Vater verstorben, wie Unterhalt für Kind und Betreuungsunterhalt für Kindesmutter, welche dessen Freundin war?

Folgender Fall aus dem Bekanntenkreis: ein Vater verstorben, wie Unterhalt für Kind und Betreuungsunterhalt für nichtverheiratete Kindesmutter ? Ein älterer lediger Mann hatte eine jüngere ledige Freundin, ein Gspusi. Kurz nach dessen plötzlichen Tod stellt die Freundin fest, dass Sie ein Kind von Ihm erwartet. Desweiteren stellt sich heraus , das der ältere Mann sein umfangreiches Erbe komplett per Testament einen guten Freund und dessen Famile vermacht hat, die Freundin welches das Kind erwartet, erbt laut Testament nichts, erhält auch keine Abfindung. Der erbende Freund und die Freundin des Mannes kannten sich nicht. Frage nun: ( 1. ) Von wem bekommt die Freundin Betreuungsunterhalt und von wem bekommt das Kind Unterhalt. ( 2.) Ferner die Frage: muss der erbende Freund und dessen Famile drei Jahre lang einen dreijährigen Betreuungsunterhalt aus dem Erbe an die Freundin und / oder achtzehn Jahre lang ( d.h. bis das Kind die erste Ausbildung abgeschlossen hat ) Unterhalt an das Kind zahlen? Wie berechnet sich der Kindesunterhalt, Einkommen des Kindesvaters nach dessen Tod ist Null. ( 3. ) Wer verwaltet das eventuell zustehende , noch zu beantragendes, Pflichtteilanteilerbe des Kindes, wenn die Kindesmutter selbst nichts erbt. ( 4. ) Oder hat der verstorbene Vater des Kindes einen Planungsfehler gemacht und wie hätte er es besser machen müssen ? ( 5. ) bekommt das Kind Halbwaisenrente ? Interessant: Freundin musste während des Zusammenlebens mit dem Verstorben selbst nie Arbeiten und nie Geld nach Hause bringen und durfte sich trotzdem alles gönnen, wie früher bei Maetressen oder Marketenderinnen üblich. Jetzt muss Sie sich vermutlich einen neuen Sponsor / Lebensabschnittsgefährten suchen und anderes mehr. (6.) Aus dem gemeinsam bewohnten Haus muss Sie ausziehen, da Sie die Betriebskosten nicht aufbringen kann, und auch keine Miete an dem im Testament genannten Hauserben zahlen kann. Sie hat noch keinen Plan ...

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