Wohnung mieten mit BAföG, wenn BAföG Antrag noch nicht bearbeitet ist?

Ich fange diesen September mein Studium an, und bin momentan auf Wohnungssuche. Finanzieren möchte ich mich durch Bafög (väterlicherseits kein Einkommen, im vorletzten Kalenderjahr ein Einkommen von 450€ im Jahr mütterlicherseits), plus das Kindergeld, das meine Eltern mir überlassen werden.

Bafög habe ich letzte Woche angefangen zu beantragen, muss jedoch noch meine Immatrikulationsbescheinigung und meinen Mietvertrag mit hochladen, bevor der Antrag an das zuständige Bafög-Amt geht. Die Immatrikulationsbescheinigung sollte nächste Woche ankommen, für den Mietvertrag brauche ich logischerweise noch eine Wohnung.

Da der Studiengang zulassungsbeschränkt war, und ich mich auch in ganz anderen Städten beworben habe, konnte ich Bafög auch noch nicht früher beantragen (da ich nicht wusste, an welches Studentenwerk ich mich letztendlich wenden muss).

Jetzt ist meine Frage allerdings: Ich brauche ja den Mietvertrag, um Bafög zu beantragen - aber um eine Wohnung mieten zu können, brauche ich ja eine Angabe zum Einkommen. Der Bafög-Rechner online ist ja nicht maßgebend oder bindend.

Mein Stiefvater würde mir auch anfangs noch Geld leihen, für die Miete (da bis zum Erhalt des BAföG Bescheids auch Mal 3 Monate vergehen können), aber brauche ich den Bescheid nicht trotzdem zur Vorlage beim Vermieter?

Ich habe am Samstag beispielweise mehrere Besichtigungstermine für Wohnung, und wenn ich dann nach der Finanzierung gefragt werde, sage ich natürlich Bafög, sowie das Bürgen meiner Eltern - reicht das denn schon?

Hoffe, dass mir jemand helfen kann, bzw. das jetzige Vorgehen näher erklären könnte. :)

Studium, Wohnung, Miete, Mietwohnung, Recht, BAföG, Finanzierung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Muss meine Schwester Steuern zahlen, wenn ich bei ihr wohne(Eigentümerin) Jobcenter?

Hallo ich habe ein Problem. Meine Schwester ist Model und ist Eigentümerin einer Wohnung 54m2. Ich war vorübergehend arbeitslos gemeldet bis ich mein Studium begonnen habe. Es ist ein Vollzeitstudium( Fernstudium). Ich habe nun in der Zeit bei meiner Schwester in der Wohnung gewohnt und bis jetzt noch.ich muss vom Jobcentet jetzt ein Formular ausfüllen und Mietbescheinigung und Untermietervertrag abgeben um Hilfen zu bekommen (vorübergehend, wird später mit Bafög verrechnet). Nun hat meine Schwester gar kein Mietvertrag da sie Eigentümerin ist, habe ihr einfach ohne Vertrag Geld gegeben. Sie hat Angst das sie jetzt Steuern bezahlen muss wenn ich das angebe, sie vermietet die Wohnung ja nicht wirklich ich habe nur so da gewohnt.sie bezahlt keine Steuern als Vermieter. Des Weiteren habe ich Angst zu sagen, dass meine Schwester Eigentümerin der Wohnung ist, vielleicht wird mir die Hilfe vom Staat abgesagt? Aber will ja nicht von meiner Schwester leben, sie würde mir auch nie im Leben Hilfe geben, das ist nur eine Ausnahme dass ich bis ich eine Wohnung habe bei ihr wohnen kann. Also wie löse ich das jetzt am besten, ich möchte nicht das sie Ärger bekommt oder wegen mir neue Kosten oder Steuern auf sie zukommen. Sobald ich eine Wohnung habe ziehe ich aus, aber dafür brauche ich erstmal das Geld vom Jobcenter, weil mir sonst keiner eine Wohnung gibt :(. Neben mein Studium kann ich zwar bisschen arbeiten,aber muss erst ein Job finden und wollte erstmal umziehen,damit ich in der Nähe einen Job suche.

