Kann man von einem Hausbesetzer Miete verlangen?

In einer Erbengemeinschaft - bestehend aus 5 Erben - wurden zwei alte Häuser versteigert. Die Häuser sind in einem katastrophalen Zustand. Der Gutachter sagt, man kann diese Häuser nicht mehr vermieten - nur das Grundstück ist etwas wert.

Also Abriss und Neubau!

Einer von den Miterben wohnte sein Leben lang in eines dieser Häuser - ohne dafür Miete oder Mietnebenkosten zu zahlen. Es wurden Unterlagen gefunden, worin die Behörden dem Erblasser untersagt haben, das andere Haus zu vermieten - es bestehe Einsturzgefahr! Das alte Haus wurde daraufhin von den anderen Geschwistern leer geräumt und den alten Mietern wurde gekündigt - das war vor ungefähr 10 Jahren.

Aus irgendeinem Grund warf zu Lebzeiten der Erblasser seinen Sohn aus seiner alten Wohnung. Der Sohn drang daraufhin in das andere alte leer stehende Haus ein und vermietete die Räumlichkeiten illegal - also schwarz. Er gab sich als Eigentümer aus und kassierte die Mieten in bar.

Zwischenzeitlich wurden die beiden Häuser von dem neuen Eigentümer zwangsgeräumt und die anderen Geschwister verklagten den Miterben daraufhin, weil er seinen Anteil an den Nebenkosten nicht bezahlt hatte. Das waren aber lediglich ein paar tausend Euro - ist also kaum der Rede wert.

Aber, jetzt kommt der Hammer, aus irgendeinem Grund verlangten die Geschwister jetzt auch noch anteilig die Mieten - die der Miterbe in diesem Haus kassiert hat? Der Oberhammer war, dass das Landgericht den Streitwert auf sage und schreibe 150.000 Euro erhöht hat - für 1 Jahr Miete? Also, das heißt im Klartext, dass für diese vergammelte Bruchbude eine monatliche Miete von über 12.500 Euro angesetzt wurde? Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich das gehört habe... Selbst im teuren München wäre für einen Neubau solche horrenden Mieten nicht zu erzielen.

Außerdem müsste ich dafür auch noch nachträglich Steuern zahlen. Ich muss dem Verfahren zustimmen - sollten die anderen Geschwister den Prozess gewinnen. Ich würde dann ebenfalls einen Anteil von ca. 30.000 Euro bekommen.

Das hört sich zwar gut an, bin aber im Zweifel, ob das überhaupt rechtens ist. Denn wenn jemand illegal in ein Haus eindringt und irgendwelche illegalen Mietverträge macht, dann ist das höchstens eine Sache für den Staatsanwalt. Man kann doch nicht von jemanden Miete verlangen oder anteilig, wenn dieser Miterbe gar keinen Verwaltungsauftrag von der Erbengemeinschaft erhalten hat? Das ist nämlich zwingend notwendig bei einer Erbengemeinschaft - sonst geht da gar nichts!

Außerdem steht es ja auch im Gutachten, dass das Anwesen nicht mehr vermietet werden darf - es ist ein Abbruchgebäude! Ich beteilige mich doch hier nicht an Schwarzgelder - die sich hier jemand ergaunert hat. Ich habe so das Gefühl, dass der Staat da mit abkassieren will und natürlich auch die Rechtsanwälte.

Wie seht Ihr das? Kann der oder die Eigentümer von einem Hausbesetzer Miete verlangen?

Miete, Recht, Erbrecht, Wirtschaft und Finanzen
Welche Miete wäre angemessen/ können wir nehmen?

