb sich heute meldet. Heute kam nix weshalb ich mittags anrief und wieder war es die Kollegin die meinte das sie unterwegs sei aber einen Zettel bereit stellte und Bescheid gegeben hat das ich angerufen habe und um Rückmeldung bitte. Die Kollegin meinte ja sie weiß Bescheid worum es geht und meldet sich halt. Kam heute nix mehr da ich kurz vor Feierabend anrief und nun denke ixj mir wenn bis morgen nix kommt ruf ich nochmal an und bitte darum eine klare Antwort z bekommen. Mache mir da echt Stress da es schwer ist eine Wohnung zu finden weil ich lange suche und nun hätte ich eine ideale aber bekomme keine Rückmeldung.. mein Arbeitskollege meinte aber an sich ist es erstmal nicht schlecht da wenn es eine Absage sein sollte würde die Kollegin ja direkt Bescheid geben. Ist das so oder was meint ihr soll ich nochmal anrufen und nachfragen

Danle für antworten

Wohnung, Miete, Freundschaft, Liebe und Beziehung, Wohnungssuche
Es muss doch eine Lösung für diesen Umstand geben... Oder nicht?

Gerade beende ich meinen Master in Teilchenphysik und bin auf der Jobsuche. Nächste Woche findet mein erster Bewerbungsgespräch statt (vorher habe ich nur absagen bekommen). Es handelt sich um eine Stelle am FRM II in Garching bei München.

Mein Problem dabei ist: Wenn wir annehmen, dass ich die Stelle bekomme, brauche ich natürlich in der Nähe eine Wohnung. Die Mietpreise in der Umgebung sind aber pervers hoch! Gerade wohne ich in NRW bei meiner Mutter und ihrem Mann und will schon seit mindestens 7 Jahren ausziehen. Unser Verhältnis ist in Ordnung, ich will einfach nur alleine leben und selber die Ordnung in meinen 4 Wänden bestimmen.

Ist das wirklich ein unlösbares Problem? Ich will unbedingt alleine wohnen, sodass ein WG für mich auch nicht in Frage kommt. Als ich die Mietpreise gesehen habe, ist mir fast der Kiefer heruntergefallen. Hier ein Beispiel: 1500€ kalt für eine Wohnung mit einem Zimmer von 20m^2!

Was genau ich bei demn Job verdienen würde, weiß ich natürlich noch nicht. Kann mir aber denken, dass etwa 2000 - 2500€ netto pro Monat wären. Bei einer Miete von 1500€ hätte ich dann kein schönes Leben, besonders nicht wenn der Nettogehalt 2000€ wäre. Bin gerade am verzweifeln...

Leben, Finanzen, Selbständigkeit, Wohnung, München, Miete, Job, Geld, Stress, Wirtschaft, Umzug, alleine Wohnen, Bayern, Jobsuche, Preis, Wohnungssuche, Dilemma, Leisten, Mietpreis

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