Hallo zusammen,
ich ziehe nun nach 3 Jahren Mietdauer aus meiner Wohnung aus. Diese wurde mir mit einer Küchenzeile und einem separaten Spülschrank vermietet. Schon beim Einzug ist der Spülschrank nur nicht auseinander gefallen, weil er mit Silikon an die Wand geklebt war. Die Hausverwalterin wollte sich damals eigentlich auch um die Entsorgung kümmern, ist aber nicht geschehen.
Als ich dann 2-3 Monate nach meinem Einzug einen neuen Spülschrank gekauft hatte, hab ich den alten dann in seinen Einzelteilen entsorgt. War also wirklich nicht mehr brauchbar.
Jetzt ziehe ich aus und die Hausverwaltung ist der Meinung, dass ich den Schrank, den ich gekauft hatte unentgeltlich in der Wohnung lassen muss. Der war aber recht teuer zum einen und zum anderen ja auch notwendig, da der andere nicht länger brauchbar war.
Vielleicht kann mir ja hier jemand sagen, wie hier die Rechtslage ist und ob ich den wirklich drin lassen muss?
danke schonmal :)