Hoffe mir kann wer weiterhelfen, weiß nicht was ich machen soll.

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Mietrückstand aufgrund Kontosperrung - ist das rechtens - was kann ich tun?

Aufgrund einer Pfändung (die aber schon beglichen wurde) wurde mein Bankkonto gesperrt.

Zudem wurde gleichzeitig ohne Vorwarnung mein Dispo (bis -2000€) gelöscht.

Ich befand mich mit ca. 1.900€ im Minus. Ich bekomme derzeit leider (Harz 4 - 820,00€) bis meine berufliche Reha beginnt. Dieser wird mir immer Ende eines Monats für den kommenden Monat auf mein Konto bezahlt. Zuletzt am 30.07.2021 für August. Doch leider habe ich aufgrund der sofortigen Löschung des Dispo kein Zugriff mehr auf dieses Geld. Dadurch konnte mein Dauerauftrag für die August Miete nicht durchgeführt werden und ich habe nur noch die restlichen 20€ Bargeld in meiner Geldbörse zur Verfügung.

Unabhängig von diversen Fixkosten fehlt mir sogar Geld zum überleben. Die Kontosperrung dürfte bald wieder aufgehoben werden. Allerdings kann ich mit dem Konto derzeit nichts anfangen bis ich wieder ins Plus komme.

Daher kann ich mein derzeitiges Konto auch nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Bei einer anderweitigen Bank ein neues Konto eröffnen, um daraus aus P-Konto zu generieren ist leider ebenfalls nicht möglich.

Die Bank weigert sich die Dispolöschung auf den September zu verschieben. Theoretisch müsste mein Dispo seitens der Bank schon viel früher verkürzt werden. Dies ist bisher nicht geschehen und nun von jetzt auf gleich.

Wie gehe ich nun am besten vor?

PS: Zur Schuldnerberatung werde ich am Montag morgen als erstes gehen.

Ich würde mich über adäquaten Rat und Informationen ziemlich freuen.

Miete, Bank, Recht, ALG II, Bankkonto, Dispokredit, Hartz IV, sgb 2, Sozialgeld, Sozialversicherungsrecht, Mietrückstände, Wirtschaft und Finanzen
450€ Miete warm bei 1000 netto?

Hey Leute,

ich habe gerade mal wieder nach Wohnungen geschaut und habe dann ein super Angebot gesehen weshalb ich mich dann aus reiner Neugier beim Vermieter gemeldet habe. Ich habe unerwarteter Weise 10 Minuten später eine Antwort erhalten und jetzt ist die Frage, ob DAS wirklich nicht so unrealistisch ist?

Kurze Eckdaten:

Kaltmiete: 335€ Warmmiete: 455€

Ich habe gerade diesen Monat meinen Bundesfreiwilligendienst angefangen und dort bekomme ich netto ca.450€, dann kommt Kindergeld und Unterhalt meines Vaters dazu.
Also insgesamt wenn man alles zusammenrechnet habe ich 1000€ netto. Vertragskosten wären bei mir nur für mein Handy und das wären auch nur 40€ im Monat.
Fahrkarte kostet mich nichts, wird vom Arbeitgeber gestellt.

Jetzt ist die Frage:

Könnte ich mir alleine diese Wohnung leisten?

Ich wohne zur Zeit zuhause weshalb ich mir nicht zu 100% sicher bin.

Ich habe bis vor einem halben Jahr noch bei jemanden als Untermieterin gewohnt aber habe dort 250€ an Miete warm gezahlt(wo wirklich alles, wie Wlan und co mit drinne war) und habe monatlich dann 200-250€ für Lebensmittel/Waschmittel und co ausgegeben. Während dieser Zeit als Untermieterin bin ich zum Vegetarismus umgestiegen und habe dadurch wirklich sehr viel Geld für Essen gespart und habe meisten noch nicht mal ganz diese eingeplanten 200-250€ für Einkäufe ausgegeben im Monat.

