Hartz 4 und neue Wohnung höher als die Mietobergrenze?

Hallo.

Ich suche seit einer längeren Zeit eine Wohnung als Hartz 4 Empfänger (leider!!) und habe endlich mal eine Antwort von einem privaten Vermieter bekommen (er weiß, dass ich ALG2 empfänger bin zurzeit) und habe einen Besichtigungstermin bekommen. Jetzt habe ich mega Hoffnung, dass es klappen wird :'( . Das Problem aber ist, dass die Wohnung fast 130 Euro mehr als die angegebende Mietobergrenze kostet und 8 qm größer ist. Ich will mir diese Chance aber aufkeinen fall entgehen lassen, da ich die Wohnung auch dringend bräuchte, da die Wohnung von meinem Bruder klein ist und ich Untermieterin bin bei ihm und mein Mann bald aus der türkei kommen wird ( habe zuvor 4 jahre in der türkei gelebt und bin Dezember letztes jahres wieder eingewandert nach DE) . Ich mache gerade einen minijob auf 450 euro basis dazu, mit der hoffnung dort als Vollzeitkraft eingesetzt zu werden.

Und die Mietobergrenze ist für eine PERSON gedacht (ich darf nicht für ZWEI PERSONEN suchen, da mein MANN leider noch nicht angemeldet ist in DE er aber bald, sobald er sein Visum bekommen hat hier ist) . Und die Wohnung ist für eine Person für das JobCenter fast 130 euro teurer.

Meine Frage: Würde das Jobcenter das akzeptieren? Mein Mann kommt ja aber baldddd und ich suche wirklich schon seit Dezember und ENDLICH gibt es die hoffnung das es klappt. Kennt sich hier jemand aus, was kann ich machen ? :(((

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Wer hat Ahnung vom Erstellen einer Betriebskostenabrechnung einer Mietwohnung?

Hallo zusammen! Mein Papa (82, gesundheitlich schwer angeschlagen) vermietet seit ein paar Jahren eine Mietwohnung in einer weit entfernten Stadt an eine Familie, die als Flüchtlinge kamen. Die günstige Miete zahlt das Amt ("Jobcenter"), der Mietvertrag ist mit der Familie geschlossen.

Da mein Papa gesundheitlich die Betriebskostenabrechnung für 2019 nicht schafft, muss ich das machen und bin absoluter Laie.

Ich habe festgestellt, dass die Familie viel zu geringe Nebenkosten zahlt, da in den vergangenen Jahren die "umlagefähigen Kosten" nie in Rechnung gestellt wurden. Dies habe wohl auch bei der Steuerberaterin meines Vaters in den letzten Jahren für Probleme gesorgt, geändert hat sich aber anscheinend nichts.

Würde ich die umlagefähigen Kosten berechnen, was ich laut Steuerberaterin müsste, hätte ich eine Nachforderung von 600 Euro für 2019.

Ohne diese umlagefähigen Kosten käme die Jahresabrechnung auf +- 0 Euro. So hätte mein Papa das wieder gemacht.

Was soll ich nun tun? Dem Mieter und Amt schreiben, dass das falsch war und die 600 Euro fordern? Es geht ja nicht um die Miete oder eine Mieterhöhung. Sondern nur um diese umlagefähigen Nebenkosten.

Das Geld für die letzten Jahre ist verloren. Klar. Darum geht es gar nicht. Nur um die aktuelle Abrechnung für letztes Jahr. Wie kann ich das Problem lösen?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Bin totaler Laie, der plötzlich in dieser Situation ist.

Lieben Dank für Hilfe!

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