Hallo. :-)
Ich brauche Rat, wieviel Miete wir nehmen könnten, was angemessen ist. Da dies keine "gewöhnliche einfache " Mietswohnung ist. Ich sehe die Dachwohnung als "Extraklasse" . Aber vielleicht muß ich umdenken, und kein Mieter möchte so viel dafür bezahlen...
Wir haben eine 75 m2 Dachwohnung vollständig renoviert und viel Geld reingesteckt.
Das Haus ist Altbau, aber da wir alles neu im Dachgeschoss gemacht haben, ist es eigentlich eine Neubau Wohnung. :-) Wie:
Neuer Fussboden (teures gutes Laminat), sehr gute Dämmung (daher warm und leise, kaum Strassengeräusche), alles neue Fenster und Dachfenster (Wohnstube hat 2 grosse Doppel Dachfenster), Elektro neu, einige Spots, 4 Fernsehanschlüsse, WLAN- Anschluß Möglichkeit (Kabel liegt);
im Bad schicker Spiegelschrank mit Licht, größeres Waschbecken mit Unterschrank, schicke Dusche und Hänge-WC, Bad Fußboden Heizung (Strom), Entlüfter, kleine Abstellkammer,
moderne Einbauküche mit hochwertigen Geräten (Miele Geschirrspüler, großer Siemens Kühl-Gefrierkombi, plus extra Liebherr Gefrierschrank, Mikro, Induktionsherd, Backofen, Abluft), lange Arbeitsfläche, Oberschrank Unterlicht. u.a.)
Und Klimaanlage (Ablauf nach draußen). Uff.
Küchenkosten ca. 7000 eu, Klima 3000,- plus Bad Fußbodenheizung
Mieten in unserem Ort liegen im Durchschnitt nur bei 5,80 bis 6 eu / m2 (Land Brandenburg).
Wohnung hat kein Balkon und keine Badewanne.
Jedoch auf Wunsch mit Garten Nutzung.
Nebenkosten liegen evtn. bei ca 100 eu./ Monat.
.
Es ist eine moderne gemütliche Dachwohnung, und alles neu.
Was meint Ihr sind Miete kalt 560 eu / Monat zu hoch gegriffen?
Will ein Mieter so viel mehr bezahlen, nur weil die Ausstattung gut ist? ?
Danke für Eure Meinungen.


Wohnung, Miete, Geld, Renovierung, Dachbodenausbau
Wieviel Geld von Mieteinahmen sollte man behalten?

Guten morgen zusammen,

habe eine kleine Wohnung die ich in Zukunft gern vermieten würde. Kaltmiete würde 250 Euro betragen. Dazu die normalen Nebenkosten ... diese werden ja gesondert abgerechnet. Diesbezüglich (nebenkosten) geht es aber gerade nicht.

Mir geht es darum was ich von den 250 Euro Kaltmiete im Idealfall zurücklegen sollte.

Da ja manche kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Da sind ja zb Verwaltungskosten Kontoführungsgebühren und Instandhaltungskosten.

Bei mir zb wären das allein monatlich (der Jahresabrechnung zufolge) 47 Euro diese müsste ich schon mal definitiv weglegen oder ? Die Instandhaltungspauschale betrifft bestimmt (schande über mich weiß das nicht genau) nur die Öffentliche /gemeinschaftliche Sachen wie Dach Aussenfasade Kellerräume Flure.

Dazu muss ich ja auch noch selber Geld zurück legen für die Wohnung an sich also sone Art Werterhaltungsmaßnahmen wie eben Instandhaltung / Reperatur

Also sry für den längeren Text gibt es eine Faustregel wieviel geld ich von den Mitnahmen weg tuen sollte ? Hier noch ein paar weitere infos
  • Neubaublock gebaut 1985 14 Partein
  • 2 Zimmerwohnung 50 Quadratmeter
  • Heizung nicht Zentral sondern Gastherme für jede Wohnung. Diese muss denk ich mal auch in den nächsten jahren erneuert werden.
  • Reperaturen von außen sind relativ auf Stand bzw. ganz gut abgedeckt von der Instandhatungsrücklage

Bin das wirklich total blauäugig angegangen .... meinte auf Arbeit zum kollegen cool bald habe ich 250 Euro mehr zum Ausgeben jeden Monat drauf ist er vor lachen zumsammengebrochen (hat selber 2 Wohnungen vermietet) er meinte zu mir Pack das komplette geld auf ein seperates Konto und nach 10 Jahren kannst du mal gaaanz vorsichtig gucken ob man was abholen könnte :D

Ist das wirklich so Schlimm ?

