Pflegeheim will nach Tod 3 weitere Monate Miete?
Mein Vater war in einem Pflegeheim, ist dort gestorben, nun soll er (somit wir) noch 3 weitere Monate Miete zahlen. Die einzelnen Zimmer wurden privat von einer anderen Partei (zufällig der Lebensgefährte der Pflegeheimleiterin) vermietet, die Pflege erfolgte separat. Daher gelte übliches Mietrecht, bei dem auch nach dem Tod 3 Monate Kündigungsfrist gelten.
Dieses Konstrukt wurde wahrscheinlich gezielt so gewählt, um mehr Profit erzielen zu können. Ist das legal?
6 Antworten
Das hört sich für ich richtig an.
Es gibt einen Mietvertrag über Wohnraum (eben nicht über ein möbliertes Zimmer), wer den auch immer geschlossen hat, und somit sind diese Vereinbarungen zu erfüllen.
Ob es damals beim Abschluss Zufälle gab oder nicht, halte ich heute für nicht wichtig. Es wurde so vereinbart und unterschrieben.
Viel Kraft in dieser schweren Zeit.
Die Verträge wurden so geschlossen, richtig. Aber in einem normalen Pflegeheim ist bei Tod zum Monatsende schluss. Daher sind wir bei Vertragsabschluss nicht davon ausgegangen, dass wir für das Zimmer noch 3 Monate nach dem Tod weiter zahlen müssen. (Zumal die Wartelisten gut gefüllt sind.)
Wenn es ein normaler Wohnraummietvertrag zu Grunde liegt, ist das sicher nicht, um mehr Profit zu erzielen, sondern einfach, um die gesetzliche Regelung unverändert zur Geltung zu bringen.
Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen,
Du hast auch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, dann schaut der Vermieter in die Röhre. Ich nehme aber an, dass es dafür keinen vernünftigen Grund gibt.
Also, sobald es geht, sollten die Erben gemeinschaftlich den Mietvertrag kündigen und das Zimmer komplett ausräumen. Damit hat der Vermieter die Möglichkeit, es auch sehr bald wieder neu zu vermieten und wenn er das, vielleicht zu einem höheren Preis, schon vor Ablauf der drei Monate wieder vermietet hat, braucht Ihr auch nur bis zum Neubezug zu bezahlen.
Vielleicht hilft folgende Erklärung:
Betreiber von Pflegeheimen suchen sich den richtigen Platz, projektieren ein Pflegeheim, stellen Bauvoranfrage und wenn alles soweit passt, wird geplant, ein bunter Prospekt erstellt und dann geht es in den Verkauf der Zimmer und Appartements. Zielgruppe sind Leute aus der Nähe, die sich schon mal ihren Platz in ihrer bekannten Wohnumgebung sichern, in der sie vielleicht schon lange leben. Finanzierung durch Vermietung des Zimmers bzw. des Appartements, bis sie es selbst mal beziehen wollen.
So kommen dann diese Mietverträge zustande. Vorteil für den Heimbetreiber: Die Immobilie bzw. große Teile davon werden durch die einzelnen Käufer finanziert uns sie können sich ums Betreiben bzw. Pflegen kümmern und damit ihr Geld verdienen.
Logisch ist das legal, denn die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist ist einzuhalten, sofern das Erbe angetreten worden ist.
Wenn keine Erben übernehmen, dann ist mit dem Hinschied des Vertragsnehmers der Vertrag hinfällig, weil die natürliche Person als Vertragsnehmer juristisch nicht mehr existent ist. Aber ich nehme an, ihr habt das Erbe angetreten. Somit übernehmt ihr Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.
Falls nun allerdings die Mietsache weitervermietet wurde, wird dadurch der Mietvertrag ausgehebelt, denn man kann die Mietsache nur gleichzeitig einem Mieter überlassen. Mit Beginn des neuen Mietvertrags seid ihr raus aus dem Vertrag oder ihr verlangt, dass die neue Mieterin an euch zahlt und ihr zahlt ans Pflegeheim.
Pflegeheim schriftlich per Einschreiben darüber orientieren sollte reichen.
Das Erbe ist angetreten und gekündigt wurde auch sofort. Laut den Unterlagen und Verträgen stimmt das wohl auch so. Üblicherweise hat man aber nicht diese Trennung von Pflege und Miete. In einem normalen Pflegeheim ist bei Tod zum Monatsende schluss. Daher frage ich mich, ob in diesem Fall gezielt zu Ungunsten der zu Pflegenden (und deren Angehörigen) agiert wird.
Sollte für diese Konstruktion das WBVG anwendbar ein (wie zb für klassische Pflegeheime) so endet automatisch mit dem Tod des Vertrag.
Eine abweichende Kündigungsfrist wäre dann unwirksam
Der FS schreibt, dass der Vermieter das behauptet.....das muss ja nicht tatsächlich so sein
nicht alles, was ein Vermieter meint, ist auch rechtlich richtig! In diesem Fall lohnt sich ganz sicher eine nähere Überprüfung
Hätte man die Zimmer auch ohne Abschluss des Vertrags zur Pflege mieten können?
Nein. Das wäre nicht möglich gewesen. Allerdings ist das, glaube ich, niergendwo schriftlich festgehalten.
Es wäre auch fraglich, ob wir jetzt das Zimmer einfach für private Zwecke nutzen könnte. Ich denke eher nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.
Zusatz:
Nur höchstpersönliche Verträge, bei denen allein der Verstorbene die Leistung erbringen kann, enden automatisch mit dem Tod des Vertragspartners. Dazu gehören in erster Linie der Arbeitsvertrag, die private Krankenversicherung, Vereinbarungen mit ambulanten Pflegediensten oder ein Pflegeheimvertrag.
Quelle:
Vermutlich sind hier die reine Unterbringung und die Pflegeleistungen in getrennten Verträgen geregelt.
Aus welchem Grund sollte denn dieses ungewöhnliche Konstrukt vom Pflegeheim/Vermieter gewählt worden sein? In einem normalen Pflegeheim ist bei Tod zum Monatsende schluss mit allen Verbindlichkeiten.