Kann ich einen Mietvertrag für ein Stellplatz widerrufen?

5 Antworten

Hallo,

einen Vertrag, den man beim Vermieter unterschreibt, besitzt kein Widerrufsrecht.

Dieser Vertrag hat aber immer eine Angabe zur Kündigungsfrist - mit dieser kannst du kündigen.

Dass du den Parkplatz nicht ordnungsgemäß nutzen kannst, dafür kein dein Vermieter nichts, denn der ist nicht für die Parksünden und Falschparkerei fremder Menschen verantwortlich.

Wenn dein Parkplatz als Privatparkplatz gekennzeichnet ist und auch die Konsequenz (Abschleppen) bekannt gegeben ist, dann kann du Falschparker abschleppen lassen.

Ansonsten musst du dich leider an den Vertrag halten.


verreisterNutzer  11.10.2020, 10:58
dann kann du Falschparker abschleppen lassen.

Dann wäre jedoch wichtig zu ergänzen , daß die Beauftragung eines Abschleppdienstes im Privatrecht zunächst immer finanziell zu Lasten des Auftraggebers gehen würde .

Der Auftraggeber müßte sich dann im Nachgang auf zivilrechtlichem Wege die entstandenen Unkosten vom Parksünder zurück holen , bzw. den dahingehenden Versuch unternehmen .

Lilkir 
Beitragsersteller
 11.10.2020, 12:18
@dsupper

Ja, das ist bei dem Stellplatz leider nicht möglich. Die Zufahrt zu dem parkdeck ist sehr eng, sodass da kein abschleppfahrzeug rein fahren kann.

Trotzdem danke für die Antwort

dsupper  11.10.2020, 12:43
@Lilkir

Auch das spielt ja keine Rolle - dann musst du den Falschparker eben anderweitig zivilrechtlich belangen - Taxikosten etc.

Trotzdem hat der Vermieter nichts damit zu tun, denn er kann nicht für die Fehler anderer Autofahrer haftbar gemacht werden.

Lilkir 
Beitragsersteller
 11.10.2020, 12:51
@dsupper

Das habe ich ja auch nicht gesagt. Ich will hier auch keine Schuld zuschieben.mir gings nur darum, ob Widerspruch möglich ist. Das ist ja nun beantwortet.

dsupper  11.10.2020, 12:56
@Lilkir

Nur wenn dem Vermieter eine Schuld nachweisbar wäre, er also schuld wäre, dass du den Parkplatz nicht ordnungsgemäß nutzen kannst, hättest du ein Sonderkündigungsrecht.

Nö, wurde auch bestimmt nicht vereinbart.

Zudem sind für Störer die Ordnungsbehörden zuständig.

Schreibe eine Rechnung über die Nutzung in Höhe von 50 EUR und setze Deine Forderung auch gegenüber dem Halter durch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt keine allgemeinen Widerrufsrechte, diese gelten nur im Ausnahmefall.
Entsprechend bleibt dir hier nur die Kündigung.

Nein, du hast kein Widerrufsrecht und musst die Kuendigungsfrist einhalten.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht hast du nur bei einem Kauf im Internet.

Allerdings hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass der Parkplatz für dich nutzbar ist - der Platz also nicht von anderen belegt wird.