Kann ich meine Mieter wegen ungenehmigten Kahlschlag im Garten wegen Sachbeschaedigung anzeigen?
Auf Anfrage (mündlich) von meinen Mietern habe ich zugestimmt, dass die Tanne (Edeltanne) neben der Garten-Treppe durch ihn entfernt werden darf. Der Baum war durch Efeu umrankt und teilweise abgestorben, bzw. im untere Bereich bis etwa 2 Meter hoch waren die Äste abgestorben und behinderten Sonnenlicht auf den Unterwuchs welcher dadurch recht mikrig war.
Außerdem habe ich empfohlen alle wilden Brombeerranken, welche bis 3 m hoch in die Bäume gewachsen waren zu entfernen und im Bodenbereich abzuschneiden.
Dabei durften die Mieter Totholz von Haselnusssträuchern, welche wild gewachsen und ohne Seitentriebe bis zu 4 Meter hoch reichten entfernen. Das Restliche Holz habe ich empfohlen auf etwa drei Meter Höhe, dass entspricht zwei Meter über dem Niveau des Bürgersteig zu kappen. Damit bliebe genügend Sicht-Schutz aber die Gehölze wären besser zu bearbeiten.
Hierfür habe ich dem Mieter sogar meine Motorsäge geliehen. Der Mieter hat immer wieder darauf bestanden dass alle Bäume weg kämen, welchem ich widersprochen habe.
Nachdem der Mieter unter dem Motto Nussbaum ist Nussbaum, ohne offensichtlich Ahnung von Pflanzen zu haben, sogar den schönen Korkenzieher-Haselnuss abgeschnitten hat, habe ich die Motorsäge wieder mit nach Hause genommen.
Der Mieter hat sich dann anderswo einen Motorsäge geliehen und in meiner Abwesenheit die beiden Buchsbaume (Sträucher) links und rechts vom Gartenweg gekappt.
Ich habe den Mieter noch extra darauf aufmerksam gemacht das der Tulpenbaum (Magnolia), der Apfelbaum, der Pflaumenbaum, der Holunderbaum/Strauch und der Flieder (Sering) auf jeden Fall stehen bleiben sollen. In meiner Abwesenheit hat der Mieter alle, auch die durch mich angewiesenen Bäume gefällt.
Auf meinen entrüsteten Vorwurf hat er gesagt das wäre irrtümlich passiert aber als die Frau des Mieters dann auch noch meinte dass der große Walnussbaum weg müsste und vorm Haus die Rhododendron entfern werden müssten, habe ich das ausdrücklich verboten und habe selber im Vordergarten den Wildwuchs zwischen den Rhododendron entfernt.
Kann ich meine Mieter wegen Sachbeschaedigung anzeigen.
Und wenn ja, dann wie muss ich da vorgehen, denn ich lebe im Ausland und kann nicht kurz nach Deutschland fliegen.
4 Antworten
Unglücklich gelaufen. Der Mieter wird sich auf Missverständnis berufen und Du bekommst durch eine Strafanzeige keine neuen Sträucher/Bäume.
Eine Schadensersatzklage plus Verpflichtung zur Neuanpflanzungen könnte man prüfen, ob die Erfolg haben könnte.
Das kannst du durchaus tun. Nur Beweise werden dir fehlen. Oder gibt es Zeugen, die dies belegen können?
Hier könnte der Mieter in der Beweislast sein ... mein Reden .. "Wer schreibt, der bleibt!"
Danke fuer die Info.
Ja, zum Glueck habe ich Zeugen die das bestaetigen koennen.
Hatte zum Glueck Nachbarn dabei.
Vom Grundsatz erfüllt das klar den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Bei uns in NRW kann man eine Anzeige auch online erstatten, ob das in ganz Deutschland möglich ist entzieht sich meiner Kenntnis. Aufgrund der mündlichen Absprachen sind solche Dinge für die Ermittlungsbehörden aber immer nur schlecht nachvollziehbar und gut wären in einem solchen Fall immer neutrale Zeugen. Darüber hinaus kann man auf dem zivilrechtlichen Wege natürlich zusätzlich auch Schadensersatz einklagen. Ggf. kämen auch mietrechtliche Sanktionen in Betracht, in dem Bereich kenne ich mich aber nicht so gut aus.
Ja, kannst du. Viel schmerzhafter für ihn sollte aber der zivilrechtliche Anspruch von dir auf Wiederherstellung sein, Solitäre zwischen 2-4m kosten richtig!
Erst mal selbst einen Brief schreiben, wenn der fruchtlos bleiben sollte, musst du wohl einen RA beauftragen.