Wohnungsübergabeprotokoll unrechtmäßig?
Guten Tag,
mein Problem ist folgendes:
ich war letzens zur Schlüsselübergabe für meine erste eigene Wohnung die frisch renoviert wurden ist. Der Hausmeister war Vorort und hat mir sofort die Schlüssel gegeben. Dann sollte ich auf einem Gerät meine Unterschrift elektronisch 2x abgeben. Die erste Unterschrift, habe ich Ihn gefragt, war für die Wohnungsgeberbescheinigung und die zweite soll dafür gewesen sein das ich die Schlüssel bekommen habe. (Man konnte auf dem Gerät nichts sehen, das war nur ein Feld zum Unterschrift geben). Direkt danach ist er auch gegangen, die ganze Wohnungsübergabe hat vlt 10 min gedauert.
Etwas überrumpelt bin ich noch in der neuen Wohnung geblieben und habe mich noch umgeguckt und mir sind einige Sachen aufgefallen die ich finde noch gemacht werden müssen. Beispielsweise geht die Wohnungstür nicht mit Riegel zu, sondern man kann sie nur zuziehen oder der Balkonrollo geht nicht bis zum Boden und ein anderes Rollo hakt.
Nach kurzer Recherche bin ich darauf gestoßen, dass ich ein Wohnungsübergabeprotokoll hätte anlegen müssen und heute gucke ich in den Briefkasten und stelle fest das ich eine Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls per Post bekommen habe, welches ich anscheinend unterschrieben habe als ich das Dokument "für die Schlüssel" unterschrieben habe.
Ich habe natürlich den Hausmeister angerufen und ihm die Probleme geschildert und gefragt ob wir die Sachen nachträglich ins Protokoll schreiben können. Er meinte das er es nicht machen möchte, aber er ist bereit die Probleme die ich habe beseitigen zu lassen.
Nun habe ich das aber natürlich nicht Schriftlich alles und deshalb meine Frage ob so ein Wohnungsübergabeprotokoll überhaupt rechtmäßig ist und ob ich irgendwas machen kann, falls er die Probleme doch nicht beseitigen möchte?
(Ich weiß unwissenheit/"dummheit"/unerfahrenheit schützt nicht aber vlt kann man ja trotzdem was machen, dazugelernt habe ich Aufjedenfall)
3 Antworten
aber er ist bereit die Probleme die ich habe, beseitigen zu lassen.
Also alles Bestens..
Alle Mängel am besten mit einem neutralen Zeugen schriftlich aufnehmen und fotografieren ( Wasserzeichen/Datum).
Dann, nicht beim Hausmeister!!!, fechtest Du das "blind" unterschriebene Übergabeprotokoll bei der Wohnungsverwaltung/dem Vermieter an und forderst um eine erneute Bestandsaufnahme der Mängel!
Aber lasse Dir nicht zu viel Zeit, erledige das sofort/zügig!
Und am besten gibst Du das persönlich ab und lässt Dir das auf Deiner Kopie bestätigen.
Alternativ versendest Du das per Einwurfeinschreiben.
Viel Erfolg!!!
Es gibt kein Gesetz, das ein Wohnungsübergabeprotokoll vorschreibt. Daher ist das procedere auch nicht zu rügen. Du hast die Wohnung in Besitz genommen und die Schlüssel dazu erhalten.
Allerdings eine Unterschrift auf einem elektronoschen Dokument zu leisten ohne dessen Inhalt zu kennen ist schon mehr als zivilrechtlich fahrlässig. Dieses Vorgehen des Vermieters ist sehr kritikwürdig.
Die nun festgestellten Fehler und Mängel solltest du unter Fristsetzung zur Beseitigung an den VERMIETER, nicht Hausmeister, melden. Foto un Zeugen hinzuziehen zur Beweissicherung! Einwurfeinschreiben als Zustellungsweg!
Die weitere Zahlung von Miete solltest du unter Vorbehalt leisten. Eine Mietminderung wäre nach fruchtlosem Fristablauf möglich aber nicht am Anfang des Mietverhältnisses zu empfehlen.