Muss die Schule über Ausflüge informieren (mit Paragraph)?

7 Antworten

Ich kenne es eigentlich auch nur so, dass die Schule die Eltern schriftlich informiert. Denn u.U. sind ja auch versicherungstechnische Dinge zu beachten oder die Eltern müssen einen Zettel unterschreiben, dass das Kind am Ausflug teilnehmen darf, es schwimmen kann, keine Allergien hat, der Ausflug soundsoviel kostet, der Ausflug von dann und dann bis dann geht etc.

Die Info ergibt sich ja auch meist schon dann, wenn der Ausflug mit Kosten verbunden ist.

Ein Ausflug / eine Klassenfahrt ist Pflicht. Nur bei bestimmten Gründen kann man sagen, dass das Kind nicht mitfährt. In der Zeit kommt es dann in eine Parallelklasse.

Ausflugspläne werden dann eigentlich auch auf Elternabenden besprochen. Kann das Geld aus der Klassenkasse gezahlt werden, so ist eine schriftliche Mitteilung wohl auch nicht mehr nötig.

Es kommt jetzt also bei dir darauf an worum es genau geht.

Ich schätze mal, wenn du Kenntnis von dem Ausflug hast in mündlicher Form, dann benötigst du keine schriftliche "Einladung" mehr.

Natürlich muss die Lehrkraft über Ausflüge die Erziehungsberechtigten informieren, ohne deren Bestätigung darf zum Beispiel das jeweilige Kind nicht am Ausflug teilnehmen und muss letzten Endes an diesem Tag einen anderen Klassenunterricht besuchen.

LG

Ein Ausflug wird in der Regel vorher schriftlich oder mündlich im Elternabend besprochen. Das Ende deiner Frage kapiere ich nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 40 Jahre Lehrer, davon 20 Jahre Grundschul-Rektor

Wir bekommen immer einen Brief wenn die Kinder Ausflüge machen, selbst wenns noch im eigenem Dorf ist, wo die Kinder nicht mal 1km laufen.

Ab einem gewissen Alter geht man davon aus, dass Kinder Nachrichten an die Eltern übermitteln können.