Zweiter Hauptmieter seit Monaten verschollen, welche Möglichkeiten habe ich, aus meinem Vertrag rauszukommen?

5 Antworten

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Ist die Verwaltung gleichzeitig Vermieter oder ist Vermieter noch jemand anders?

Wie auch immer: Zahle 2 Monate lang die Miete nicht und rede in der Zwischenzeit mit der Verwaltung oder Vermieter, ob es möglich ist, ein Übereinkommen zu erzielen:

Du zahlst 2 Monate die Miete nicht und gibst somit der Vermietung die Möglichkeit, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Das sollen sie bitte auch tun.

Damit wäre der Mietvertrag mit Dir und dem anderen Hauptmieter beendet. Sofort kann Dir die Vermietung einen neuen Mietvertrag anbieten, den Du auch unterschreibst und der als Passus enthält, dass Du den Mietrückstand aus dem vorherigen Vertrag bis zum ... nachzahlst.

Mit der Nachzahlung des Rückstands wäre zwar die fristlose Kündigung vom Tisch, jedoch bedürfte auch das der beiderseitigen Willenserklärung. Wenn nämlich der eine Hauptmieter die fristlose Kündigung akzeptiert und der andere sich nicht äußert, darf der Vermieter guten Glaubens davon ausgehen, dass damit das Mietverhältnis tatsächlich beendet ist.

Wenn nun irgendwann der "verschollene" Mieter tatsächlich wieder auftaucht und sich auf den Mietvertrag beruft, existiert sein Mietverhältnis nicht mehr und dass Mietrückstände nachbezahlt wurden, um das gemeinsame Mietverhältnis zu retten, davon muss man ihn nicht in Kenntnis setzen. Das geht ihn schlicht nichts an.

Bleibt allenfalls noch die Kaution, an der er irgendwann auch beteiligt war. Seinen Anteil verwendet man für die Kaution, die er vom Untermieter kassiert und verfrühstückt hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

MayerPia 
Beitragsersteller
 03.03.2021, 21:09

Danke für die ausführliche Antwort. Die Verwaltung ist gleichzeitig der Vermieter. An einer Einigung ist sie nicht wirklich interessiert, da sie mich ja bereits an der Angel haben. Kann nur hoffen, dass sie wirklich die Kündigung aussprechen.

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bwhoch2  03.03.2021, 23:03
@MayerPia

Danke für die Auszeichnung. Versuche trotzdem mit ihnen zu reden, denn auch die Verwaltung dürfte ein Interesse am Ende eines solchen Mietverhältnisses zu haben und mit einem neuen Mietvertrag nur mit Dir Klarheit zu bekommen.

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MayerPia 
Beitragsersteller
 03.03.2021, 23:10
@bwhoch2

Mach ich. Noch bevorzuge ich die friedlichste Lösung möglich.

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bwhoch2  04.03.2021, 09:00
@MayerPia

Genau und diese wäre eben eine mit dem Vermieter abgestimmte, legale Vorgehensweise.

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Es bleibt nur die Klage auf Zustimmung zu einer Kündigung des Mietvertrages.

Da die Klageschrift dem Beklagten zwar postalisch zugestellt werden kann, er sie aufgrund seiner Flucht aber nicht beantworten kann, wird es schnell ein Versäumnisurteil geben und kannst den Mietvertrag beenden. Dem Untermieter musst du in diesem Zusammenhang auch kündigen. Wer hat als Vermieter den UMV unterschrieben?

Dann bleibt an dir allerdings eine Schuld haften, die du nur durch eifrige Suche nach dem Flüchtling mindern kannst, wenn du ihn aufinden solltest.


MayerPia 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 16:42

Erst einmal danke. Den UMV hat natürlich der "Flüchtling" unterschrieben. Bin mir nicht einmal sicher, ob das überhaupt geht, bei zwei Hauptmietern.

Der Tip mit dem Versäumnisurteil ist gut. Allerdings befürchte ich, dass das endlos dauern kann, wegen unserer überlasteten Gerichte. Fasse ich mal ins Auge.

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Gerhart  01.03.2021, 22:46
@MayerPia

Der Untermietvertrag ist nicht wirksam, weil du ihn nicht mit unterschrieben hast. Denn Vermieter kann nur die Mieterpartei sein. Der Untermieter hat allerdings im guten Glauben gehandelt. Siehe also zu dass dieser Mietvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst wird, wenn dein Mv beendet ist. Das Amtsgericht freut sich bestimmt darüber, dass dein 2. Mieter nicht antwortet, dann gehts mit dem Versäumnisurteil schneller als mit einer Verhandlung. Es wird wohl ein schriftliches Verfahren geben. Dauer des Ganzen etwa 2 Monate ab Einreichen der Zustimmungsklage.

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Du suchst Dir eine neue Wohnung - Bezug in 4 -5 Monaten.

Dann zahlst Du 2 Monate die Miete nicht.

Dann erhältst Du 2 Kündigungen - eine fristlose und eine fristgerechte Kündigung.

Dann zahlst Du die ausstehende Miete (dann hast Du auch keinen Schufaeintrag) dann ist die fristlose Kündigung vom Tisch.

Jetzt zählt nur noch die fristgerechte Kündigung und Du bist in 3 Monaten aus dem Mietvertrag raus.

Dein Untermieter kann ja die Wohnung übernehmen - aber das ist nicht mehr Dein Bier.


MayerPia 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 16:49

Danke für den Tip. Ist eine völlig neue Sichtweise. Sieht wie ein gangbarer Weg aus. Werde ich wohl so machen.

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bwhoch2  02.03.2021, 09:21
@MayerPia

Der Vorschlag ist sehr gut, aber es gibt noch eine Variante. S. meine separate Antwort.

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So 'ne Kacke...

Prüfe mal, ob du den zweiten Hauptmieter anzeigen kannst, damit Du Dir die Rechte an dem ausstehenden Geld sicherst.

Ansonsten würde ich versuchen, mich von einem Anwalt beraten zu lassen. Es gibt da ja auch einige Portale im Internet.


MayerPia 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 16:56

Der Anwalt prüft das gerade. Macht mir aber nicht wirklich Mut.

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Einfach die Miete auch nicht zahlen :D

Nein, ernsthaft: Wenn du nicht nur Bullshit hören willst, dann such dir vernünftige Rechtsberatung. Das muss ja nicht einmal direkt ein klassischer Anwalt sein, aber hier wirst du vermutlich nichts hilfreiches finden.


MayerPia 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 16:52

Mir haben schon etliche Jurastudenten aus der Patsche geholfen. Warum nicht auch hier?!

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Gerhart  01.03.2021, 15:54

Danke für die Blumen! Deine Hanswurstiade kannst du gern für dich behalten und diese Pauschaldiffamierung der User von GF bringt dir und der FS keine Punkte.

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