Als minderjährige bei der Polizei aussagen?

3 Antworten

Jetzt habe ich Angst das ich eine Anzeige oder irgendwas bekomme weil ich das geschrieben habe.

Strafbar ist, wenn ein Ü18 eine U18 für Sex bezahlt (mit oder an ihm). Der Versuch ist strafbar (§ 182 StGB).

Ein "Oben ohne"-Bild ist kein Sex. Es ist noch nicht mal (Jugend-)Pornografie (§ 184c StGB). Beides wäre ohne Bezahlung eh legal, da Du keine 13 mehr bist. Aber eben nicht gegen Bezahlung.

Und das Gesetz ist zu deinem Schutz da, um ein Abgleiten in die Prostitution oder das Pornogewerbe zu verhindern.

Täter werden kann im Falle des "Sex gegen Geld" aber nur der Ü18. Im Falle der Pornografie aber auch Du. Nur: Es liegt hier wohl keine Pornografie vor.

Handelt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft, musst Du aussagen. Zumindest als Zeugin wahrheitsgemäß. Bist Du aber unwahrscheinlicherweise wg. § 184c StGB Verbreitung von Jugendpornografie selbst Beschuldigte, musst Du gar nichts sagen - außer, dass Du nicht sagen wirst. ;-)

Fazit: Wenn es nur ein "Oben ohne"-Bild war, hast Du dich nicht strafbar gemacht. Und wenn es mehr war, dann eigentlich auch nicht. ;) Aber es wäre verständlicher, wenn sie mehr wissen wollten ...
... und umso mehr ein Grund, nichts zu sagen.

Warte kurz, du hast ihm trotzdem Bilder geschickt und warum hat jetzt die Kripo bei dir angerufen?


Sophie01842 
Fragesteller
 08.10.2019, 08:00

Die wollen eine Aussage von mir, aber weis nicht warum. Ich denke weil er die Chats noch hatte und ich das Angebot gemacht habe das er mir was kauft für Bilder aber das war ja blödes Gerede, ist schon so lange her. Aber ich habe Angst das ich eine Anzeige deswegen bekomme wegen dem Geld.

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Dumm gelaufen. Bei der Polizei brauchst du nicht Aussagen, solange die Vorladung nicht staatsanwaltlich ist, um es einfach zu formulieren. Als Beschuldigter brauchst du keine Angaben zur Sache machen.