Hausmeisterservice 140€pro Monat bei 74qm Wohnung gerechtfertigt?

12 Antworten

Handelt es sich tatsächlich nur um die Reinigung oder sind da ggfs. noch andere Hausmeisterleistungen inbegriffen?

140 € pro Monat für eine Reinigung halte ich für deutlich übertrieben, solange das Treppenhaus nicht gerade mit Marmor und Perserteppichen ausgestattet ist.

Unsere Preise liegen da irgendwo zwischen 15-20 €/Monat pro Mietbereich.

Selbst wenn dort noch andere Tätigkeiten inbegriffen sind, erscheint mir das recht teuer. Der Schnitt lt. Betriebskostenspiegel liegt für den Hauswart dort irgendwo bei 0,30 €/m²/Monat.

Ihr würdet dann bei 1,90 €/m²/Monat liegen.

Ich würde mir die Rechnungen und vor allem die Arbeitsnachweise zeigen lassen. Ein nicht geringer Teil der Hauswarttätigkeiten sind sogenannte Verwaltungs- oder Reparaturtätigkeiten, die nicht umlagefähig sind.

Also, unsere Gerichte urteilen, Kosten für den Hausmeister trägt der Vermieter, es gibt im Haus üblicherweise nichts, woran ein Mieter sich zu beteiligen hat.

Seit Job sind Verwaltungsarbeiten und Reparaturmaßnahmen, und die gehen einem Mieter nichts an.

Auch in meinem Bestand wurden deshalb alle diesbezüglichen Verträge beendet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

LouPing  21.05.2021, 08:05

Es gibt durchaus noch weitere Tätigkeiten..Pflege der Außenanlagen/ Treppenhaus- Reinigung z.B. Das wird immer öfter an Hausmeister übergeben, eben weil das mit den Mietern nicht funktioniert. Ein Blick in den Mietvertrag oder eine Anfrage bei VM gibt Aufschluss darüber.

Wenn man den Umstände also nicht kennt sollte man vorsichtiger sein.

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schleudermaxe  21.05.2021, 10:28
@LouPing

Du bist doch der Kenner, oder? Komplett allerdings ohne praktische Erfahrung lese ich.

Die für mich zuständigen Gerichte urteilen, Reinigung gehört in die Kostenstelle Reinigung und nicht in die für einen Hausmeister. Gartenpflege bzw. Winterdienst auch.

Glühbirnen im Treppenhaus tauschen, natürlich ohne Material, ist Reparartur, geht einen Mieter auch nichts an.

Warum also sollte ich in meinem Bestand von der eingehenden Miete einen Hausmeister mir leisten?

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ChristianLE  21.05.2021, 10:59
@schleudermaxe
Die für mich zuständigen Gerichte urteilen

Das schreibst Du öfter, allerdings habe ich noch nie erlebt, dass Du hierzu mal ein Urteil postest.

Nenne mir mal ein Urteil, dass besagt, dass sämtliche Kosten des Hauswarts der Vermieter zu tragen hat. Ich gehe jede Wette ein, dass es ein solches Urteil nicht gibt.

Glühbirnen im Treppenhaus tauschen, natürlich ohne Material, ist Reparartur, geht einen Mieter auch nichts an

Da sagt das LG München (Urteil vom 23.02.2000, Az.:15 S 9348/99) aber was anderes....

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schleudermaxe  21.05.2021, 11:00
@ChristianLE

Wie kommst Du auf eins? Wir sind eine kleine WEG mit 15 Einheiten, alle 15 ET haben verloren, AG und LG.

Schön, dass Du es in München besser getroffen hast.

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ChristianLE  21.05.2021, 11:07
@schleudermaxe

In München, Leipzig, Dresden, Hamburg, Salzgitter, Jena, Düsseldorf....

Wie gesagt...ohne Benennung eines Urteils (angeblich ja sogar LG) kannst Du erzählen, was Du willst.

Ich habe einen befreundeten Justiziar, der am LG Freiburg tätig ist. Der würde sich über solche Behauptungen, dass HM-Tätigkeiten nicht umlagefähig sind, schlapp lachen.

