Kann ich den Netzbetreiber dafür haften lassen?

11 Antworten

Mal ein anderes Beispiel:

Man hat einen von unten bis oben voll gestopften Gefrierschrank. Man verreist, es ist Stromausfall, der mehrere Stunden oder gar Tage langt nicht behoben werden kann, wie kürzlich im Münchner Osten. Der Gefrierschrank taut ab und alle darin gelagerten Lebensmittel verderben.

Glaubst Du, der Netzbetreiber würde für den Schaden aufkommen? Ich glaube nicht, denn das es mal zu einem Ausfall kommen kann, liegt in der Natur der Sache.

Unternehmen, die z. B. große Kühl-Lagerhäuser betreiben, sichern sich mit Notstromaggregaten gegen solche Ausfälle ab. Kliniken und andere kritische Einrichtungen ebenso.

In einem Privathaushalt wäre das "mit Kanonen auf Spatzen geschossen". Letztlich hat man Pech gehabt, wenn man am Ende des Urlaubs feststellen muss, dass zahlreiche Lebensmittel verdorben sind oder, wie in Deinem Fall, dass eine fette Stromrechnung aufgelaufen ist.

Vermutlich steht schon in der Bedienungsanleitung Deines Geräts, dass man es bei längerer Reise ausstecken soll und wenn nicht, dann ist es sicher kein besonders gutes Gerät.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Hallo Stefanie, ich befürchte, die entstandenen Stromkosten sind und bleiben dein Privatvergnügen.

Du möchtest wissen:

Kann ich den Netzbetreiber dafür verantwortlich machen, da dies an seinem Ausfall liegt, oder ist es meine eigene Schuld?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schadensersatz wird meistens als finanzieller Ausgleich für einen erlittenen Schaden geleistet.
  • Voraussetzung ist, dass der Schädiger den Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat oder aus anderen Gründen für den Schaden haftet.
  • Der Schadensersatz soll den Zustand vor dem Schadensereignis wiederherstellen.
  • Zunächst können Sie den Anspruch außergerichtlich einfordern.
  • Führt das zu keinem Erfolg, können Sie Schadensersatz per Klage durchsetzen.

Ausführliche Informationen zur Rechtslage findest du hier:

https://www.advocado.de/ratgeber/vertragsrecht/schadensersatz/schadensersatz-geltend-machen.html

Du schreibst:

Hi, ich war 2 Wochen verreist und hatte dabei leider versäumt die Klimaanlage auszustecken.

Gut zu wissen:

Dieses Versäumnis stellt eine Fahrlässigkeit deinerseits dar.

Du schreibst:

Gleich am ersten Tag meiner Abwesenheit gab es einen Stromausfall, der wenig später behoben wurde..Dadurch hat sich allerdings meine Klimaanlage eingeschaltet, und lief 2 Wochen auf Vollgas durch....

Gut zu wissen:

Der Schaden (200,- EUR) ist nicht durch den Stromausfall entstanden, sondern dadurch, dass sich dein Gerät nach dem Stromausfall wieder selbständig eingeschaltet hat.

Mein Tipp:

Man müsste sich eventuell die Frage stellen, weshalb die Klimaanlage nach einem Stromausfall automatisch auf höchster Stufe laufen muss.

Wenn die Klimaanlage nach einem Stromausfall neu programmiert werden muss, würde es Sinn machen, wenn sie überhaupt nicht oder höchstens auf niedrigster Stufe funktionieren laufen würde - oder?

Vielleicht kontaktierst du diesbezüglich einmal den Hersteller. Insbesondere, wenn in deiner Betriebsanleitung nicht auf dieses Szenario hingewiesen wurde, kannst du evtl. Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Hersteller geltend machen.

Möglich, dass auch ein technischer Defekt verantwortlich ist, für den ggf. der Hersteller haften muss.

Eine günstige Alternative zum Rechtsanwalt bietet die Verbraucherzentrale.

Viel Erfolg!

Nein, du musst dich selbst darum kümmern was nach einer Spannungswiederkehr passiert. Das betrifft z.b. auch die zahlreichen Philips Hue Benutzer - dort kannst du einstellen wie sich das Gerät verhält - darum ist zumindest ein richtiger Schalter in der Leitung auch sehr brauchbar.

Ich würde aber an deiner Stelle mal in der Betriebsanleitung nachsehen, ob diese Funktion dort auch so beschrieben ist, denn normal ist es nicht, dass ein ausgeschaltetes Gerät von selbst startet.

Von Experte DomeLPs bestätigt
Kann ich den Netzbetreiber dafür verantwortlich machen, da dies an seinem Ausfall liegt, oder ist es meine eigene Schuld?

Denke nicht das du das kannst. Weil in den verträgen sehr warscheinlich gewisse ausfälle als erwartbar geregelt sind. Der netzbetreiber gibt dir keine garantie dafür das du immer 100% zu jeder zeit strom hast. Meist liegt der wert eher so um die 98% pro jahr die garantiert werden. (Was insgesamt 7 Tage stromausfall im jahr bedeuten würde)

Geräte die aufgrund eines stromausfalles ihren betriebsmodus wechseln fallen da warscheinlich selbst noch nichteinmal drunter. Von einem gerät würde ich erwarten wenn ich den stecker ziehe und ihn wieder reinstecke das das gerät endweder im selben zustand ist wie vorher. Oder in einem Aus zustand. (Je nach gerät. Bei nem kühschrank würde ich den AN zustand erwarten z.b.)

Im endeffekt ist es sehr warscheinlich das du selbst für den schaden aufkommen musst.


DomeLPs  10.06.2021, 16:52

Richtig zudem fallen Stromausfälle wegen Natur oder Unfall Ereignissen unter höhere Gewalt damit ist der Anbieter sowieso aus der Haftung

Bei Ausfällen durch Wartung wird dies fast immer angekündigt um aus der Haftung zu sein

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Nein der schaden entstand durch fahrlässiges Handeln deinerseits dein Anbieter kann nichts dafür wenn du dich nicht ausreichnt kümmerst

Zudem ist es dann noch fraglich wie es zum Stromausfall Kahm war es keine geplante Wartung fällt es sowieso unter höhere Gewalt