Was ich sagen will ist, dass ich an Einkaufsgeld nicht mehr verbrauchen würde, weil ich ja schon selbst gesehen habe, dass es bei mir so geht und ich sogar mir leckeres Essen gegönnt habe.

An Streamingdienst Kosten hätte ich auch nichts, weil sky und sowas brauch ich nicht, brauche höchstens Netflix und das bekomm ich von meiner Familie😅

Und Geld zum „Gönnen“?:

Feiern gehen mach ich nicht, das einzige was mal ist ist zu Burger King gehen(Ja ein echt langweiliges Leben)

Habe halt echt keinen teuren Lebensstil deswegen frage ich mich, ob das rechnerisch hin hauen würde?

Weil mein Bundesfreiwilligendienst etwas freiwilliges ist, ist es erlaubt sogar noch einen Minijob zu haben also könnte ich wenn ich dann wollen würde also auch 1450€ netto haben.

Ja, geht klar 86%
Nein, auf gar keinen Fall 14%
Miete, Geld, Gehalt
Gartenpflege Miete wie oft verpflichtet?

Hallo zusammen,

ich wohne seit einem Jahr zur Miete in einem Mehrparteienhaus mit Gemeinschaftsgarten. Mein Vormieter hatte sich um den Garten gekümmert, zu diesem Zeitpunkt hat er weniger Miete bezahlt als ich, er kümmerte sich also in den Sommermonaten um den Garten, wöchentliches Mähen von zwei kleinen und einer großen Rasenfläche. Heckenschneiden bei Bedarf. Nun habe ich die Gartenpflege übernommen und meine Miete wurde um 40€ gekürzt als „Vergütung“ für die Gartenpflege, das ist vertraglich festgehalten. Die Miete des Vormieters betrug jedoch 100€ weniger für die Gartenpflege. Nun habe ich in den Sommermonaten 2x im Monat gemäht, einmal im Monat die Hecken geschnitten, an heißen Tagen gegossen, Entsorgung von Gartenabfällen und kehren. Ich habe demnach schätzungsweise 4h pro Monat in den Garten investiert. Da es die letzten 3 Wochen fürchterlich geregnet hat und ich die wenigen trockenen Stunden verplant oder arbeiten war, habe ich in den letzten 3 Wochen weder gemäht noch sonstiges, noch dazu war ich die letzte Woche im Urlaub. Nun hat mich der Vermieter darauf hingewiesen, dass ich jede Woche den Rasen mähen soll und wieder die Hecke schneiden, die zugegebenermaßen seit dem letzten Mal um den 10. Juli extrem gewachsen ist. Jedoch wurde nie vereinbart, in welchen Abständen ich zur Gartenpflege des Gartens (den alle Parteien nutzen) verpflichtet bin. Würde ich wöchentlich wie er das wünscht mähen etc. so wäre ich im Monat ca. 8h im Garten beschäftigt, das wäre bei 40€ monatlich in Stundenlohn gerechnet 5€ pro Stunde harte Gartenarbeit und das finde ich extrem unrealistisch. Ein Gärtner nimmt ja teilweise einen Stundensatz von 30-50€ eben weil es Knochenarbeit ist. Nun meine Frage: Vertraglich ist die Gartenpflege festgehalten und 40€ Mietkürzung vereinbart,- es gibt keine Vereinbarung zur Häufigkeit. Kann man bei dem Betrag in einem Gemeinschaftsgarten wirklich verlangen, dass man sich wöchentlich hinstellt und den Garten pflegt? Kann er fordern, was wie viel und in welchen zeitlichen Abständen ich machen muss? Ich habe ihm schon gesagt, dass ich zeitlich nicht dazukomme es wöchentlich zu machen und dass ich den Betrag gerne wieder an die Miete anrechnen würde und die Gartenpflege an jemand anderen abgebe, wenn er nicht einwilligt, muss ich der Gartenpflege trotzdem nach kommen weil es vertraglich so geregelt ist? Ich finde den Betrag für so viele Stunden Gartenarbeit einfach ein Unding.. 

