Vermieter übergibt Wohnung zu spät?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wohnung-bei-mietbeginn-nicht-beziehbar-ansprueche-des-mieters_115277.html

Also,

ich hab ein Vertrag für eine Wohnung, den ich am 01.10.21 laut Mietvertrag renoviert beziehen werde, unterschrieben.
Vertrag wurde unterschrieben, mein Ansprechpartner von der Firma hat sich direkt danach gewechselt.
Und ich habe mir nichts mehr dabei gedacht, weil mir versichert wurde, es ist jetzt alles geklärt und ich muss nur noch abwarten bis ich einziehen kann.

Wir haben versucht ein Monat vorher meine Ansprechpartnerin der Firma anzurufen und sie ist nie dran gegangen. Wirklich nie. Hat keine Nachrichten beantwortet, gar nichts. Haben den zuständigen Hauswart angerufen, der war im Urlaub, wir mussten warten bis er wieder da ist.

20 Tage vor Einzug ist er endlich dran gegangen, die Ansprechpartnerin der Firma immer noch nicht. Wir haben die Wohnung besichtigt und gesehen, dass NICHTS renoviert wurde. Einfach alles war genauso, wie bei der ersten Besichtigung.

Der Hauswart hat einen neuen Sanierungsteam beauftragt. Hat uns versprochen, Wohnung wäre am 01.10 bezugsbereit.

Ansprechpartnerin ist IMMER noch nicht dran gegangen. Ein zwei Wochen sind vergangen und dann hat sie endlich zurück gerufen. Meinte, wäre nicht ihre Schuld weil der vorherige Ansprechpartner alles geregelt hat und nicht sie. Ja toll. Sie hätte keine Ahnung von irgendwas.

Heute Hauswart angerufen um ein Termin für die Wohnungsübergabe zu machen. Er meint, die Wohnung wird erst zum 01.10. Fertig sein und ich kann Sie Ihnen am 02.10 oder 03.10 übergeben. Ja, was nun?

Was wäre, wenn ich jetzt meine alte Wohnung vorher gekündigt habe und am Ende dieses Monats hätte ausziehen müssen? Wo sollen meine ganzen Sachen hin? Wo soll ich schlafen?

auf der Seite https://www.anwalt.de/rechtstipps/wohnung-bei-mietbeginn-nicht-beziehbar-ansprueche-des-mieters_115277.html steht, dass man eine 100% Mietminderung verlangen kann. Ist das wirklich möglich?

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter
Wie kann ich so eine Wohnung finden?

Hallo,

Ich weiss, um dieses Problem sollte ich mich eigentlich nicht kümmern aber egal.

Ich wohne in Zürich (Schweiz) in einem sicheren, aber auch sehr teuren Quartier. Jedoch verdienen wir überhaupt nicht viel. Mein Vater arbeitet als Portier in einem 5 sterne hotel und verdient um die 4500 franken pro monat (Das ist im vergleich zu anderen jobs nichts)

Meine Mutter ist CEO einer Spanischen Firma und verdient deshalb nur um die 2000 euro pro monat.

Unsere Wohnung (4,5 Zimmer, eine Küche und 2 bäder) ist sehr klein, im vergleich zu anderen, trotzdem viel teuerer. Sie kostet 3000 franken pro Monat. Dann ist auch noch verpflegung und anderes nötig. Das Geld reicht uns knapp.

Umziehen ist aber keine Option, da es hier eine sehr gute Schule gibt und sie will das meine schwester die Primarschule dort fertig machen kann. (Sie ist jetzt in der 3. von 6 klassen)

Das Problem ist, das wir eine grössere Wohnung brauchen, jedoch nicht mehr bezahlen können, als das wo wir schon zahlen.

Die neue Wohnung brauchen wir, weil ich ein zimmer mit meiner Schwester teile und es einfach kein Platz mehr gibt. Ich brauche für die Schule so viel Platz. Meine bücher haben im regal kein Platz mehr.

Die Zimmer sind so aufgeteilt:

1x das zimmer meiner eltern

1x Esszimmer

1x Zimmer von meiner Schwester und mir

1x Arbeitszimmer.

Meine Mutter hat auch versucht ein billiges miet büro zu finden, damit ich ins Arbeitzimmer ziehen könnte. Jedoch läuft es in der Firma auch nicht gut.

