Bedarfsgemeinschaft mit Mutter wird bafög verrechnet auch wenn ich ein zweitwohnsitz in der Nähe der Uni habe?

Ich habe ein wg zimmer in der Nähe meiner Universität gemietet. Ich habe eine Frage bezüglich der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter.

Muss ich mich hier bei meiner Mutter abmelden und mich bei der wg als erstwohnsitz anmelden damit ich das bafög Geld für das Studium und das wg zimmer komplett behalten kann (damit es nicht mit meiner Mutter bei der BG verrechnet wird) ? Oder kann ich auch mein erstwohnsitz hier angemeldet lassen und mich in der wg als zweitwohnsitz anmelden, ohne das das bafög Geld mit meiner Mutter bzw der BG verrechnet wird ? Würde ich wenn ich hier angemeldet bleibe aber mein zweit wohnsitz dort habe und auch dort für die Studienzeit bleibe dann immernoch zu der bedarfsgemeinschaft zählen?

Mein Problem ist halt dass ich nicht vor habe nach meinem Studium weiterhin in dort zu bleiben weshalb ich mein erstwohnsitz in bei meiner mutter lassen wollen würde aber ich werde ja meine Studienzeit in der wg verbringen weshalb ich ja nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft zählen sollte....

Ich bräuchte das komplette bafög Geld um mir die Wohnung + studium leisten zu können falls das mit meiner Mutter verrechnet wird kann ich das nicht machen... Also kann ich mich hier angemeldet lassen und das wg zimmer als zweitwohnsitz anmelden ohne dass ich noch zu der BG zähle /ohne das das bafög verrechnet wird?

(ich bin unter 25 Jahre alt)

Studium, Recht, BAföG, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, SGB II, BAföG-Antrag, verrechnung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
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