Kaution in Ratenzahlung möglich?

5 Antworten

Wenn der Vermieter einverstanden ist : Klar. Grundsätzlich darf man eine Kaution übrigens auf 3 Monate aufteilen :)

Von Experte Gerhart bestätigt

Es ist rechtlich zulässig die Kaution in Raten zu zahlen.

Dazu bedarf es nicht mal einer vertraglichen Vereinbarung.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

§ 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten - dejure.org

Die Rechtslage: Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen Raten zu bezahlen. Die 1. ist fällig zum Mietbeginn (nicht Vertragsunterzeichnung), die 2. und 3. jeweils mit der Miete in den beiden Folgemonaten.

Klar ist das möglich.

Gesetzlich kannst du die Kaution in 3 gleichen Raten entrichten. Die erste ist meist bei Unterzeichnung des Mietvertrages fällig


bwhoch2  01.06.2021, 09:45
Die erste ist meist bei Unterzeichnung des Mietvertrages fällig

Nein, denn wenn das verlangt wird, riecht die Sache. Mit Übergabe der Wohnung bzw. der Schlüssel und das kann sehr viel später, als die Unterzeichnung des Mietvertrags sein.

DerHans  01.06.2021, 09:46
@bwhoch2

Trotzdem ist es üblich, die erste Rate der Kaution mit der Unterschrift zu leisten. Dann wissen auch BEIDE, dass keiner mehr abspringt.

bwhoch2  01.06.2021, 10:06
@DerHans

Mag sein, dass das üblich ist, aber wie man immer wieder lesen kann, wird das auch als Betrugsmasche ab und zu ausgenutzt. Wie das geht?

Man mietet eine Wohnung über airbnb für z. B. 1 Woche in einer guten Lage an und dann bietet man sie zur Vermietung an. Man lässt dann eine Menge Interessenten (einzeln) zur Besichtigung kommen, macht jeweils einen Mietvertrag und kassiert die Kaution komplett in bar oder wenigstens die erste Rate. Wenn die gewünschte Summe erreicht ist, gibt man die Wohnung wieder an den airbnb-Vermieter zurück, bedankt sich für den schönen Aufenthalt und macht sich aus dem Staub.

Wo ist hierbei die Sicherheit, dass keiner mehr abspringt?

Gerhart  01.06.2021, 12:49
@DerHans

Wenn der Mietvertrag durch beide Parteien unterzeichnet ist, kann keine Partei mehr "abspringen", außer >>>das Fernabsatzgeschäft würde hier Wirkung entfalten.

Gerhart  01.06.2021, 12:46

Kaution zum Mietbeginn fällig !

albatros  01.06.2021, 11:02

Nein, falsch: Richtig>>zum Tag des Mietbeginns.