Ich habe auch schon versucht nach einer Wohnung zu suchen, die ein zimmer mehr hat, billig ist und im Quartier ist, aber es gab keine

Wie könnten wir an ein bisschen mehr Geld kommen?

Nicht nur ich will ein zimmer, sondern auch meine Eltern wären froh über eine neue, grössere und billigere Wohnung. Nicht nur deswegen, sondern auch weil meine Schwester und ich uns STÄNDIG streiten und wenn wir in getrennten Zimmern sind, würden sie endlich ein bisschen ruhe haben.

Lg Liss

Wohnung, Miete, Geld, Sex, Liebe und Beziehung, Umfrage
Warum wohnen Deutsche zur Miete, statt zu kaufen?

Hallo Zusammen,

Es geht um das ewige Thema, das genau so kontrovers wie Glauben ist, und zwar Kaufen oder Mieten. Deutschland zählt zu den Ländern, wo zwei Drittel zur Miete wohnen, wobei in manchen Ländern dieser Anteil unter 20% liegt (siehe dieser Bericht https://www.statista.com/chart/24738/gcs-share-renting-and-owning-home/).

Ich bin die Ausländerin und für mich ist es super wichtig, zu besitzen, was ich bewohne. Es gibt mehrere Gründe dafür: das ist ein Art von Sicherheit, Geldanlage und Altervorsorge. Meine eigene Wohnung kann ich so einrichten, wie es mir liebist (z.B. Fliesen im Badezimmer, Türe... die Sachen, die man in der Mietwohnung nicht beeinflusst). Auch kulturelle Gründe.

Auch finanziell sehe ich Kaufen als sinnvoller. Wenn ich zur Miete wohne, dann "schmeiße" ich das Geld weg und in zehn Jahren habe ich weder Geld noch eine Immobilie. Wenn ich ein Kredit bei der Bank nehme, dann zahle ich vielleicht etwas mehr (3-4 Hundert mehr), aber damit kaufe ich etwas und in 10 Jahren habe ich die Wohnung (oder den Teil, den ich schon bezahlt habe), die ich verkaufen oder vermieten kann. Und in vielen Fällen die Zinsen (also quasi das Geld, das man weg schmeißt) sind nidrieger, als die Miete.

In Deutschland sind momentan die niedrigste Zinsen ever, also die beste Zeit Kredite zu nehmen.

Was ist eure Meinung dazu? Warum wohnen Deutsche zur Miete im Vergleich zu anderen Ländern?

Ich freue mich auf eure Antworten!

LG

Wohnung, Miete, Deutschland, Immobilien, Eigentumswohnung, Gesellschaft, Immobilienkauf, Finanzen und Geld, Wirtschaft und Finanzen
Vermieter will die Kaution für die Nk Abrechnung einbehalten, darf er das?

Hallo ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
Wir haben vor etwa 3 Wochen die Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll usw gemacht. Dort meinte er, das er die Kaution mit der nächsten Nebenkosten Abrechnung auszahlt was einen Monat dauern kann. Mit der Nk Abrechnung 2021 würden wir dann in Verbindung bleiben, da diese ja erst Ende 2022 kommen wird.

So jetzt gestern hat er gesagt das die Nk Abrechnung fertig ist und ich ein Guthaben habe von knapp 400€ was er mir überweisen wird. Ich meinte dann zu Ihm das er mir dann die Kaution auch überweisen kann. Daraufhin meinte er das er von Anfang an meinte das er die Kaution bis Ende nächstes Jahr einbehalten wird falls es nächstes Jahr eine Nachzahlung geben sollte. Damit bin ich nicht einverstanden und meinte zu Ihm das es Schwachsinn ist die komplette Kaution einzubehalten wenn ich dieses Jahr schon ein Guthaben habe von 400€ habe ist es sehr unwahrscheinlich das eine Nachzahlung in höhe von 1000€ kommt was das rechtfertigen würde. Er meinte nur es ist für seine Sicherheit.

Dazu kommt noch, dass die Wohnung 3 Monate leer steht, weil die Miete bis einschließlich Oktober gezahlt wurde ich aber schon am 1.8 ausgezogen wurde.

Jetzt meine Frage kann er das einfach so einbehalten?

