Haus abreissen trotz Wohnrechtsinhaber drin?
Hallo,
mich beschäftigt eine Frage:
Sagen wir, ich besäße Haus mit Grundstück.
Leider sitzt in jenem Haus ein kamera drin, der ein lebenslanges Wohnrecht hat.
Niet und nagelfest im grundbuch verankert.
Und ich fände es recht blöd wie das Haus so aussieht.
Könnte ich da, natürlich entgegen den Willen des das Haus nutzenden Wohnrechtinhabers, das Haus abreissen lassen, komplett umbauen lassen oder so?
Wäre die Situation eine Andere, wenn der das gleiche Wohnrecht hat, aber es nicht aktiv nutzt (also nur eingetragen ist, aber er halt nicht im Haus wohnt)?
oder geht da gegen den Willen des Wohnrechtinhabers gar nix?
6 Antworten
du kannst ihm das Wohnrecht abkaufen, falls der Berechtigte einverstanden ist, ansonsten: Recht gilt
wobei: in einzelnen Fällen gibt es bestimmt die Möglichkeit, juristisch eine Entscheidung zu erwirken - wenn Wohnrecht nicht ausgeübt wird eventuell
Im ersten Fall hast du Pech gehabt, wenn der Nißbrauchsrechteinhaber nicht will.
Im zweiten Fall wird er sich eventuell drauf einlassen, das du ihm sein Niesbrauchsrecht abkauft. Entweder indem du ihm Monatlich eine Summe zahlst, die der Kaltmiete des Wohnraumes entsprechen würde oder ihn mit einer größeren Summe abgespeist, die aufgrund von Kaltmiete und zu erwartenden Lebensdauer berechnet wird.
Es ist einfach dein Verhandlungsgeschick gefragt.
Nein du kannst auch gegen den Willen das Haus nicht abreißen
Da muss man sich mit dem Inhaber absprechen. Einfach das Haus abreißen ist nicht xD
Ja, absprechen ist ja nicht.
Der will ja nicht, das ist das Problem.
Und wenn ichs einfach doch machen würde, gegen sein Einverständnis? :-)
Versuch mal, einen Anwalt einzuschalten o.ä.
Genau kenne ich mich da Leider auch nicht aus
Der Wohnrechtsinhaber müßte einer Änderung seines Rechtes in notarieller Form zustimmen.
Soweit Sie wertsteigernde oder auch werterhaltnde Maßnahmen durchführen, welche sein Recht nicht negativ beeinflussen, hat er da kein Mitspracherecht.
und so umbauen, Teile abreißen, neu bauen, etc. auch nicht?
Kann man den nicht einfach mit ein wenig Geld dafür entschädigen dass er halt nix vom Wohnrecht hat?