Kann ich einen Mietvertrag für ein Stellplatz widerrufen?
Hallo,
Ich habe zum 1.10.20 einen Stellplatz für mein Auto gemietet. Den Vertrag habe ich am 29.09 unterschrieben.
Nun habe ich das Problem, dass ich mehrmals zugeparkt wurde und einmal die Parklücke so eng war, sodass ich nicht aus dem Auto aussteigen konnte und in ein Parkhaus ausweichen musste. Vergangen Samstag stand ein fremdes Auto auf dem Platz und ich kam verspätet zur Arbeit.
Nun möchte ich den Vertrag widerrufen (14 Tage sind erst am Dienstag vorbei) Ich habe aber vom Vermieter keine widerrufsbelehrung bekommen. Auch auf der Homepage des Vermieters steht dazu nichts.
Jetzt meine Frage. Darf ich einen Mietvertrag zu einem Stellplatz Widerrufen oder muss ich ihn Kündigen, habe dann aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten die ich gerne umgehen würde, da ich den Parkplatz unter diesen Voraussetzungen kaum nutzen kann.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Lilli
5 Antworten
Hallo,
einen Vertrag, den man beim Vermieter unterschreibt, besitzt kein Widerrufsrecht.
Dieser Vertrag hat aber immer eine Angabe zur Kündigungsfrist - mit dieser kannst du kündigen.
Dass du den Parkplatz nicht ordnungsgemäß nutzen kannst, dafür kein dein Vermieter nichts, denn der ist nicht für die Parksünden und Falschparkerei fremder Menschen verantwortlich.
Wenn dein Parkplatz als Privatparkplatz gekennzeichnet ist und auch die Konsequenz (Abschleppen) bekannt gegeben ist, dann kann du Falschparker abschleppen lassen.
Ansonsten musst du dich leider an den Vertrag halten.
Nö, wurde auch bestimmt nicht vereinbart.
Zudem sind für Störer die Ordnungsbehörden zuständig.
Schreibe eine Rechnung über die Nutzung in Höhe von 50 EUR und setze Deine Forderung auch gegenüber dem Halter durch.
Es gibt keine allgemeinen Widerrufsrechte, diese gelten nur im Ausnahmefall.
Entsprechend bleibt dir hier nur die Kündigung.
Nein, du hast kein Widerrufsrecht und musst die Kuendigungsfrist einhalten.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht hast du nur bei einem Kauf im Internet.
Allerdings hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass der Parkplatz für dich nutzbar ist - der Platz also nicht von anderen belegt wird.
Dann wäre jedoch wichtig zu ergänzen , daß die Beauftragung eines Abschleppdienstes im Privatrecht zunächst immer finanziell zu Lasten des Auftraggebers gehen würde .
Der Auftraggeber müßte sich dann im Nachgang auf zivilrechtlichem Wege die entstandenen Unkosten vom Parksünder zurück holen , bzw. den dahingehenden Versuch unternehmen .