Auf mein Angebot das er 340€ der Kaution bis zur nächsten Nk Abrechnung einbehalten kann für seine „Sicherheit“, meinte er nur das er auch 340€ behalten kann und die Sache damit erledigt wäre egal ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung kommt. Was auch keinen Sinn ergibt

Bitte gebt mir einen Rat ich kann mir nicht vorstellen, dass das Rechtens ist.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wirtschaft und Finanzen
Penetranter Geruch in der Nachbarschaft, was tun?

Hey, wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus und haben seit einigen Monaten ein massives Problem.

Wir wohnen im Dachgeschoss und daher müssen die Fenster bei warmen Temperaturen rund um die Uhr geöffnet sein. Nun haben wir bei uns in der Nachbarschaft aber jemanden, der es liebt, soetwas wie Räucherstäbchen o. Ä. abzufackeln - und zwar den ganzen Tag.

Für einige Wochen war tatsächlich mal Ruhe, ich dachte, es hat sich vielleicht jemand beschwert, der weiß, wo die Quelle ist.

Seit gestern Nachmittag ist derjenige aber wieder voll dabei, seit 13 Uhr konnten wir kein Fenster mehr öffnen, weil der Geruch sich in der Wohnung staut. Es ist ein so fieser Geruch, es riecht nach richtig intensivem, billigem Parfum.

Leider haben wir nur Fenster auf einer Seite, sodass wir nicht mal einfach auf einer anderen Hausseite ein Fenster öffnen können.

Das Haus ist umbaut mit vielen anderen Häusern, jeweils alle mit eigenen Gärten. Es ist für uns absolut nicht ersichtlich, wo der Geruch herkommt.

Mit unserem Vermieter habe ich schon gesprochen, aber ich konnte ihm nicht die Ursache nennen und deswegen passiert natürlich gar nichts.

Wir lieben unsere Wohnung, bleibt uns jetzt nur übrig wieder umzuziehen?

Kann man sich an irgendwen wenden oder sind wir jetzt komplett auf uns gestellt? Kann der Vermieter trotzdem die komplette Miete verlangen, oder ist eine Mietminderung möglich?

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Geruch, Geruchsbelästigung, Mietmängel
Darf der Vermieter trotz Einspruch die Nachforderung Nebenkosten einbehalten?

Hallo,

mein Vermieter hat mir im Oktober 2019 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 geschickt. Dieser habe ich mehrfach schriftlich widersprochen, da mindestens ein HK falsch abgelesen wurde. Ich habe auf diesen Widerspruch nie eine Antwort erhalten, der vermeintlich ausstehende Betrag wurde auch nicht angemahnt.

Im November 2020 erhilet ich die Abrechnung für das Jahr 2019, diesmal hatte ich ein Guthaben. Ich wurde aufgefordert meine Bankdaten für die Erstattung mitzuteilen, habe ich natürlich gemacht. Obwohl ich mehrfach nachgefragt habe, ob und wann die Erstattung kommt, erhielt ich auch hier wieder keine Antwort. Deshalb habe ich im Februar angekündigt, das Guthaben mit der Miete April zu verrechnen, sollte ich weiterhin keine Antwort bekommen. Ich habe den Betrag dann einbehalten.

Jetzt, Ende August, erhielt ich ein Schreiben vom Vermieter mit der Forderung über die einbehaltene Summe und einen Restbetrag, der sich aus der Forderung von 2018 und dem Guthaben von 2019 ergibt.

Meine Frage: Darf der Vermieter diese Forderung trotz Widerspruch einfach so weiterhin geltend machen und ohne Info an den Mieter auch mit späteren Guthaben verrechnen?

Wie gesagt, ich habe mehrfach den Kontakt zum vermieter und zur Hausverwaltung gesucht und nie eine Antwort erhalten. Aus der Nebenkostenabrechnung 2019 ging auch nicht hervor, dass noch "alte" Forderungen aus 2018 bestehen...

Vielen Dank,

Wohnung, Miete, Recht
Kann mich nicht für Wohnung entscheiden. Welche würdet Ihr nehmen?

Info: Es stehen 2 Zweier WGs zur Auswahl, zwischen denen ich mich nicht entscheiden kann.Ich hätte kein Problem damit in einem Jahr wieder umzuziehen, würde aber schon gerne länger dort wohnen bleiben. Die Wohnungen liegen tatsächlich nur 2 Straßen voneinander entfernt.

