Kann mein Freund mit einziehen?

5 Antworten

Einziehen darf er nur mit Zustimmung des Vermieters.

Wenn er einziehen wird, musst du das dem Jobcenter mitteilen. Es wird dann eine Neuberechnung des Transfers der Leistung geben. Du bekommst dann zumindest weniger, möglicherweise garnichts, hängt vom Einkommen des Freundes ab.

Wenn Du und dein Vermieter nichts gegen den Einzug haben, kann er natürlich bei dir einziehen.

Aber auch wenn ihr nach einem Zusammenzug im Regelfall zumindest im ersten Jahr noch keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bildet, also sein Einkommen und evtl. Vermögen auf deinen Leistungsanspruch keinen Einfluss haben darf, müsste er nach einem Einzug im Regelfall 50 % deiner KDU - an dich zahlen, wenn es keinen Untermietvertrag mit ihm gibt.

KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Für den Haushaltsstrom müsste er dann also auch seinen Anteil zahlen.

Der Einzug ist dem Jobcenter unaufgefordert schriftlich zu melden und nachzuweisen, im Internet findet man dazu eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung zum ausdrucken.

Ja sein Einkommen würde deine Leistungen Mindern. Er muss auf jeden Fall die Hälfte der Miete zahlen und auch sonstige Leistungen von dir werden gekürzt.

Ihr bildet dann eine sog. Bedarfsgemeinschaft. Sein Geld wird natürlich mit angerechnet. Ob dann noch was übrig bleibt, (von Amt aus) wage ich zu bezweifeln.

Oder muss er dann auch Hälfte für die Miete zahlen ?

Selbstverständlich. Du mußt es dem Jobcenter schon melden, wenn er zu Dir gezogen ist.

Darf er überhaupt einziehen?

Wer soll ihm das denn verbieten, außer Dir und dem Wohnungsbesitzer?

Zusätzlich googel mal nach "Bedarfsgemeinschaft auf Probe".