Aber egal...lass gut sein.

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schleudermaxe  21.05.2021, 11:17
@ChristianLE

Leipzig, die Stadt in der meine Miteigentümer und ich verloren haben, Du bisher nicht?

Rufe mal an, bei Dercks und Kollegen oder so, die sitzen immer im Richterstammtisch, ob das jetzt anders ist.

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ChristianLE  21.05.2021, 11:27
@schleudermaxe

Ich bin beruflich in Leipzig (Das LE in meinem Namen steht für Leipzig) tätig und Derckx & Kollegen sind mir mehr als gut bekannt. Früher Herr Derckx persönlich (möge er in Frieden ruhen), jetzt Herr Seidler und Herr Ludley.

Da kann ich tatsächlich gern anrufen. Muss ich nächste Woche sowieso machen.

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schleudermaxe  21.05.2021, 11:33
@ChristianLE

Ich auch oft, Herrn Seidler kenne ich auch, war oft mein Gegner, mal gewann er, mal ich.

Wir trafen uns im AG und im LG, und ob das Laiengerichte sind, vermag ich nicht zu beurteilen. In gleicher Sache gab es einige Male widersprüchliche Entscheidungen, sogar von den gleichen Richtern. Könnte also passen, mit Laien.

Allerdings stellen die Verein gerade um, VGV wird nicht mehr anerkannt, weil zuviele "Soinderleistungen" dem Mieter ungtergejubelt werden. Ohne diese SL keine VGV, denn rausbuchen geht nicht.

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LouPing  21.05.2021, 11:39
@schleudermaxe
1Du bist doch der Kenner, oder? Komplett allerdings ohne praktische Erfahrung lese ich.

Das gebe ich erstmal entspannt zurück.

Grundsätzlich gehört die Gebäudereinigung zu den umlagefähigen Nebenkosten, wenn der Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung Bezug nimmt. In § 2 Nr. 9 BetriebskostenVO ist dies ausdrücklich geregelt.
Der Vermieter kann demnach die Kosten einer regelmäßigen Treppenreinigung in vielen Fällen umlegen. Der Umlagemaßstab ist dabei entweder im Mietvertrag geregelt, oder aber gem. der Vorschrift des § 556 a BGB pro Quadratmeter Wohnfläche (gerecht) umzulegen.

Halt dich fest, es kommt noch heftiger:

Die verwendeten Putzmittel, sprich Kosten für Seife und Wasser sollen dabei ebenfalls umlagefähig sein.

https://www.anwaelte-giessen.de/blog/2014/02/12/nebenkosten-treppenhausreinigung-einigung-in-fremder-hand/

Und ich betone nochmals - KEINER hier kennt den MV des FS. Wie die Summe zustande kommt lässt sich also nicht klären.

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schleudermaxe  21.05.2021, 13:12
@LouPing

Richtig, und alles in der Kostenstelle Reinigung, so die Herren Dercks und Seidler und die jew. Mitglieder vom Richterstammtisch in ihren Urteilen.

Nicht als gesammelte Werke in der Kostenstelle Hausmeister.

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LouPing  21.05.2021, 13:16
@schleudermaxe

Hast auch Belege für deine Aussagen oder bewegen wir uns hier auf dem Niveau einer dieser billigen Doku- Soap‘s beim Trash- TV?

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LouPing  21.05.2021, 13:20
@schleudermaxe

Du und deine Urteile - ihr seid der Maßstab für alle anderen? Nur weil DU (warum auch immer) verloren heißt es nicht das die Allgemeinheit davon betroffen ist.

Vielleicht solltest du mehr Geld für einen besseren Anwalt locker machen. :-)

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schleudermaxe  21.05.2021, 13:23
@LouPing

Lasse es doch einfach gut sein!

Beispiel, Hausmeister führt Regenrinnereinigung durch, in welche Kostenstelle gehören diese Kosten und Lasten?

Du behauptest, der Hausmeister macht es, also bei Hausmeister. Ich sage nö, gehören in die Kostenstelle sonstige Kosten.

Woher ich das weiß, ich war am ersten diesbezüglichen Urteil beteiligt.

