Wie lange dauert die Sachbearbeitung bei der Knappschaft?

4 Antworten

Wenn du dich von der RV-Versicherungspflicht befreien lassen willst, ist das nur bei einem AG-Wechsel möglich

Hey,

falls du die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht meinst, diesen Antrag mußt du bei deinem Minijob-Arbeitgeber stellen laut der minijob-zentrale.de hier in dem Link: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html

Der AG meldet dies dann weiter an die Knappschaft!

Meldung der Befreiung an die Minijob-Zentrale
Als Arbeitgeber müssen Sie der Minijob-Zentrale die Befreiung innerhalb von sechs Wochen melden – das entspricht 42 Kalendertagen. Sie informieren die Minijob-Zentrale über die Meldung zur Sozialversicherung (SV-Meldung) mit der Beitragsgruppe „5“ in der Rentenversicherung. Den Befreiungsantrag Ihres Minijobbers behalten Sie bei Ihren Entgeltunterlagen.

Gut zu wissen

Die Frist von 42 Kalendertagen beginnt mit dem Eingang des schriftlichen Antrags Ihres Minijobbers.
Nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale kann diese innerhalb eines Monats der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten. Passiert dies nicht, ist die Befreiung bewilligt.

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/02_Befreiungsantrag_RV_Pflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Bitte unbedingt beachten:

Hinweis für den Arbeitgeber: Der Befreiungsantrag ist nach § 8 Absatz 2 Nr. 4a Beitragsverfahrensverordnung (BVV) zu den Entgeltunterlagen zu nehmen und nicht an die Minijob-Zentrale zu senden!!!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
Ich habe eine Befreiung beantragt

Und wovon?

Die Antwortzeiten dürften je nach Auslastung und Komplexität stark schwanken, unter 14 Tagen würde ich hier eher nicht mit einer schriftlichen Antwort rechnen.

kommt drauf an ...

wer für Dich zuständig ist, wieviel auf dem jeweiligen Schreibtisch liegt etc. pp.


siola55  07.10.2019, 17:42

...und ob überhaupt an der richtigen Stelle die Befreiung z.B. von der Rentenversicherungspflicht beim Minijob gestellt wurde: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/06_was_gilt_fuer_rvpflicht/01_befreiung_rv_pflicht/node.html

Ich habe eine Befreiung beantragt mit allen Unterlagen... bei der Knappschaft!?!

...aber nicht bei der Knappschaft, sondern beim Minijob-Arbeitgeber muß der FS diesen Antrag stellen!