Schufaeintragung wenn man einmal die Miete nicht zahlt?

3 Antworten

Dann bekommt man vom Vermieter eine Abmahnung und wenn dies noch einmal vorkommt folgt die Kündigung.

Nein. Immobilienbesitzer geben keine Infos an die Schufa.


Kuga50  11.09.2020, 18:24

Weshalb sollten sie dies nicht tun?

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Dimido  11.09.2020, 18:32
@Kuga50

Weil Vermieter keinen Vertrag mit der Schufa haben und die Schufa Vorgaben hat woher sie Infos annimmt.

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Kuga50  12.09.2020, 01:10
@Dimido

Seit wann hat ein Kreditinstitut, bzw. eine Bank nicht die Möglichkeit, eigene Wohnräume zu vermieten. Und genau so verhält es sich auch für Unternehmen.

Auch Privatleute haben die Möglichkeit an die Schufa Informationen zu übermitteln.

Hier solltest du dich mal einlesen:

https://www.schufa.de/faq/unternehmenskunden/

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AchIchBins  13.09.2020, 18:59
@Kuga50

@Kuga .... Lesen ... und verstehen ist notwendig. In der Frage steht: "......Schufa sofort eingetragen". Dem ist absolut nicht so! Insofern ist die Antwort vom User korrekt. Es ist eine Kann-Entscheidung.

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Kuga50  14.09.2020, 09:11
@AchIchBins

Mein lieber AchichBins,

Du solltest Kommentare lesen können. Nein die Antwort vom User ist nicht korrekt. Selbst ich habe schon dafür gesorgt, dass Einträge in die Schufa erfolgten .

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AchIchBins  28.09.2020, 22:05
@Kuga50

Bitte Kopf einschalten, sofern möglich. Die Frage zielt darauf hin, ob es einen Automatismus gibt der zu einem Schufa-Eintrag führt, tut es aber nicht! Das peinliche, ihre Antwort erklärt das auch noch, denn Sie haben vorsätzlich ! dafür gesorgt! haben also explizit einen Eintrag gefordert und der ist nicht von alleine dort hingeflogen. Immer diese verzweifelten Besserwisser die nicht einsehen wenn sie falsch liegen.

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Kuga50  29.09.2020, 00:32
@AchIchBins

Weshalb schaltest du deinen Kopf nicht ein?

Ich habe nicht dem Fragesteller geantwortet sondern dem User Dimido!

Wenn du keine Ahnung hast, bzw. Kommentare nicht lesen kannst, solltest du auch nicht antworten.

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Wenn Deine Bank oder der Vermieter mit Dir unzufrieden sind, dann steckst Du voll drin.

Regel Nummer 1 für Gewerbetreibende: man zahlt seine Lieferanten pünktlich, und zu den Lieferanten zählt auch der Vermieter.