Später hat auch der BGH das so gesehen, Urteil, Google, 2 Sekunden:

Nein, die Kosten der Dachrinnenreinigung gehören nicht zur Gebäudereinigung. Müssen die Dachrinnen, zum Beispiel wegen eines dichten Baumbestandes, regelmäßig gereinigt weden, kann die Weitergabe der Kosten mietvertraglich unter der Nummer 17 "Sonstige Betriebskosten" der Betriebskostenverordnung vereinbart werden (Urteil Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 167/03)

Zudem: Viel Spass beim Rausrechnen der einzelnen Posten, wenn denn ein Mieter mal nachfragt.

Was ist Verwaltung, was ist Reinigung, was ist für Reparatur, was sind sonst.-Kosten, was ist Büro, bei einem Festpreis für alles

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LouPing  21.05.2021, 13:32
@schleudermaxe
Zudem: Viel Spass beim Rausrechnen der einzelnen Posten, wenn denn ein Mieter mal nachfragt.

Unsere Mietobjekte werden über ein Anwaltsbüro verwaltet, das solltest du dir auch angewöhnen - das erspart ärgerliche Verluste vor Gericht.

Meine Frau und ich haben erfreulicherweise KEINEN Ärger…weder mit Mietern noch mit Mietverträgen.

Fremde Reinigungskosten sämtlicher Art werden - nach Absprache mit den Mietern - vertraglich / anteilig über die Mieter umgelegt. Möchten die Mieter das nicht wird der Service eingestellt und die Verantwortung für Reinigung und der Außenanlagen geht in die Verantwortung der Mieter.

Keine Ahnung was du für Probleme damit hast. Aber man kann sich auch wegen einer Fuge im Gehweg streiten….wenn man das will.

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schleudermaxe  21.05.2021, 13:37
@LouPing

Ach, ein Anwalt und alles ist richtig? Und warum gewinnt trotzdem mal die Gegenseite?

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LouPing  21.05.2021, 13:53
@schleudermaxe

Die Gegenseite - also die Mieter - haben ein Recht zu gewinnen…nämlich immer dann wenn Vermieter abheben und dreiste Forderungen stellen. Anstatt mit den Mietern zu reden um gemeinsam nach Lösungen zu suchen ziehen die Typen es vor wegen jedem Pups vor Gericht zu ziehen. Gewinnen dann Mieter freue mich richtig mit.

Das kommt dir doch nicht etwa bekannt vor, oder?

Bei uns läuft es entspannt… unsere Mieter haben jederzeit die Möglichkeit das Gespräch zu suchen, ALLE Änderungen werden angekündigt und persönlich besprochen. Auch haben die Mieter stets ausreichend Zeit die Rechtmäßigkeit der Änderungen unabhängig überprüfen zu lassen.

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LouPing  21.05.2021, 16:30
@schleudermaxe
mach doch wo Du wohnst.

Ich „wohne“ quer durch den westlichen Teil Deutschlands. :-)

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schleudermaxe  21.05.2021, 17:53
@LouPing

Deshalb, daher also Dein Unwissen, was die Rechtsprechung so in den neuen Ländern alles anders sieht. Hat schon der Börstinghaus mitbekommen, und in seinen Büchern berücksichtigt.

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wenn im Mietvertrag nichts davon steht, brauchst Du es nicht zu bezahlen, ansonsten hast Du als Mieter das Recht , Einsicht zu nehmen in die entsprechenden Unterlagen des Vermieters


Gerhart  21.05.2021, 17:16

Bezahlt der Mieter die Betriebskosten, dann zählt auch der Hausmeister dazu., auch weim MV erwähnt !!!!

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Das ist jenseits von Gut und Böse. 1680 EUR/anno ist um ein Vielfaches überhöht.Hast du dich verguckt und der Betrag ist für's Jahr? Das wäre angemessen.

Lege schriftlich per EES Einspruch ein und fordere Einsichtnahme in die Originalbelege zur Tätigkeit des HM.

Für 140 € im Monat würde ich mindestens eine*n Concierge erwarten 😁