vom Hund angegriffen und verletzt?
Hallo, ich würde von einen Hund angegriffen, und dadurch wurde meine Fuß umgeknickt, ich habe jetzt Bänderriss, und muss leider 4 Wochen nicht arbeiten . Kann ich den Hund Halter Anzeigen , kommt es dabei Schmerzensgeld für mich raus ? Und wenn ja , wie muss ich das machen, über Anwalt oder direkt zum Polizei .
p.s. Hund war nicht angeleint.
12 Antworten
Zunächst einmal kannst du natürlich versuchen Schmerzensgeld und Schadensersatz beim Hundehalter einzuklagen. Die Voraussetzungen des Anspruchs liegen wohl vor (§ 833 BGB). Allerdings musst du beweisen können, was (angeblich) passiert ist.
Es wäre wohl am besten, wenn du dich in der Sache von einem Anwalt beraten lässt. Die Kosten hierfür werden am Ende dem Hundehalter auferlegt, soweit du gewinnen solltest.
Daneben kannst du den Hundehalter auch anzeigen, wenn du möchtest. Der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung dürfte erfüllt sein. Du hast drei Monate ab der Tat Zeit um den erforderlichen Strafantrag zu stellen (§ 77b StGB).
Was soll Dir eine Anzeige bringen?
Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Hier könnte die Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) ins Spiel kommen. Die Tierhalterhaftung ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, weswegen ich da bei einem nicht angeleinten Hund recht gute Chancen sehe.
Wie schaffen es die Leute immer von Hunden angegriffen zu werden und keinerlei Blessuren davon zu tragen?
Wenn ich mir anschaue was am Wochenende von den beiden Pferdeoberschenkelknochen übrig geblieben ist die ich an meine Hunde verfüttert habe ist das irgendwie wahnsinnig schwer vorzustellen. Vor allem, weil die wenigsten Hunde einem den Fuß verrenken bei Angriffen, die haben da normalerweise andere Techniken.
Also was ist wirklich passiert? Hast du dich erschreckt als er vorbei gelaufen ist? Hat er dich angebellt? Hat er dich angesprungen? Oder bist du über eine Fußhupe gestolpert?
Ansonsten, wenn du eine Rechtschutz hast kannst du es sicherlich probieren, ohne wäre mir das Risiko zu hoch an einen Richter zu geraten bei dem der HH nicht schon schuldig ist nur weil der Hund noch atmet. Denn alles andere wirst du irgendwie beweisen müssen und das wird schwer. So oder so, das ist Zivilrecht, ein Anwalt ist also der richtige Ansprechpartner.
Dein Fuß "wurde" umgeknickt ? Den Hund möchte ich sehen ...
Wenn du Schmerzensgeld einklagen willst, dann geh zum Anwalt, die Polizei geht das nichts an. Allerdings darfst du hier erst mal die Kosten vorstrecken.
Ein umgeknickter Fuss nach einem Hundeangriff, ist alles andere als eine typische Verletzung. Das gewinn erstmal vor GEricht ...
Hi,
Hast du denn die Personalien von den Hundehalter? Und wie ist der Halter drauf? kooperativ oder eher abstreitend? Daran würde ich festmachen welche Massnahmen ergriffen werden. Wenn du die Personalien hast so würde ich dir raten zunächst Mal den schaden geltend zu machen, sprich informiere den darüber und bitte ihn seine Versicherung aktiv werden zu lassen. Ist er nicht kooperativ so kann man danach immer noch zur Polizei und da Anzeige erstatten.
und die holt man sich voll beim hundehalter zurück
der wird aber kein geld haben, weil nur asoziale so was machen
dann besorgt man sich einen titel und nötigt ihn zur EV