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Vermieter
Wohnung einzugsbereit aber keine Wohnungsübergabe möglich?

Hi, wir wollen dieses Wochenende umziehen. Den Schlüssel würden wir von Vormieter bekommen, der nur 200 Meter von Unserer neuen Wohnung weg wohnt. Wir könnten den also (notfalls) persönlich abholen. Jetzt ist es leider so, dass der Vermieter selbst 3 1/2 - 4 Autofahrtstunden entfernt wohnt und nur ab und zu bei der Wohnung ist, um dort das Haus zu renovieren, reparieren etc. Das nächste Mal, wenn er da ist, wäre erst am 29.10.

Es gibt zu dem Haus noch eine Hausverwaltung, die da aber unter der Woche quasi nur bis Freitag 15 Uhr ist, was bedeutet dass eine Wohnungsübergabe auch nur bis Freitag um 15 Uhr machen könnten.

Die Hausverwaltung selbst wohnt leider auch ziemlich weit von dort weg und ist am Wochenende natürlich auch Zuhause, was auch ca. 3 Autostunden entfernt ist.

Nun ist halt das Problem, dass wir im Moment auch noch nicht gerade um die Ecke wohnen und auch selbst kein Auto/Führerschein haben.

Beim Umzug sind wir quasi auf Freunde angewiesen, die uns und unsere Sachen dort hin bringen. Nur haben die natürlich auch unter der Woche keine Zeit haben, weil die arbeiten müssen.

Nun wissen wir nicht, was wir tun sollen, da am Wochenende der Vermieter sowie die Hausverwaltung nicht da sind.

Bei der Wohnungsübergabe werden ja vorhandene Schäden dokumentiert, damit man dafür am Ende nicht aufkommen muss.. Wir wissen gerade nicht, was man in so einer Situation machen kann

Die Hausverwaltung sowie der Vermieter haben leider auch keine Vertretung, die das machen würde

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter, Hausverwaltung, Wohnungsübergabe, Termin
Wo kann ich Vermieter wegen Verdacht auf Mietwucher melden?

Ich lebe seit Januar diesen Jahres alleine in einer ca. 90 Quadratmeter großen Erdgeschosswohnung und bin der Ansicht, eine deutlich zu hohe Miete zu zahlen. Zahle monatlich 1.190 Euro an Kaltmiete und 330€ an Heiz- und Nebenkosten (ohne Strom versteht sich!).

Anfangs als ich neu hier war, dachte ich noch in meinem Stadtviertel wären die Mieten so teuer, aber mittlerweile habe ich von anderen Leuten, die im gleichen Stadtteil wohnen, deren Wohnung ca. die gleiche Quadratmeter-Anzahl hat und teilweise auch eine Erdgeschosswohnung mit Garten oder Terrasse ist, usw. erfahren, dass die sogar an Warmmiete nur etwas mehr als die Hälfte wie ich an Karlmiete zahlen und auch an Heui- und Nebenkosten zahlt kaum einer so viel wie ich!

Für mich riecht das gewaltig nach Mietwucher! Meine direkten Nachbarn werden sich darüber nicht beklagen, weil das alles Mieter sind, wo ausländische Firmen ihre Miete übernehmen, ich bin hier der einzige Mieter meines Wohnkomplexes, der die Miete selber zahlt.

Daher würde mich mal interessieren, ob es irgendeine Behörde gibt, wo man den Vermieter wegen Verdacht auf Mietwucher melden kann?! Ich habe zwar vor, in eine preiswertere Wohnung umzuziehen, aber wenn es sich wirklich um Mietwucher handelt, will ich den Vermieter das nicht einfach so durchgehen lassen, weil das ja schließlich ganz klar eine Straftat ist!

Wohnung, Miete, Politik, Recht, Mietrechtschutz, Strafrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Miete