Wie kommen wir vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?
Wir wohnen seit vier Jahren in einer 68qm² großen 3 Zimmer-Wohnung. Seit diesen vier Jahren wird uns versprochen, dass neue Fenster eingebaut würden und seit ca einem Jahr wird uns eine neue Dusche versprochen. Passiert ist bis heute nichts, außer dass vor etwa einem dreiviertel Jahr mal die Fenster und die Dusche ausgemessen wurden.
Dazu kommt, dass wir eine 18 Monate junge Tochter haben und uns der Wohnraum langsam aber sicher zu klein wird.
Nun haben wir tatsächlich eine 20qm² größere Wohnung gefunden, die wir zum 1.08.2021 beziehen können. Der Mietvertrag ist bereits unterschrieben.
Wir haben auch eine Kündigung geschrieben und dort bisher nur unseren Nachwuchs als Begründung angegeben. Nun sagt die Vermieterin aber, dass sie diese Kündigung nicht unterschreiben würde, da der Nachwuchs kein berechtigter Kündigungsgrund sei.
In unserem Kündigungsschreiben steht folgendes:
"Mit diesem Schreiben teile ich Ihnen unseren vorzeitigen Auszug ab 01.08.2021 mit und möchte den Mietvertrag vom 01.03.2017 hiermit zum 15.08.2021 kündigen.
Auf Grund unseres Nachwuchses wird der Wohnraum leider zu klein und wir haben kurzfristig eine neue Wohnung gefunden und es besteht ein berechtigtes Interesse an dieser vorzeitigen Kündigung.
Laut Mietvertrag ist es uns ebenfalls möglich vorzeitig den Vertrag zu kündigen, wenn wir einen Nachmieter nachweisen können, um den wir uns selbstverständlich kümmern werden.
Wie im Mietvertrag festgehalten, werden wir die Wohnung spätestens zum 15.08.2021 besenrein verlassen und Ihnen die Schlüssel für Wohnung und Kellerraum übergeben.
Bitte unterschreiben Sie eine Durchschrift dieser Kündigung und lassen uns diese als Kündigungsbestätigung sobald wie möglich zukommen."
Wie kommen wir vorzeitig, bis spätestens dem 15.08.2021 aus diesem Mietvertrag heraus, ohne dass es am Ende vor Gericht landet?
Wir sind für jede Hilfe, besonders von erfahrenen Vermietern dankbar!
Welches Datum hat dein Kündigungsschreiben?
1.6.21? wenn du Glück hast, nimmt der Vermieter deine Kündigung an und bestätigt dir die Kdg. zum 31.08.21 wenn nicht, dann 30.09.21
Bin leider drüber. Aber muss ich die Septembermiete trotzdem zahlen, wenn zum 1.09. schon ein neuer einzieht?
9 Antworten
Zum 15.8. wahrscheinlich ueberhaupt nicht. Ihr koennt aktuell aber zum 30. September kuendigen.
Euer Mietvertrag enthaelt sicher keine Regelung, nach der der Vermieter vorbehaltlos einem vorgeschlagenen Nachmieter zustimmen muss. Zwar kann er bei einem berechtigten Interesse des Mieters dazu verpflichtet sein (bzw. ist bei Ablehnung eines "mindestens gleichwertigen" Nachmietinteressenten so zu stellen, als habe er diesen akzeptiert), doch auch dann steht ihm eine dreimonatige Ueberlegungsfrist zu. Bei einer dreimonatigen Kuendigungsfrist bringt das also gar nichts. Ausserdem liegt hier auch ueberhaupt kein berechtigtes Interesse vor.
Das hast du von dieser Seite: https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/nachmieter-suchen-kann-der-vermieter-neue-mieter-ablehnen/
Dort steht aber auch: "Der Vermieter muss sich nicht sofort entscheiden, ob er den Nachmieter akzeptiert. Laut einem Urteil des Landgerichts Gießen (AZ 1 S 119/96) kann eine Bedenkzeit von bis zu drei Monaten angemessen sein. Was dir dann natürlich nicht viel nützt, wenn deine Kündigungsfrist ebenfalls nur drei Monate beträgt. Lässt sich der Vermieter sehr viel Zeit, solltest du noch einmal das Gespräch mit ihm suchen."