Zimmer 1:

  • 14 m2, Wohnung komplett frisch renoviert, gepflegte Wohnanlage, Zimmer zum Teil bereits möbliert (unschöne Möbel), Bad mit Fenster und Badewanne und ich könnte früher einziehen als in Wohnung 2. Küche komplett ausgestattet. Dafür kostet diese auch etwas mehr. Das Zimmer ist zwar zu einer ruhigen Straße aus gerichtet, die Straße in der sich das Haus befindet ist jedoch nicht soo schön. Mindestmietdauer 6 Monate, 2 Stockwerk. Ich dürfte mir meine andere Mitbewohnerin selber aussuchen.

Zimmer 2:

17m2 , super schönes großes Zimmer, schönes Bad aber ohne Fenster und Badewanne, ruhige grüne Seitenstraße, nicht möbliert, dafür EG und in ungepflegter etwas "heruntergekommener" Wohnanlage. Küche und Flur ebenfalls etwas renovierungsbedürftig (Flecken auf de Wand, Loch in der Wand in Küche). Waschgeräte müsste ich mir mit einer anderen Wohnung teilen. Dafür günstiger und ohne Mindestmietdauer.

Da ich notfalls auch nur vorübergehend dort wohnen würde (aber wer weiß wie lange) wäre eine günstigere Wohnung eigentlich schlauer, jedoch müsste ich mich dort ja trotzdem wohlfühlen können. Andererseits müsste ich für Zimmer 2 auch erst Möbel kaufen, sodass sich das preislich sogar ausgleichen könnte. Die Mindestmietdauer ist eigentlich egal, da ich mind. 6 Monate bleiben würde.

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Wohnung 1 70%
Wohnung 2 30%
Leben, Miete, Wohnungssuche, Entscheidungshilfe, Abstimmung
Rechte des Mieters nach Kündigung - gemeinsame Nutzung des Wohnbereichs?

Sehr geehrte GuteFrage Community,

ich habe einen komplizierten Mietrechtsfall mitgebracht und wäre euch überaus dankbar, wenn ihr mir eine kleine Einschätzung zu meinem Fall geben könntet.

Meine Familie besitzt einen Bauernhof in Oberbayern. Leider haben wir uns dazu hinreißen lassen unseren Privatgrund nahe des Stalles zu vermieten. Dieser Mieter hat sich dort eine Art mobiles Heim (Wohnwagen trifft es eher) eingerichtet. Eine gemeinsame Nutzung des Bades und der Küche im nahegelegenen Wohnhaus wurde ihm eingeräumt (mündlicher Mietvertrag). Da die genutzte Fläche weit unter 75m² liegt, greift in Bayern meines Wissens die Verfahrensfreiheit und man benötigt keine Baugenehmigung für solche Geschichten.
Nun hat sich jener Mieter in den letzten 2 Jahren miserabel benommen (er wohnt hier seit etwa 4 Jahren) - Beleidigungen lagen an der Tagesordnung und er lag mit seinen Mieten weit im Rückstand (mehrmals mind. 3 Monate), sodass wir ihm eine letzten Endes eine rechtskräftige Kündigung (schriftlich) ausgehändigt haben, die er auch zur Kenntnis genommen hat.

Ich habe ihm damals eine Frist von 6 Monaten eingeräumt (aus reiner Kulanz), innerhalb derer er seine sämtlichen Sachen packen und das Grundstück verlassen sollte. Nun hat er sich, wie es leider zu erwarten war, nicht darum bemüht einen anderen Platz zu finden und die Frist von 6 Monaten ist abgelaufen.

Da er Küche, Bad, Waschmaschine im Wohnhaus laut Mietvertrag nutzen durfte, dachte ich es wäre sinnvoll bzw. rechtlich konsequent ihm diese Nutzungsrechte mit Ablauf der Frist zu verwehren. Die große Frage ist: Wäre so eine Entziehung rechtens und darf ich den Mieter gegebenenfalls auch mit den nötigen Mitteln meines Hauses verweisen wenn er mein Hausrecht bricht durch unrechtmäßiges Betreten?

Kündigung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Mietvertrag, mieten
Vater verspekuliert Geld von der Mama?