Miete, Recht, Mietrecht, Rechte, Mietvertrag, Gartenarbeit, Gartenpflege, Mietverhältnis, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Wohnung vermieten und selbst zu miete wohnen? Ewige Frage einmal mit "richtiger" Berechnung?

Hallo,

es wird ja oft von sogenannten Immobiliengurus propagiert, lieber zu Miete zu wohnen und seine Immobilien anderweitig zu vermieten.

Vielleicht hab ich ja ein Denkfehler oder Rechenfehler. Also bitte schaut euch mal meine Beispielrechnung dazu an. Ich hab auch noch nie irgendwo eine richtige Rechnung dazu gesehen sondern meist nur "blabla..."

Ich hab auch oft das Gefühl, wenn sowas bei youtube usw. erklärt wird, dass oft Apfel mit Birnen verglichen wird. Also z.B. unterschiedliche Wohnungen in unterschiedlichen Städten. Aber das natürlich Unsinn. Man muss schon die gleiche Wohnung vergleichen. Dementsprechend ist auch die Wertsteigerung in beiden Situationen zu vernachlässigen, ob man nun vermietet oder selber darin wohnt. Natürlich wird jetzt mal nicht berüchtigt, dass man eventuell beruflich in einer schlechten Lage wohnen muss und in einer guten Lage Immobilen zu Vermietung kaufen könnte.
Auch natürlich nicht das man gerne in 250qm wohnen würde oder mit Marmor im Bad. Lassen wir diese individuellen Aspekte mal außen vor.

Also angenommen es gibt in einer Stadt zwei identische Wohnungen oder zwei Reihenhaushälften.

Nun die Rechnungen mit etwas vereinfachten Annahmen. Dabei lassen wir mal die Umlagen beiseite, da diese ja durchlaufend sind und bei der Miete oder Eigennutz gleichhoch anfallen würden.
Auch nehmen wir zu Vereinfachung an, dass mit 110% finanziert wurde und nicht getilgt wird. (Macht im übrigen auch kein Unterschied).
(Zugegebenermaßen könnte man bei der Vermietung im Anschaffungsjahr noch ein paar mehr Kosten ansetzen wie die Kosten der Geldbeschaffung. Da das aber vernachlässigbar ist, lassen wir es auch aussenvor.)

Also:

Miete/Jahr: 12.000

AfA/Jahr: 5.000

Zinsen/Jahr: 2.400

Instandhaltung und Bewirtschaftung: 2.000

Ergibt einen Gewinn vor Steuern von 7600. zu Versteuern sind nur 2600.
Angenommener Steuersatz 40% ergeben ein Gewinn nach Steuern i.H.v. 6560.

So... nun "muss" ich aber auch wohnen und will nicht auf der Parkbank schlafen. Ich glaube das "vergessen" die meisten Gurus immer. Annahme ist ja, dass man dort in der guten Lage wohnen will. Dementsprechend ziehe ich in die spiegelverkehrte Wohnung oder Reihenhaus ein und muss 12.000 miete im Jahr zahlen (und das auch noch aus versteuertem Geld).

Wo und wann ist das also Vorteilhaftiger???

Bei Eigennutz wäre die Rechnung, wenn man selber einziehen würde: 2.400 Zinsen und 2.000 Instandhaltung/Bewirtschaftung (hier könnte man sogar noch die Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzt) = 4.400

Ich hab das mal per Excel durchgerechnet und es gibt eigentlich fast kein Szenario, wann vermieten Vorteilhaftiger wäre. Da müssten Zins und Instandhaltung sich schon verdreifachen - allerdings verdient man dann mit der Vermietung natürlich auch kein Geld mehr ;-)

Frage also, wieso raten das so viele "Gurus" und warum hat das noch nie jemand "richtig" nachgerechnet?

