Ein Autohändler verkauft ein Auto im angeblichen Kundenauftrag von mir?

6 Antworten

Da passiert meiner Auffassung nach gar nichts. Der Käufer wurde vermutlich in allen möglichen Punkten belogen und die "Kundenauftrag-Nummer" soll Gewährleistung ausschließen. Denke, der Käufer hat Deine Nummer aus irgendwelchen Unterlagen vom Auto und möchte nur herauskriegen, wo bei er noch bei dem Händler beschissen wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Firza219 
Beitragsersteller
 06.10.2019, 13:57

Danke für die Antwort.

Das glaube ich nämlich auch.

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meier2003  06.10.2019, 14:03
@Firza219

Ich habe auch schon zwei mal einen Vorbesitzer angerufen. Ein mal war der "Top-Wagen" schon mal als Totalschaden abgerechnet worden, den Fall 2 fahre ich noch heute.

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DerBayer80  06.10.2019, 14:20
@Firza219

Frag doch einfach Mal den neuen Besitzer wo er deine Nummer her hat

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Bei Autos ab einem gewissen alter machen Händler das ganz gern um die Garantie ausschließen zu können. In deinem Fall hast du das Auto an den Händler verkauft. Bist du dir sicher das das Auto nicht zwischendurch schon einmal verkauft wurde? Bei einer Standzeit von rund einem Jahr bei einem Händler ist sehr ungewöhnlich.

Das herausgeben der Handynummer könnte bereits ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellen.

War es ein Markenhändler oder einer dieser Fähnchen Händler?

Weißt du noch mit welchen km Stand du das Auto verkauft hast? Frag den neuen besitzer Mal dem KM stand den das Auto aktuell.


Firza219 
Beitragsersteller
 06.10.2019, 13:51

Der kilometerstand war bei über 200.000 km.

Es war kein autohaus.

Der Typ ist einfach zu mir gekommen und hat das Auto angesehen und gekauft.

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DerBayer80  06.10.2019, 14:18
@Firza219

Na Klasse. Dann hast du dir vermutlich ein riesen Ei gelegt. Der wird das Auto für sich genutzt haben und jetzt einfach so versuchen zu verschachern

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Ich verkaufte das Fahrzeug an den Händler.

Solange Du mit dem Händler damals einen Kaufvertrag für das Fahrzeug gemacht hast, aus dem ersichtlich ist, dass Du ihm den Golf verkauft hast und es nicht Absicht war, dass er das Gefährt in Deinem Namen weiterverkauft solltest Du m.E. auf der sicheren Seite sein. Genau das solltest Du dann auch dem neuen Besitzer mitteilen.


Digibike  06.10.2019, 13:32

Frag doch mal den Käufer, ob der Händler im einen entsprechenden Vertrag vorweisen kann... Schließlich ist ein Kaufvertrag was anderes als eine Beauftragung zum Weiterverkauf. Der versucht die Gewährleistungen, die er als gewerblicher eben leisten muß, an dich abzutreten. Und wenn der aktuelle Käufer das als Zeuge auch noch bestätigt mit der Aussage, "du mußtest verkaufen, weil du Insolvent wärst", könnte sogar noch interessant sein in Bezug auf Anzeige wegen Verleumdung... Denke mal, wenn sich der Sachverhalt so darstellt, wie geschildert, wird er ganz schnell etwas "Kleinlauter"...

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oliberlin  06.10.2019, 13:38
@Digibike

Wäre der Kommentar nicht etwas für ne eigene Antwort? So liest der Fragesteller Deinen Text u.U. nicht ein mal. ;-)

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Firza219 
Beitragsersteller
 06.10.2019, 13:55
@oliberlin

Doch ich lese das.

Ich bin nämlich froh wenn die Leute die mir hier antworten. Und mir eventuell helfen können. :)

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Wenn der Händler dir damals Geld gegeben hat, dann hat er das Auto gekauft. Fertig.

Wenn er es in deinem Auftrag verkauft hätte, dann hättest du das Geld erst jetzt über den Händler bekommen.

Wenn du den Wagen aber damals verkauft hast, dann bist du aus der Nummer raus. Der Neukunde muss sich bei Problemen an den Händler wenden, bei dem er es gekauft hat.


DerBayer80  06.10.2019, 13:34

Die Standzeit beim Händler macht mich misstrauisch. Ich nehme fast an das das Auto entweder zwischendurch bereits schonmal verkauft wurde oder der Handelt hat das Auto in der Zeit selbst genutzt

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roschue  06.10.2019, 13:36
@DerBayer80

Das kann dem Fragesteller doch alles völlig egal sein. Er hat den Wagen vor einem Jahr verkauft. Thema erledigt.

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DerBayer80  06.10.2019, 13:38
@roschue

Das ist schon klar, aber das Problem ist mit den Behauptungen des Händlers ist der FS in der Beweispflicht

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roschue  06.10.2019, 13:39
@DerBayer80

Ja, es wäre natürlich von Vorteil, wenn er den Kaufvertrag noch hätte, darin ist ja alles dokumentiert. Vor allem die KFZ-Brief und Geldübergabe, damit ist der Kauf vollzogen.

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DerBayer80  06.10.2019, 13:41
@roschue

Eben das mein ich. Ich denke der Händler hat da richtig dreck am Stecken und versucht das so abzuwälzen

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Firza219 
Beitragsersteller
 06.10.2019, 13:53
@DerBayer80

Das glaube ich nämlich auch. Ich persönlich habe kein Interesse daran, irgendwelche Probleme zu bekommen nur weil irgendjemand versucht, sich um die Gewährleistung zu drücken.

Deswegen habe ich auch nachgefragt.

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ronnyarmin  06.10.2019, 15:27
@Firza219

Wenn der Händler, wie er behauptet, das Auto von dir in Kommission genommen hat, muß er darüber einen Vertrag haben. Den soll er dir mal zeigen.

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Wie hatte dich der Händler bezahlt? Bar?

Wenn der Händler im Kundenauftrag verkauft hat, müßte er dir doch das Geld geben, oder? Hat er das getan?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Firza219 
Beitragsersteller
 06.10.2019, 13:49

Ich habe natürlich kein weiteres Geld erhalten, außer das, welches ich letztes Jahr bekommen habe beim Verkauf des Autos

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