Also meine Mutter hat ein Haus vererbt bekommen, in dem drei Wohnungen sind, die vermietet werden. Die Miete geht auf ein extra Konto. Die Karte zu diesem Konto hat mein Vater schon seit ein paar Jahren extra weggeschlossen, damit meine Mutter das Geld nicht unnötig ausgibt.

Nun müssen Nachzahlungen an die Mieter gemacht werden und eine Reparatur bezahlt werden. Mein Vater hat der Mutter aber gesagt, sie soll das von ihrem eigenen Geld bezahlen und nicht vom Miet-Konto, weil da nicht genug drauf wäre.

Meine Mutter hat dann gemeint, dass sie doch überhaupt nicht an dieses Konto geht und dass da doch ganz viel Geld drauf sein müsste. Da ist mein Vater wütend geworden.

Mein Vater schiebt das Geld von den Konten nämlich immer hin und her und niemand blickt mehr wirklich durch, was jetzt eigentlich von welchem Konto ist. Und oft bucht der Papa dann auch Geld vom Miet-Konto ab und investiert es in Aktien und die gehen dann aber meistens in den Keller, weil er sich da nur auf irgendwelche Tipps in der Bild-Zeitung verlässt.

Und wenn meine Mutter also mal Geld von dem Miet-Konto für das Haus braucht, kann sie da also nichts holen und muss die Ersparnisse aus ihren Arbeits-Jahren nehmen.

Meine Mutter regt sich da immer total drüber auf, aber mein Vater lacht dann immer drüber und meint, sie hätte halt überhaupt keine Ahnung von Geld. Wenn man das Geld einfach auf dem Konto stehen lässt, so mein Vater, sei man am Ende immer der Verlierer.

Was denkt ihr darüber?

Finanzen, Mutter, Familie, Miete, Geld, Vater, Eltern, mieteinnahmen
Vermieter behält meine zu viel gezahlte Miete nach Kündigung ein?

Hallo ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor ein paar Monaten in meiner Wohnung ein paar Mieten im voraus gezahlt was sich jetzt als Fehler herausstellt, denn ich habe den Mietvertrag jetzt gekündigt und bin ausgezogen, die Wohnung steht jetzt seit etwa einem Monat leer.

Ich habe mit meinem Vermieter den ganzen Monat diskutiert das er doch bitte mir die zu viel gezahlten Mieten mir überweisen soll, was er aber einfach nicht machen möchte. Er meinte zu mir das er die Mieten behalten möchte bis er die Wohnung gesehen hat und schauen will ob es Reperaturkosten gibt die höher als die zurückgelegte Kaution entsprechen.

So heute hat er sich die Wohnung nun angeschaut und meinte das sie eigentlich ganz gut ausschaut es aber ein paar schmutzige stellen gibt die ich bitte reinigen solle, dabei handelt es sich lediglich um Fenster und Heizungen die ich nicht geputzt hatte. Ich meinte dann also zu Ihm das er mir doch bitte die 2 zu viel gezahlten Mieten geben soll, da er ja sieht, dass es sich lediglich um Putzangelegenheiten handelt und in der Wohnung keine großen Beschädigungen sind die große Kosten verursachen würden.

Er blieb aber stur und meinte das er mir die Mieten immer noch nicht geben will, ich diskutierte wieder mit ihm und meinte für was er das denn nun behalten will es sind keinerlei Beschädigungen in der Wohnung was das rechtfertigen würde. Er meinte daraufhin wenn er eine Putzkraft beauftragen würde die dann die Wohnung reinigen würde wären die Kosten weit über der Kaution deshalb behält er die 2 Mieten vorerst ein. Die Kaution beträgt 1000€ und die 2 Mieten 1140€.

Was kann ich nun machen, kann er überhaupt diese 2 Mieten einbehalten? Ich bin am verzweifeln ich brauche dieses Geld ich habe Rechnungen zu zahlen.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter
Zwickmühle und Risiko - Kann erst der neuen Wohnung zusagen wenn der neue Nachmieter ein Okay bekommt, die Antwort zieht sich aber - juristische Sichtweise?

X ist in einer Zwickmühle.

X darf eine Wohnung fristlos verlassen wenn ein Nachmieter (N) reinkommt.