Bin gespannt ob ich ein Denk- oder Rechenfehler habe oder etwas übersehen habe. Bin für jede Kritik offen.

Danke

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Der schlimmste Vermieter den es gibt (Hilfe)?

Hallo, ich fange direkt mal an meine Freundin & ich leben seit ca 7 Monaten in einer Mietwohnung. Doch unser Vermieter macht es uns nicht leicht hier bleiben zu wollen. Die Wohnung hätte eigentlich zwei Zimmer, wir dürfen aber nur eins davon nutzen. Kurze Story dazu als wir die Wohnungs Besichtigung hatten sahen wir ein Zimmer das abgeschlossen gewesen ist, wir fragten den Vermieter ob wir das Zimmer mal anschauen können darauf hin sagte er nur wir sollen uns überraschen lassen wir würden die Wohnung bekommen.

also gut das fanden wir etwas merkwürdig aber wir dachten evtl müsste das Zimmer noch renoviert werden.

Nach dem wir den Mietvertrag unterschrieben haben teilte uns der Vermieter dann mit dass er einen hobbyraum aus diesem Zimmer machen möchte dies wurde uns aber während der Besichtigung verschwiegen. Okay soweit so gut wir haben uns irgendwie auch an diese komische Situation angefreundet.

gestern kamen wir dann aus dem Urlaub, und dann wurden wir aufgefordert ihm ein negatives Testergebnis vorzulegen. Da ist mir dann endgültig der Kragen geplatzt. Wir haben uns jetzt dazu entschieden aus der Wohnung auszuziehen der Mietvertrag läuft allerdings noch bis zum 31.12.21. wir haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

jetzt wäre meine Frage was können wir machen damit wir aus dieser Situation raus kommen. Und evtl schon nächsten Monat ausziehen können ohne weiterhin Miete zu bezahlen.

Danke für die Antworten.

Miete, Menschen
Kann ich als Untermieter mein Zimmer vorübergehend vermieten( Zur Zwischenmiete / Umzug wegen Praktikum)?

Hallölchen !

Ich fange bald mit einem 6-monatigen Praktikum in einer anderen Stadt an. Somit werde ich vorübergehend bzw. während dieses Zeitraumes umziehen müssen. Um doppelte Mietezahlung zu vermeiden habe ich vor , mein aktuelles Zimmer zur Zwischenmiete an jemanden anderen weiterzugeben. Diesbezüglich habe ich eigentlich kein klares Bild wie das genau ablaufen soll :

Ich wohne in einer WG und bin selbst nur ein Untermieter hier. Der Hauptmieter ist übrigens ein Mitbewohner in der Wohnung. So ! jetzt zu den Unklarheiten :

Welche Parteien genau unterschreiben den Zwischmietvertrag ? Ich und der potentieller neuer Mieter , oder dieser letzter und der Hauptmieter ( in dem Fall : mein Mitbewohner ) ?

Nach Ende meines Praktikumsaufenthalts werde ich hierhin zurückkommen und somit mein aktuelles Zimmer wieder bewohnen. Soll ich während meine Abwesenheit in meiner Stadt mich abmelden ? Oder ich kann ruhig hier weiter angemeldet bleiben.

kann sich der neue Mieter meines Zimmers mit dem Zwischenmietvertrag anmelden ? Sodass wir beide im gleichen Zimmer angemeldet sind. Oder könnten sich irgendwelche Umstände seitens der Stadtsamt ergeben ?

Bitte nur antworten , wenn Sie wirklich eine Ahnung diesbezüglich oder die gleiche Erfahrung haben.

Ich danke euch allen im Voraus.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermietung, Mietvertrag, Zwischenmiete, Wohngemeinschaft WG

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