Ist der Vermieter verpflichtet Silikonfuge zu erneuern?
Habe seit 10 Monaten nun meine erste Wohnung, nun hat ein Mieter unter mir eine Nasse Decke er meinte das es von meiner Dusche kommen könnte. Silikonfuge in der Dusche scheint undicht zu sein. Noch von dem Vormieter, laut Übergabeprotokoll steht das auch so drin aber als Renoviert. Wer haftet nun für den Wasserschaden?
5 Antworten
Für bauliche Mängel, ist der Vermieter zuständig! Wichtig hierbei ist, daß man bei derartigen Fällen dem Vermieter rechtzeitig Info gibt, daß dieser gegen derartige Zustände entgegen wirken kann.
Hier ist der Vermieter materiell und finanziell in der Pflicht.
Die Dusche ist Teil der Wohnung. Ist die Fuge mangelhaft, dann muss diese erneuert werden - zuständig ist hier der Vermieter.
Auch wenn im Übergabeprotokoll steht, dass die Fuge "renoviert" wurde ändert das nichts an dieser Tatsache. Scheinbar wurde dies dann mangelhaft durchgeführt. Ob jetzt der Vermieter den Auftragnehmer in Regress nimmt oder erneut erneuern lässt, das ist die Sache des Vermieters.
Wichtig ist, dass du den Vermieter auf den Mangel ausdrücklich aufmerksam machst und eine umgehende Beseitigung forderst. Eine Dusche braucht man, wenn hierdurch Wasserschäden entstehen, dann sollte das zeitnah behoben werden.
Hie handelt es sich um einen Baumangel. Die Beseitigung geht zu Lasten des Vermieters. Wichtig ist, dass man die Vermieter schriftlich auf diesen Mangel und deren Beseitigung hinweist.
Wenn da durch undichte Fugen Wasser durchdringen kann, so kann das im Laufe der Zeit zu Bauschäden führen. Deshalb ist die Information an den Vermieter in schriftlicher Form dringend gegeben.
Machst du das nicht, dann könnte sich der Vermieter bei Schäden darauf berufen, dass er davon keine Kenntnis hatte . Könnte dann ein Problem für dich werden.
Wasser sucht sich seinen Weg und irgendwann wird man einen Schaden feststellen.
Bin in der Baubranche tätig und habe da schon einiges erlebt, welche Schäden Wasser anrichten kann.
ist er, dazu gibt es DAS: https://www.promietrecht.de/Blog/Silikonfugen-Muss-der-Mieter-oder-der-Vermieter-diese-erneuern-E3285.htm
kann er aber nur, wenn ihr den Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt habt, am besten schriftlich mit Kopie.
Im Übergabeprotokoll stand es drin und er hat es auch unterschrieben, also müsste er Bescheid wissen.