Das Ding ist, dass er die Wohnung so schnell wie möglich wieder bewohnt haben will, weil das Haus noch abbezahlt werden muss. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank drei Monate auf ihre Kohle warten will.
Aber Du scheinst ja tatsächlich etwas Ahnung zu haben. Angenommen ich schreibe eine Kündigung zum 30.09 und die Wohnung wird zum 1.09 aber neu bezogen, muss ich trotzdem die Septembermiete zahlen?
Wenn du die Wohnung vorher zurueckgegeben hast und dort dann ein neuer Mieter einzieht, brauchst du ab Einzug des neuen Mieters natuerlich keine Miete mehr zu bezahlen. Doppelt vermieten geht nicht.
Jepp danke. Habe ich gerade auch gefunden. Dann habe ich ja noch gute Chancen.
Meiner Ansicht nach mußt Du schon die Kündigungsfrist einhalten.
Du hast keine berechtigte Gründe Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu mogeln.
Weder die Versprochenen Fenster noch der Nachwuchs, der schon lange bekannt war ist ein Grund dafür.
Auch muß der Vermieter keine neuen Nachmieter von Dir an nehmen. Er kann alle ablehnen und sich fristgerecht zur Kündigung einen neuen suchen.
Ich verstehe echt nicht welche Rechte sich mache Mieter nehmen.
Wie wäre es denn sich einfach nur an die geschlossenen Verträge zu halten?
Weder durch ein Anwalt als vor Gericht wirst Du Recht bekommen.
Für den Kündigungstermin ist der Zugng deiner Kündigung beim Vermieter entscheidend. Wenn der bis 3. Werktag Juni war, wäre die Kündigung zum 31. 8. möglich und wirksam. Ansonsten wäre das erst zum 30. September.
Alles Andere wäre vereinbar (Aufhebungsvertrag) insofern der Vermieter mitspielt.
Wir wohnen seit vier Jahren in einer 68qm² großen 3 Zimmer-Wohnung.
Mietvertrag vom 01.03.2017
Inwiefern "neuer" Mietvertrag ab März 2017?
Wie kommen wir vorzeitig, bis spätestens dem 15.08.2021 aus diesem Mietvertrag heraus, ohne dass es am Ende vor Gericht landet?
Gar nicht ..... denn schlicht und ergreifend - gemäß geltendem deutschen Mietrecht habt ihr eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Monatsschluss einzuhalten.
und es besteht ein berechtigtes Interesse an dieser vorzeitigen Kündigung.
in welchem Recht findest Du diesen Passus?
Steht z.B. bei Advocard.de:
Wann muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?
Nur im Härtefall oder mit geltender Nachmieterklausel hast du das Recht, einen Nachmieter zu stellen, der vor Ablauf der Kündigungsfrist in deinen Mietvertrag eintritt. Der Vermieter muss dann den ersten vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen – etwa Zahlungsunfähigkeit.
Im Mietvertrag steht "Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn er einen Nachmieter nachweist."
Ich glaube ein "berechtigtes Interesse" früher umzuziehen hat jeder der Umzieht. Mann muss sich nur einen Grund aus dem Fingern sagen;)
Na ja, ein berechtigtes Interesse liegt ja nur dann vor, wenn das Interesse des Mieters an einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhaeltnisses das Interesse des Vermieters an einem Festhalten an der Kuendigungsfrist deutlich uebersteigt. Bei einer dreimonatigen Kuendigungsfrist ist das aber regelmaessig nicht der Fall.
Ne Begründung braucht es gar nicht zur kündigung,allerdings müsst ihr 3monate kündigungsfrist einhalten,da kommt ihr nicht drumherum...ob der vermieter die Kündigung akzeptiert oder nicht kann euch egal sein..
Was ist mit der Klausel: "Der Mieter ist berechtigt vorzeitig zu kündigen, wenn er einen Nachmieter nachweist."
Habe dazu gerade diesen Satz gefunden: Wann muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?
Nur im Härtefall oder mit geltender Nachmieterklausel hast du das Recht, einen Nachmieter zu stellen, der vor Ablauf der Kündigungsfrist in deinen Mietvertrag eintritt. Der Vermieter muss dann den ersten vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen – etwa Zahlungsunfähigkeit.