N hat eine schwierige Situation:

  • will zwingend aus der Wohnung die er hat raus
  • zahlte bisher seine Miete bar
  • hat mehrere Jobs und ist selbstständig
  • fühlt sich vom Vermieter belästigt
  • Vermieter sagte es sehe gut aus...
  • hat Wohnung gesehen und sie ist billiger als seine

X hat ein Zeitproblem:

  • hat wenige Angebote, nur wenige Tage Urlaub für Umzug geplant
  • Umzug ist für Job wichtig, sonst lange Busfahrten
  • hat eine Wohnung fliegen lassen, weil der Vermieter nicht N zusagte, weil N bis vor 2 Tagen im Urlaub wahr und der Kontakt schleift
  • X hat erneute Whg. Besichtigung und möchte eigentlich sofort zusagen, bevor sie auch weg ist, Zeitrahmen ist aktuell unbekannt. Möglich dass ich hier 1-2 Tage rausholen könnte mit einer mündlichen Zusage - Siehe Zwickmühle/ Risiko
  • X hat keinen Mietvertrag sondern zahlt nur regelmäßig Miete (Kulanz), wichtig für ggf. juristische Sichtweisen

Zwickmühle:

  • Wenn X der Whg. zusagt, und N die Whg. von X nicht bekommt, steht die Whg. von X leer und X hat gegen Verträge verstoßen (die offiziell nicht existieren)
  • N ist die einzige Option die der Vermieter hat, so scheint es
  • N seine Situation ist "dringlich"
  • X seine Situation ist dringlich
  • Diese Wohnung muss auch dringlich weg
  • Der Vermieter hat noch kein okay gegeben bzw. hat N noch nichts unterschrieben, es gibt nur die Wagnis und mündliches...

Risiko...entweder X zahlt zwei Mieten bis er einen Nachmieter hat (wahrscheinlich N oder irgendwer), ohne dass der Vermieter weiß, dass X schon raus ist/ umzieht...oder N bekommt das okay und darf rein.

N könnte die Miete schon zahlen, über mich...doch hat er noch nicht die Wohnung...jurisitsche Frage...geht sowas um den Vermieter in zugzwang zu führen? Kann man den Vermieter unter Druck setzen?

Soll X das Wagnis eingehen auch wenn er dann vermutlich 1200€ Miete zusammen zahlen müsste (was er für einen Monat theoretisch könnte)? Dazu muss aber ein Nachmieter da rein!

Danke fürs lesen und grübeln.

Miete, Recht, Risiko, zwickmuehle
Ist der Vermieter zuständig bei einem Reparaturfehler durch die Handwerker?

Hi :) 

Ich habe einen Mangel aufgrund eines Wasserschadens in der Jalousien-Abdeckung zügig bei meinem Vermieter angezeigt/mitgeteilt. Nach seiner Besichtigung Anfang Juli vor Ort hatte ich ihm bis Ende Juli Zeit gegeben, sich mit den zuständigen Handwerker auseinander zu setzen. Jetzt kam ein Brief vom ihm zurück, in der er zwar Abhilfe bezüglich des Schadens schafft, aber behauptet, ich sei dafür zuständig. Denn ich hatte damals ja die Annahme der Reparatur gemacht. Allerdings war Grund der Reparatur die defekte Jalousie, nicht die Abdeckung. Weshalb damals die Funktionstüchtigkeit der Jalousie geprüft hatte und als Laie keinen Fehler in der Abdeckung erkennen konnte. 

Auch das Gutachten, was er in dem Brief erwähnt, war ein Vorschlag bezüglich seiner damaligen Behauptung, dass ich den Schaden aus Fahrlässigkeit selbst versucht hätte. 

Wie kann ich hier vorgehen? Ich möchte letzten Endes nicht am Ende keine gemindert Kaution bekommen, weil der Schaden besteht bzw schlimmer werden kann und der Vermieter versucht mich in die Verantwortung zu drängen, obwohl er die Unversehrtheit der Wohnung zum Wohnen garantieren müsste.

Ich habe übrigens den Auftrag in seinem Auftrag, aufgegeben (er hat mit dies damals telefonisch aufgetragen, weshalb kein schriftlicher Beweis vorliegt, außer eine Mail an die Handwerker, dass dies telefonisch mit meinem Vermieter ausgemacht wurde)

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Wohnung, Miete, Recht, Reparatur, Handwerker

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