10€ Diebstahl?
Hey habe heute etwas geklaut das ein Wert von 8€ hatte dann wurde ich erwischt und muss halt Geld den Laden geben wo ich das geklaut habe die Polizei hat auch meine Daten genomm nun wollte ich fragen was wird passieren muss ich vorm Gericht muss wie viel muss ich zahlen bin 18 und war mein erster Diebstahl
7 Antworten
Hallo,
dies kommt eben vor und sei nicht so hart mit dir selbst. Viele werden mich jetzt wahrscheinlich wegen dieses Satzes dumm anmachen, aber es wird so viel gestohlen und so viele machen es.
Ein Bekannter hat vor kurzem auch etwas im Wert von 30,- € gestohlen. Dem Supermarkt musst er 100,- € Bearbeitungsgebühr zahlen. Aufgrund dessen, dass er bisher noch nicht aufgefallen war, musste er der Staatsanwaltschaft 100,- € zahlen und das Verfahren wurde eingestellt (also so gehandhabt wie wenn nie etwas stattgefunden hätte). Insgesamt musste er also 200,- € zahlen (100,- € an den Supermarkt und 100,- € an die Staatsanwaltschaft).
Du bist erst 18 Jahre alt und der Betrag der Ware war nicht allzu hoch. Eventuell musst du dem Supermarkt 100,- € zahlen und der Staatsanwaltschaft 50,- €, damit sie das Verfahren einstellen. Eventuell muss du auch ein paar Sozialstunden leisten (anstatt der Geldstrafe). Dies entscheidet der Staatsanwalt.
Du musst aber sicherlich keine Angst vor einer harten Strafe haben, da du noch jung bist und zuvor nicht aufgefallen bist.
Alles Gute und einen schönen Sontag!
Hallo, wissen Sie ob ihr Kollege Strafanzeige zugegeben angekreuzt hat oder hat er dort nichts ausgefüllt?
Kein Problem und dies habe ich gern gemacht. Rechne mit etwa 100,- € Bearbeitungsgebühr vom Supermarkt und 50,- € bis 100,- € von der Staatsanwaltschaft, damit sie das Verfahren einstellen (also wie wenn nie etwas passiert wäre). Wie gesagt, Angst vor einer harten Strafe musst du nicht haben, da du erst 18 Jahre alt bist und bisher nicht aufgefallen bist. Und sei nicht so hart mit dir selbst. So viele Jugendliche machen dies und werden dabei erwischt. Du bist bestimmt keine Ausnahme. Alles Gute und eine schöne Zeit!
Da die Polizei gerufen wurde, ist davon auszugehen, dass auch ein Strafantrag gestellt wurde. Es läuft also ein Strafverfahren gegen dich wegen Diebstahl.
Du bist 18 Jahre alt, das bedeutet, dass gegen dich Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angewandt werden kann.
Bei solch kleinen Delikten und bei einem Ersttäter passiert i.d.R. nicht viel. Von Sozialstunden (bei der Anwendung von Jugendrecht) über Einstellung mit Geldauflage bis zu einer Hauptverhandlung (weniger wahrscheinlich) ist alles drin.
Egal was die Folgen sind, die Tat wird nicht vergessen. Sie wird bei der nächsten Tat wieder vorgekramt und in das neue Strafverfahren einfließen. Du würdest dann als Wiederholungstäter beurteilt.
Hallo, wie ist der Sachverhalt, wenn man zum Beispiel vor fünf Jahren etwas im Laden gestohlen hat. Das Verfahren wurde dann - wegen Geringfügigkeit (10,- €) und weil man Ersttäter war - gegen eine Geldauflage eingestellt. Nun wird man wegen Beleidung angezeigt. Wird dann der Sachverhalt vor fünf Jahren wieder hervorgekramt? Ist man Wiederholungstäter, obwohl der Sachverhalt ein ganz anderer war (Ladendiebstahl und Beleidigung) und schon fünf Jahre zurückliegt? Ich bedanke mich für die Mühe und wünsche frohe Weihnachten.
Beides sind letztlich Lappalien. Die eingestellte Tat ist nach 5 Jahren bei der Justiz vergessen. Allerdings könnte das Strafverfahren an sich noch im Polizeicomputer auffindbar sein. Hängt aber auch davon ab, wie alt der Täter bei der Tat war (Minderjährige i.d.R. 5 Jahre Speicherung). Aber selbst wenn der alte Sachverhalt noch irgendwo gespeichert ist, er wird mit Sicherheit nicht mehr hervorgekramt.
Ich wünsche ebenfalls ein frohes Weihnachtsfest.
Dein erster und hoffentlich letzter.
Aus fehlern lernt man. Diebstahl ist nicht immer gleich Diebstahl. Du hast eine Geringwertige Sache entwendet. Das könnte durchaus ärger geben, aber in den Bau wirst du desswegen wohl nicht gesteckt. Kann gut sein, dass du Strafe zahlen musst. Alles weitere kann dir ein Anwalt erzählen.
Wegen 8€ würd es wahrscheinlich nicht mal zu einer Verhandlung kommen.
eventuell ein paar Sozialstunden , aber kann auch gut möglich sein das du mit nem blauen Auge davon kommst.
Die Strafe wird wohl leider etwas knapp ausfallen.
danke endlich mal eine Hilfreiche Antwort