Wohnung Kleinreparaturen.?
Wann muss bei einem Problem in der Mietwohnung der Mieter und wann der Vermieter zahlen? Konkret geht es um eine Terassentür die seitlich geöffnet wird. Die hatte sich beim Öffnen verhakt und konnte nur durch einen Handwerker wieder gängig gemacht werden.
3 Antworten
Beauftragen und zahlen muß der Vermieter alle Reparaturen.
Wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel im Vertrag gibt, kann der VM Reparaturen bestimmter Dinge dem Mieter in Rechnung stellen.
Sofern der vereinbarte Höchstbetrag pro Einzelreparatur nicht überschritten wird.
Unter Kleinreparaturen fallen Dinge die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen.
Zum Beispiel Tür-, Fenstergriffe und Rollogurte.
So wie ich das lese lag es in deinem Fall wohl am Scharnier der Tür.
Das fällt nicht unter Kleinreparaturen.
Mietvertrag lesen, ob da eine Kleinreparaturklausel drin ist. Dennoch das über den VM machen lassen, denn wer bestellt, bezahlt. Du musst also dem VM die Gelegenheit geben das selber reparieren zu lassen, sonst hast du keine Ansprüche gegen den VM wenn du das im Endeffekt doch selber machen lässt.
Ja der Hinweis auf Kleinreperaturen da muss ich schauen. Ich habe es über den VM gemacht und der hat jetzt eine Rechnung geschickt. 60 Euro oder so
bei mir im Mietvertrag steht das ich bis 70,-€ zahle. Aber ich melde alle Reparaturen dem Hausmeister und so mußte ich noch nie was zahlen.