Kein Übergabeprotokoll bei Auszug. Wer hat Beweislast?

5 Antworten

Der Vermieter natürlich. Nach der Wohnungsübergabe ist das Thema vom Tisch, wenn kein Protokoll gemacht wurde. Da könnte der Vermieter ja sonst etliche Schäden geltend machen wollen.


heurekaforyou  04.06.2021, 07:49

Ganz so einfach ist das Ganze leider nicht.

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Wer hat dir Beweislast wenn im Nachhinein Mängel angezeigt werden ?

Derjenige, der den Mangel anzeigt. Ohne Protokoll wäre das schwierig.

Wenn es sich um einen sogenannten verdeckten Mangel handelt, d.h. ein Mangel der zur Abnahme nicht sichtbar war (überstrichener Schimmel) dann könnte sich das ganze umdrehen.

Hier müsstest Du dann nachweisen, dass der Mangel zu Beginn des Mietverhältnisses schon bestanden hat.

Beweislast für Schäden bei Auszug des Mieters

Nach den unstreitigen Grundsätzen des deutschen Beweisrechts hat diejenige Partei die notwendigen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, die zu einer für sie günstigen Rechtsfolge führen.

Daher hat der Anspruchssteller im ersten Schritt alle sogenannten anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen.

Gelingt dies, ist im zweiten Schritt der Anspruchsgegner an der Reihe,eventuell anspruchshemmende oder anspruchsvernichtende Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Ggfls. wäre es dann am Anspruchsteller wiederum eventuell gegebene Ausnahmen von diesen Ausnahmen darzulegen und zu beweisen.

2.Für Mängel am Mietobjekt bei Auszug bedeutet dies, dass der Vermieter für einen Schadensersatzanspruch beweisen muss:

  • -Zustand des Mietobjekts bei Einzug des Mieters
  • -Zustand des Objekts bei Auszug des Mieters
  • -Fristsetzung bzw. Umstände warum ausnahmsweise auf Fristsetzung verzichtet werden kann
  • -Kosten für die Ersatzvornahme

Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:

https://www.welcker-law.de/urteile/beweislast_bei_auszug.pdf

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Beide haben Schuld, denn wenn kein Protokoll vorhanden ist, hätte ich mir einfach ein Blatt vom Vermieter unterschreiben lassen, dass keine Mängel festgestellt wurden.

Unterm Strich kanns vor Gericht mit Teilschuld enden :)

Das könnte man sich natürlich alles sparen mit solch einem Blatt.

Vielleicht passiert aber AUCH REIN GAR NICHTS.


nanfxD  04.06.2021, 07:36

Was ?! Was soll denn hier ne Teilschuld sein, wer etwas nicht beweisen kann verliert so läuft der Zivilprozess

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Mooncrash  04.06.2021, 08:01
@nanfxD

Man kann den Schaden zeigen und dann wird abgeschätzt wie hoch die Chance ist, dass es der Mieter war, so einfach ist das.

Es sind schon TAUSENDE von Menschen auf die Welt gekommen, ohne Abnahmeprotokoll etwas abgegeben zu haben.

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nanfxD  04.06.2021, 08:18
@Mooncrash

nein so wird es gerade nicht gemacht, Schätzung ist kein Beweis und überhaupt, was hat das mit Teilschuld zu tun ?

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Die Beweislast liegt bei jemen, der etwas behauptet.

Behauptet der Mieter: es war bei Einzug intakt, muss er das beweisen.

Behauptet der Vermieter, es war bei Einzug intakt, muss dieser das beweisen.

Das etwas bei Auszug defekt ist, lässt sich anhand der Tatsachen feststellen. ist also leicht beweisbar.


Uuiuuuuuu 
Beitragsersteller
 04.06.2021, 07:41

dieser Schaden ist ein Loch in der Tür. Während der Übergabe war dieser Schaden aber definitiv nicht vorhanden. Jetzt möchte er es uns in die Schuhe schieben. Wie könnte er den beweisen, dass wir das verursacht haben ? Gemeldet hat er uns dann Schaden auch erst jetzt, Übergabe war bereits im März

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tenno5034  04.06.2021, 07:46
@Uuiuuuuuu

Du darfst mit guten Gewissen davon ausgehen, dass bei Übergabe ein solcher Schaden festgestellt und reklamiert worden wäre. Entweder durch Feststellung durch ihn oder vom Nachmieter. Aber eben: zeitnah. Über zwei Monate später muss er beweisen, dass der Schaden bei Übergabe schon existierte, wenn er es dir anhängen will. Du musst NICHT die NICHTEXISTENZ des Schadens beweisen, sondern er die EXISTENZ zum Zeitpunkt der Wohnungsabgabe, denn das behauptet er ja: "war bei Auszug schon da".

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