Kann die Wohnfläche in m² zur Berechnung der Grundsteuer bei der Betriebskostenabrechnung von anderen Nutzflächen z.B. >Hausreinigung< erheblich abweichen?
Es handelt sich um ein Hochhaus mit Mietwohnungen ohne Gewerbeflächen. Die m² Angabe der Stadt im aktuellen Bescheid über die Grundsteuer, weicht erheblich ab von allen ! aufgelisteten Nutzflächen bei der Betriebskostenabrechnung. In der Mehrheit um 300 m² mehr als die Fläche im Grundsteuerbescheid der Stadt. Ist dass rechtlich in Ordnung?
Hier zum besseren Verständnis die m² rechts (z.B. 11.480,50 m²) welche alle gegenüber der Flächenangabe mit 11.180 m² des Grundsteuerbescheid der Stadt abweichen. Warum?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/albatros/1444743971_nmmslarge.jpg?v=1444743971000)
Die Umlage der Grundsteuer erfolgt nach anteiliger Wohnfläche. Das gilt ebenso bei allen anderen Betriebskosten, die nach Wohnfläche umgelegt werden. Da können / dürfen die jeweiligen Wohnflächenangaben natürlich nicht voneinander abweichen. Wenn doch, sollte Einspruch eingelegt und Einsichtnahme in den Grundsteuerbescheid verlangt werden. Dabe könnte abgeklärt werden, woher hier eine Abweichung kommt.
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Entschuldigt bitte meine späte Reaktion, aber dafür konnte ich nichts, weil es nicht möglich war Eure Antworten zu laden. Nun ist der Fehler behoben. An alle, vielleicht versteht ihr ja warum es in meiner ergänzten Frage solche Abweichungen gibt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Für die Betriebskosten zählt allein die Wohnfläche.
Nutzflächen wie z. B. Treppenhaus, Kellerräume oder Dachboden spielen da keine Rolle.
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In einem G.-Bescheid gibt es keine Flächenangaben. Und Abweichungen beim Schlüssel muss es ja geben.
Warum sollte der Wohnraummieter denn von der günstigeren Grundsteuer für Gewerbe etwas abhaben müssen?
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Warum sollte sie nach Fläche umgelegt werden müssen, bei einem Haus oder einer ETW gibt es meist nicht zu verteilen.
Im Bescheid jedenfalls wird so eine Verteilung nach m² nicht vorgeschrieben.
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In meiner Betriebskostenabrechnung steht in der Zeile Grundsteuer die Gesamtwohnfläche, die Gesamtkosten, meine Wohnfläche und meine Kosten. Die Gesamtwohnflächenangabe ist für sämtliche Beriebskosten mit Umlageschlüssel Wohnfläche identisch.
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Hier wird behauptet, im Grundsteuerbescheid steht die Wohnfläche.
Zudem gibt es Gewerbeflächen, die dafür anfallenden Kosten und Lasten können doch gar nicht per Wohnfläche verteilt werden.
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Ja, jetzt, gestern hat er die Frage umgestellt!
Ändert aber nichts an der Sache.
Sein Zitat:
Entschuldigt bitte meine späte Reaktion, aber dafür konnte ich nichts, weil es nicht möglich war Eure Antworten zu laden. Nun ist der Fehler behoben. An alle, vielleicht versteht ihr ja warum es in meiner ergänzten Frage solche Abweichungen gibt.
Meine Antwort lässt er so stehen, also gab es zuvor Gewerbeeinheiten.
Und wenn der Mieter solche Verteilerschlüssel vereinbart, kennt er doch seine Vorgaben an den Vermieter.
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Ne, es stand von Anfang an in der Frage "ohne Gewerbefläche".
Und wonach bemisst sich dann die Grundsteuer? Schließlich wird sie ja nach Wohnfläche umgelegt!